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Immofinanz-Krimi: Petrikovics erhebt Einspruch gegen Anklage

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Schwagers Verteidiger Zanger wartet auf Entscheidung über Gutachtenseinspruch.


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Wien. Die erste Anklage im Immofinanz-Krimi um Karl Petrikovics wurde den fünf Beschuldigten erst vor wenigen Tagen zugestellt, schon droht der Staatsanwaltschaft Wien Ärger. Wie die "Wiener Zeitung" in Erfahrung bringen konnte, wird der frühere Immofinanz- und Constantia Privatbank-Mastermind Karl Petrikovics die 40-seitige Anklageschrift nicht ohne rechtlichen Widerstand hinnehmen.

"Wir haben vor, Einspruch zu erheben", bestätigt Strafverteidiger Otto Dietrich der "Wiener Zeitung", der gemeinsam mit dem renommierten Wirtschaftsstrafrechtsprofessor Wolfgang Brandstetter den Ex-Banker vertritt. Dietrich ersucht aber um Verständnis, dass sich die Verteidigung erst nach Einbringung des Einspruchs inhaltlich dazu äußern werde. Dem Vernehmen nach könnten dem Einspruch "viele nicht erledigte Anträge der Verteidigung im Vorverfahren" zugrunde liegen, aber auch "die für die Verteidiger nicht nachvollziehbare Schadenshöhe". Das heißt: Es könnte die Ergänzung des Vorverfahrens beantragt werden. Wie berichtet, wird den fünf Beschuldigten ein Schaden von insgesamt 32 Millionen Euro vorgeworfen. Die Untreue-Vorwürfe werden aber heftig bestritten. Dem Vernehmen nach sollte ursprünglich sogar geplant gewesen sein, dass alle Verdächtigen gegen eine Anklage Beschwerde einlegen.

Warten auf die Richterin

Keinen Einspruch will jedenfalls Anwalt Georg Zanger einbringen. Zanger vertritt Helmut Schwager, den früheren Aufsichtsratsvorsitzenden der Constantia Privatbank.

"Die Anklageschrift wurde durch den Staatsanwalt offensichtlich voreilig eingebracht", sagt Zanger zur "Wiener Zeitung". "Mein Mandant hat am 12. August 2011 einen Einspruch wegen Rechtsverletzung eingebracht und die Enthebung des Sachverständigen beantragt. Darüber wurde bis heute noch nicht entschieden." Zanger wirft dem Sachverständigen in seinem 21-seitigen Einspruch vor, "über den ihn gesetzten gesetzlichen Rahmen hinausgegangen zu sein und sowohl in die Beweiswürdigung als auch Rechtsfragen eingegriffen zu haben". Damit habe der Sachverständige den Objektivitätsgrundsatz verletzt. "Der Staatsanwalt hat die Rechte meines Mandanten dadurch beschnitten, da die Frageliste an den Sachverständigen erst zugestellt wurde, nachdem das Sachverständigengutachten bereits vorlag", erklärt Zanger. "Wenn die Entscheidung so ausgeht, wie ich sie mir vorstelle, dann ist das für die Anklage ein schweres Problem." Nachsatz: "Gibt das Gericht diesem Einspruch auch nur teilweise statt, wird der Anklage die Grundlage entzogen." Das sehen auch andere Experten so. Mit einer Entscheidung rechnet Zanger im Jänner 2012. Dann werde man sehen, "welches Schicksal die Anklage nehmen wird".

Doch vielleicht dauert es doch länger. Denn Richterin, die den Einspruch bearbeitet, muss sich auch um die Verfahrenseinstellungsanträge von Karl-Heinz Grasser kümmern. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Staatsanwältin Michaela Schnell: "Die Einwände gegen das Gutachten sind eine Frage der Beweiswürdigung in der Hauptverhandlung."