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Anklage gegen 15 Verdächtige steht - Gericht weist Einsprüche zurück.
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Wiener Neustadt. Dem Strafprozess um das dubiose niederösterreichische Beteiligungskonglomerat "Eurofinanz" (Eurofinanzierungs- und Unternehmensberatungs GmbH) gegen Mastermind Horst T. und 14 weitere Verdächtige steht keine Hürde mehr im Weg.
Nachdem die 128 Seiten starke Anklage bereits in neun Fällen rechtswirksam ist, hat jetzt das Oberlandesgericht Wien auch die restlichen sechs Anklageeinsprüche unter der Aktenzahl 22 Bs 100/11h abgeschmettert.
Wie die "Wiener Zeitung" berichtete, wirft die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt dem Finanzjongleur Wolfgang T. und seinen Mitangeklagten schweren gewerbsmäßigen Betrug bzw. Bilanzfälschung vor. Die Strafdrohung beträgt ein bis zehn Jahre Haft.
Vorwürfe bestritten
Die "Eurofinanz"-Macher sollen 913 Geschädigte "durch Täuschung über die Tatsachen zur Zeichnung von rund 2200 Beteiligungen als atypische Gesellschafter an zumindest elf Gesellschaften verleitet" haben, die Beteiligungsmodelle für angebliche Internet-Plattformen, Marktanalysetools und Datenbankmanagementsysteme soll Zampano Wolfgang T. konzipiert haben. Den mutmaßlichen Schaden beziffert das Oberlandesgericht Wien mit 37,34 Millionen Euro. Die Vorwürfe werden bestritten.
Wie berichtet, sollen nur der Zweit- und der Fünftverdächtige laut Anklageschrift "großteils geständig sein". Fakt ist auch, dass diese zwei Verdächtigen die Mitangeklagten durch umfangreiche Aussagen belasten.
Das Beteiligungsmodell
Laut Aktenlage sollen die Anleger zu Investments in die "Startup-Unternehmen Bull Connect Communication Technologies GmbH, DVM Consulting GmbH, DVM Consulting IT Forschung und Entwicklung GmbH, EW Digitale Übertragungssysteme Entwicklungs & Vertriebs GmbH, Funky Solutions GmbH, Galileo Datenbank Consulting GmbH, iNet System Informations GmbH, iNet Internet Plattform GmbH, Rembrandt Restaurantbetriebs GmbH und Sysconsult Food & Beverage Betriebs GmbH verlockt worden sein und durch "zumindest teilweise widmungswidrige Verwendung" der eingesammelten Gelder und "durch teils überhöhte Verrechnung geschädigt" worden sein.
Laut Oberlandesgericht Wien soll "das Beteiligungskapital zum Teil über Konten verbundener Gesellschaften transferiert und über diese Gesellschaften abgeflossen beziehungsweise bar behoben" worden sein. Die Täuschung der Anleger soll darin bestanden haben, dass ihnen "mit entsprechendem Prospektmaterial die Entwicklung von innovativen, marktfähigen, jedoch tatsächlich nicht existenten oder werthaltigen Produkten die Zusicherung erheblicher Verlustzuweisungen und dauerhafter Steuervorteil in Aussicht gestellt wurde".
"Nachdem die Anleger eingezahlt hatten, sollen Leistungen verrechnet worden sein, die tatsächlich nie erbracht wurden beziehungsweise keinen nachvollziehbaren Gegenwert darstellen", heißt es in der Anklage. Gerichtssachverständiger Matthias Kopetzky hat seine 640 Seiten starke Expertise durch ein Ergänzungsgutachten ausgedehnt. Jetzt ist das Straflandesgericht Wiener Neustadt am Zug. Ob sich der Tatverdacht verdichten lassen wird, heißt es im Beschluss des Oberlandesgerichts Wien, wird der Beweiswürdigung durch das Schöffengericht vorbehalten sein.