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An den Anlassfall können sich wohl nur noch Spezialisten erinnern. Kurz erklärt: Es gab vor Jahren eine Grünen-Chefin namens Eva Glawischnig, und die klagte erfolgreich gegen Verunglimpfung ihrer Person auf Facebook. Das Handelsgericht Wien verurteilte Facebook daher zu einem ungewöhnlichen Schritt: Der Online-Dienst musste unter anderem das Urteil veröffentlichen, und zwar für sechs Monate auf der Startseite "facebook.com in dem Bereich, der bei Abruf der Startseite ohne Scrollen sichtbar wird, in einem fett linierten Rahmen, mit fett geschriebener mindestens 20 Punkt großer Überschrift ‚Im Namen der Republik!‘".
Das ist in der Logik des Gerichts ein normaler Vorgang. Printmedien müssen dies auch tun, wenn sie Mist bauen. Facebook tat wie geheißen. Jedoch gab man sich offenbar im Detail kreativ, wie die Anwältin der Politikerin berichtet: So dürfte die Veröffentlichung auf Österreich beschränkt gewesen sein und war auch nicht in allen Browsern aufgeschienen. Nun will man rechtliche Schritte prüfen, ob dies im Sinne des Urteils korrekt gewesen sei.
Das kommt davon, wenn man versucht, gängige Print-Maßstäbe an das Internet anzulegen: Die User in den USA, Südamerika oder auf Tonga würden sich sicher sehr dafür interessieren, wenn auf ihrer Startseite ein Urteil auf Deutsch stünde - über eine Ex-Politikerin am anderen Ende der Welt, die sie nicht kennen. Die heimische Justiz wäre damit freilich jedenfalls um eine Kuriosität reicher.