Die Ambulanzgebühr sorgt abermals für Verwirrung. Prangerten SPÖ und Grüne am Wochenende an, dass PolitikerInnen weniger zahlen müssen als andere PatientInnen, kam gestern auch der Behandlungsbeitrag bei Arbeitsunfällen ins Spiel. Laut Hauptverband der Sozialversicherungsträger stimmt dies nicht mit dem Gesetz überein.
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Für den Hauptverband ist klar: Einen Behandlungbeitrag Ambulanz, wie er offiziell bezeichnet wird, sollten Patient-Innen bei Arbeitsunfällen nicht zahlen müssen. Denn die gesetzlichen Bestimmungen beziehen sich auf Krankenbehandlung, und in diese Kategorie fallen Arbeitsunfälle nicht hinein, heißt es auf Anfrage der "Wiener Zeitung".
Darüber hinaus ergebe sich ein weiteres Problem: Mit der Unfallversicherung, die der Dienstgeber trägt, hält sich dieser von eventuellen Schadenersatzansprüchen frei. Die bis zu 250 Schilling Ambulanzgebühr muss der Dienstnehmer nun aber selber zahlen - ohne sie vom Dienstgeber zurückverlangen zu können.
Gesundheitsstaatssekretär Reinhart Waneck sieht darin kein Problem. Zwar seien Arbeitsunfälle nicht explizit im Gesetz genannt, doch wie dies gehandhabt werde, sei Sache des Hauptverbandes, erläutert ein Sprecher Wanecks. Die meisten Arbeitsunfälle seien ohnehin Notfälle; der Behandlungsbeitrag werde also nicht eingehoben.
Weg von Ambulatorien
Die Ambulanzgebühren begründet der Gesundheitsstaatssekretär mit Zahlen - und einem menschlichen Aspekt. Immerhin koste eine durchschnittliche Behandlung in einem Ambulatorium rund 2.300 S, während sich die Kosten im niedergelassenen Bereich auf 400 bis 650 S belaufen. Und das Personal in den Ambulanzen solle entlastet werden, was auch den PatientInnen zu Gute komme. Die Einsparungen sollen daher in erster Linie dadurch erreicht werden, dass mehr Personen zu niedergelassenen ÄrztInnen gehen.
Von Ungleichbehandlung bei der Bezahlung der Ambulanzgebühr will im Büro Wanecks niemand etwas wissen. Der Kritik der SPÖ, wonach PolitikerInnen nur 80 S Ambulanzgebühr bezahlten, wird mit einem Verweis auf unterschiedliche Versicherungsschemata begegnet. Außerdem würde diese Summe pro Ambulanzbesuch und ohne Obergrenze gelten.
Für die SPÖ sind aber gerade diese Unterscheidungen "sachlich nicht gerechtfertigt". "Es ist nicht nachvollziehbar, warum Beamte nach dem neuen Entwurf weniger zahlen müssen", erklärt Gesundheitssprecher Manfred Lackner. In der alten Fassung, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat, habe es diese Regelung nicht gegeben. Dass dies nun nicht mehr der Fall ist, führt Lackner auf die "Unausgegorenheit" des Gesetzes zurück.
SPÖ-Klubobmann Peter Kostelka hat bereits eine Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Ambulanzgebühr angekündigt - sobald dieses in Kraft tritt. Im Gesundheitsstaatssekretariat ist dies kein Grund zur Sorge: Die Klage sei lediglich "Ausdruck der Fundamentalopposition".