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Im Gesundheitswesen fehlen die Sparanreize

Von Werner Neudeck

Gastkommentare

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Mit schöner Regelmäßigkeit ertönt in Österreich der Ruf nach einer Reform des Gesundheitswesens. Ausgangspunkt ist meist ein sogenannter "Finanzierungsengpass". Der Ruf nach Reformen ist fast immer ein Ruf nach zusätzlichen Finanzierungsquellen.

Nun wäre eine Steigerung der Gesundheitsausgaben in einer Dienstleistungsgesellschaft mit sich ändernder Alters- und Familienstruktur durchaus vertretbar. Dem Ökonomen ist aber klar, dass auch das nicht zu einer Befriedigung aller Bedürfnisse reichen würde. Er fragt daher zuerst, ob die vorhandenen Mittel bestmöglich verwendet werden und die Akteure die richtigen finanziellen Anreize haben.

In der internationalen gesundheitsökonomischen Diskussion wird zwecks Anreizverbesserung einerseits mehr Wettbewerb (etwa im Bereich der privaten und sozialen Krankenversicherung) und andererseits eine ergebnisorientierte Entlohnung der Anbieter gefordert. Entlohnt man diese nämlich nach ihren Kosten, so werden sie kaum Anreize zur Kostensenkung haben. In Österreich blieb vor allem die Forderung nach mehr Wettbewerb weitgehend unbeachtet.

Ein zentrales Anreizproblem liegt jedoch auf der höchsten Finanzierungsebene. Die Sozialversicherungsträger übernehmen die Kosten der ambulanten Versorgung und leisten einen festen Beitrag zur Spitalsfinanzierung, die Länder und Gemeinden finanzieren den Rest und der Bund beteiligt sich mit diversen Zuschüssen. Diese Zersplitterung vermindert das Interesse der öffentlichen Zahler an Einsparungen und erhöht den Anreiz, den eigenen Finanzierungsanteil auf Kosten anderer zu vermindern. Statt ein wenig effizientes Spital zu schließen, wollen die Länder und Gemeinden lieber mehr Geld vom Bund oder von der Krankenversicherung. Die Sozialversicherungsträger wiederum haben Interesse daran, dass die Patienten nicht von niedergelassenen Ärzten, sondern im meist teureren Spital behandelt werden, da der Mehraufwand dort die Länder (oder Gemeinden) trifft. Unzählige andere Beispiele ließen sich anführen.

Die Gesundheitsreform 2004 sieht Gesundheitsplattformen mit Vertretern aller Beteiligten vor, die die Koordination zwischen dem stationären und dem ambulanten Sektor verbessern sollen. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten, da an der getrennten Finanzierung nicht gerüttelt wird.

Eine Lösung wäre dabei einfach: Ein einziger öffentlicher Zahler sollte das finanzielle Restrisiko übernehmen, während die Beiträge der anderen fixiert werden müssten. Dieser Restrisikoträger sollte dann auch entscheiden können, wie Ärzte, Apotheker und Krankenanstalten aus öffentlichen Geldern entlohnt werden, welche staatlichen Spitäler zu schließen und welche Behandlungen finanziert werden müssen. Vielleicht könnte so eine rationalere Mittelverwendung erreicht werden.

Werner Neudeck lehrt Internationale Wirtschaft an der Diplomatischen Akademie