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Die Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich deuten nicht auf große Veränderungen.
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Wien. "Die Republik leidet nicht an zu vielen kleinen Gemeinden, zu vielen Bezirken oder zu vielen Ländern. Sondern an der nahezu völligen Entkoppelung von Einnahmenverantwortung und Ausgabenverantwortung. Allein der ,Fall Kärnten‘ liefert den unmissverständlichen Hinweis, dass diese Form der getrennten Verantwortungen zu schweren finanziellen Verwerfungen führt." Das schreiben Christian Keuschnigg (Universität St. Gallen) und Simon Loretz (IHS) in ihrer Studie "Macht braucht Verantwortung", die von der Denkfabrik Agenda Austria herausgebracht wurde.
Am Dienstag traf sich die politische Steuerungsgruppe zum Auftakt für die Finanzausgleichsverhandlungen im Finanzministerium. Die neue Aufteilung des Geldes soll ab 1. Jänner 2017 bis Ende 2020 gelten. Zu verteilen gibt es fast 100 Milliarden Euro an Einnahmen aus Steuern und Abgaben. Die Verteilung des fast zur Gänze vom Bund (95 Prozent, 5 Gemeinden) eingenommenen Geldes auf die Länder und dann auf die Gemeinden erfolgt im Zuge des für mehrere Jahre vereinbarten Finanzausgleichs - durch mehrere tausend Finanzströme.
Für den Finanzausgleich gibt es einen Aufteilungsschlüssel: Demnach behält der Bund 67 Prozent, die Länder bekommen 22 Prozent plus 11 Prozent für die Gemeinden. Darüber hinaus gibt es noch den sogenannten abgestuften Bevölkerungsschlüssel, der Städten pro Einwohner mehr zubilligt als kleinen Gemeinden. Es fließt aber auch Geld von den Gemeinden zu den Ländern (zum Beispiel für die Spitäler) und dann vom Bund noch einmal zu den Ländern etwa für die Landeslehrer.
Steuerhoheit abgesagt
Seit zig Jahren wird darüber gesprochen, dass jeweils beim nächsten Finanzausgleich alles anders werden soll. Eine Entflechtung der Finanzströme wird angestrebt, jedes Mal wird auch die Idee der Steuerhoheit der Länder aufs Tapet gebracht. Aber immer wenn es dann in die konkreten Verhandlungen geht, bleibt von den guten Absichten nur wenig übrig. So haben im Vorjahr vor allem ÖVP-geführte Bundesländer darauf gedrängt - es wurde sogar eine Studie über die Vor- und Nachteile einer Steuerautonomie in Auftrag gegeben. Danach ward nichts mehr gehört. Und nun, da die Verhandlungen Fahrt aufnehmen - ein Abschluss ist im Herbst geplant -, rudern die Länder zurück. Zuletzt hat Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) schon vorsichtshalber einmal deponiert, dass sich das heuer nicht mehr ausgehen werde.
Keuschnigg und Loretz haben in ihrer Studie ein konkretes Modell für mehr Steuerautonomie vorgeschlagen: Zunächst senkt der Bund seine Sätze für Lohn- und Einkommen- sowie die Körperschaftsteuer und lässt die Länder einen überall gleich hohen Zuschlag einheben. Mit diesen Einnahmen müssen die Länder die ihnen zugewiesenen Aufgaben auch selber finanzieren. Das würde den Spardruck auf die Länder erhöhen, glauben die Ökonomen.
Ein anderer Weg wäre: "Geld folgt den Aufgaben". Nach einer ähnlichen Devise ist Finanzminister Hans Jörg Schelling schon vor einigen Jahren vorgegangen, als er noch Chef des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger war. Damals unter dem Motto: "Geld folgt Leistung". Bis zu einem gewissen Grad ist ihm das auch gelungen.
Verteilung nach Aufgaben
Schelling zeigte sich daher auch am Dienstag, nach der Verhandlungsrunde zuversichtlich, dass zumindest ein klares Signal Richtung Aufgabenorientierung beim Finanzausgleich gesetzt werden kann. Dabei müsse ja nicht alles bereits zu Beginn der kommenden Periode am 1. Jänner umgesetzt werden. Diesen Einstieg in die Aufgabenorientierung kann sich auch Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) vorstellen. Als Beispiel dienen ihm hier die Fachhochschulen, wo man einmal einen ersten Schritt setzen könnte.
Dem Vorschlag von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ), die bei den Pensionen eingesparten Millionen Euro könnten in den Arbeitsmarkt umgeleitet werden, kann der Finanzminister nichts abgewinnen: "Daran ist nicht einmal zu denken." Weitere Gespräche zum Finanzausgleich finden Ende März beim Treffen der Landesfinanzreferenten statt.