OLG Wien hebt Klagsabweisung auf - Fall geht zurück an das Erstgericht.
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Wien. Die Fusion der Immofinanz und der Immoeast steht im Mittelpunkt eines brisanten Anlegerverfahrens. Anleger Johann L., vertreten von Anwalt Wolfgang Haslinger, hatte im Zuge der Immoeast-Kapitalerhöhung 2007 rund 3863 Aktien über die Constantia Privatbank (heute: Aviso Zenta) erworben. Die Immoeast ist mit ihrer Schwester Immofinanz verschmolzen und Ende April 2010 aus dem Firmenbuch gelöscht worden.Aufgrund von angeblich "unrichtigen Informationen beim Verkauf der Aktien" und der mutmaßlich zweckwidrigen Verwendung des Emissionserlöses trat der Anleger vom Kauf zurück und klagte Bank und Immofinanz. Die Immofinanz bestreitet, der Haftungsadressat zu sein. Sie gab vor Gericht an, "nicht die Rechtsnachfolgerin der Immoest AG" zu sein. Bei der Verschmelzung sind zwei Immoeast-Aktien gegen drei Immofinanz-Aktien umgetauscht worden. Der Betrieb der Immoeast sei auf die "Imbea Immoeast Beteiligungs AG übertragen worden. Und die Imbea hafte nur mit dem Nettoaktivvermögen, sprich Aktiva minus Schulden, das ihr von der Immoeast blieb. Detail am Rande: Imbea ist eine 100-Prozent-Tochter der Immofinanz.
Laut Immofinanz dürfe aber ihre Beteiligung an der Imbea in diesem Schadenersatzfall "nicht angesetzt werden, das sich sonst der Haftungsfonds verdoppelt". Auch sei auf die Immofinanz kein positives Nettoaktivvermögen der Immoeast übergegangen, daher bestehe keine Haftung für die Immoeast mehr. Das Erstgericht wies die Klage des Anlegers ab. Das Oberlandesgericht hob das Urteil aber auf.
Das OLG Wien (Aktenzahl 1 R 284/11h) dreht nun die Beweislast um. "Die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass die Höhe des Nettoaktivvermögens der Immoeast nach der Spaltung zu gering oder gar negativ gewesen sei und deshalb die Forderung des Anlegers nicht abdecken hätte können, trifft die Immofinanz, weil sie näher am Beweis ist", heißt es im OLG-Urteil. Die Immofinanz habe zwar die Behauptung aufgestellt, dass das Immoeast-Vermögen negativ war, "allerdings unkonkret".
Nun ist erneut das Erstgericht am Ball, das sich mit dem Nettoaktivvermögen beschäftigen muss. "Die Immofinanz haftet grundsätzlich, so fern sie nicht genügend Vermögen hat, um nicht zu haften", sagt Anlegeranwalt Haslinger.
Kein Rechtsmittel geplant
"Das Urteil ist zwar formal gegen uns ergangen, wir haben uns aber gefreut über die Entscheidung, weil die Beteiligung an der Imbea laut Gericht nicht noch einmal reinzurechnen ist", sagt Immofinanz-Anwalt Andreas Zahradnik. "Auf dieser Basis ist der Nachweis eines negativen Nettoaktivvermögens kein Problem und das ist uns schon in anderen Verfahren gelungen. Jetzt will das Gericht nur genau wissen, wie viel es ist."