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Ex-Banker Petrikovics brachte Einspruch ein, Entscheidung fällt Oberlandesgericht.
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Wien. Das brisante Immofinanz-Strafverfahren um Karl Petrikovics & Co. gewinnt an Spannung. Gestern, Dienstag, ist die Einspruchsfrist gegen die erste Anklage (Aktenzahl 601 St 1/11y) in Sachen dubioser Aktienoptionen abgelaufen. Mit Poststempel 3. Jänner 2012 gilt die Frist als eingehalten, wie Christian Gneist vom Landesgericht Wien bestätigt. Der Einspruch kann aber auch elektronisch eingebracht werden. Wie in der "Wiener Zeitung" angekündigt, bekämpft Karl Petrikovics, der von Otto Dietrich und Wirtschaftsstrafrechtsprofessor Wolfgang Brandstetter verteidigt wird, das 40 Seiten starke Anschuldigungswerk von Staatsanwalt Volkert Sackmann.
"Es ist korrekt, dass ein Einspruch eingebracht wurde", bestätigt Otto Dietrich der "Wiener Zeitung" am Dienstagnachmittag.
Petrikovics bestreitet nicht nur die Untreue-Vorwürfe, seine Verteidiger wollen jetzt vor allem Mängel im Ermittlungsverfahren aufzeigen. Im Mittelpunkt soll eine Fülle offener Beweisanträge stehen.
Vom Landesgericht geht der Einspruch samt Strafakt dann an das Oberlandesgericht Wien, das darüber zu entscheiden hat - bis dahin können viele Wochen und Monate vergehen. Keinen Einspruch wird Anwalt Georg Zanger machen, der den früheren Constantia Privatbank-Aufsichtsrat Helmut Schwager vertritt. "Auch wir werden keinen Einspruch machen", sagt Strafverteidiger Lukas Kollmann (Kanzlei Soyer & Partner), der Ex-Immofinanz-Manager Christian Thornton vertritt. "Wir werden uns der Hauptverhandlung stellen und in Richtung nicht schuldig plädieren." Nachsatz: "Der damalige Informationsstand und die damaligen Hintergründe waren für Herrn Thornton massiv anders gelagert als nach der Durchsicht des Strafaktes." Thornton sei mit "Nicht-Informationen" versorgt worden.
Vorwürfe bestritten
Wie berichtet, bestreiten alle fünf Verdächtigen die Vorwürfe. Im Mittelpunkt der nicht rechtswirksamen Anklage stehen Aktienoptionsgeschäfte in den Jahren 2004 bis 2008, die Karl Petrikovics, Norbert Gertner und Helmut Schwager einen ordentlichen Reibach eingebracht haben sollen. Die Gewinne sollen sie laut Anklage zwecks Verschleierung mit Scheinrechnungen der Constantia-Tochter CFC in Rechnung gestellt haben.
"Die Gesamtkonstruktion war einzig und allein darauf ausgerichtet, Untreuehandlungen zum Nachteil der Immofinanz, der Immoeast, der Constantia Privatbank und ihrer Töchter zu begehen", behauptet der Ankläger. "Petrikovics, Gertner und Schwager verfolgten das Ziel, sich selbst im größtmöglichen Ausmaß, ohne Rücksicht auf Interessen der von ihnen vertretenen Gesellschaften und Anlegern, unrechtmäßig zu bereichern." Das Trio soll dabei "nicht nur kein eigenes Geld investiert, sondern auch kein wirtschaftliches Risiko getragen haben."
"Zu Aktienkäufen berechtigt"
Indes berufen sich die Drei auf einen Aufsichtsratsbeschluss vom 13. März 2003, der sie angeblich berechtigte, mit Mitteln der Immofinanz Aktien zu kaufen. Später sei das fortgesetzt worden. Laut Staatsanwalt soll es sich damals nur um ein Protokoll einer Besprechung gehandelt haben, nicht aber um einen Beschluss im Sinne des Aktiengesetzes. Nach dessen Hochrechnung soll Petrikovics insgesamt 11,387 Millionen Euro aus den Optionen und nicht gezahlten Optionsprämien lukriert haben, davon zieht der Ankläger aber 3,711 Millionen Euro Schadenswiedergutmachung ab; bei Gertner sollen es 7,593 Millionen Euro Schaden abzüglich 2,474 Millionen Euro Wiedergutmachung sein und bei Schwager 7,642 Millionen Euro abzüglich 2,474 Millionen Euro Rückerstattung. Dem Wirtschaftstreuhänder Ernst Hable, der bei dem Deal 19,996 Millionen Euro durchschleust haben soll, werden 1889 Euro Schaden angelastet.
Alte Buwog-Vorwürfe
Indes hat Petrikovics in einem "Profil"-Interview die Raiffeisenlandesbank OÖ, den seinerzeitigen Konsortialpartner beim Buwog-Kauf, bezichtigt, die Hälfte des umstrittenen Erfolgshonorars für den Lobbyisten Peter Hochegger berappt zu haben. Die Bank bestreitet das. Der Vorwurf ist nicht neu. Indes sagt Petrikovics Verteidiger Brandstetter: "Das Verfahren wird zeigen, wer recht hat. Es steht Aussage gegen Aussage." Bereits am 2. Oktober 2009 hatte Petrikovics in einer vierseitigen Stellungnahme an den Staatsanwalt diese Behauptung aufgestellt. "Das Faktum ist schon damals verfolgt worden, aber von oben als nicht richtig befunden worden", sagt ein Insider. Martin Ulrich von der Korruptionsstaatsanwaltschaft kontert: "Nein, es hat keine Einflussnahme durch die Oberstaatsanwaltschaft oder wen anderen gegeben - weder bei uns, beim Sachbearbeiter noch bei der Staatsanwaltschaft Wien."
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