Die Ärztekammer fordert rechtliche Verschärfung. Die Bundesregierung feilt noch an Corona-Impfpflicht ab Februar.
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Die genaue Ausgestaltung der von der türkis-grünen Bundesregierung angekündigten Corona-Impfpflicht ab 1. Feburar kommenden Jahres gestaltet sich offensichtlich schwieriger als gedacht. Die für die Verfassung zuständige Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler wollte sich am Dienstagabend im "Report" nicht festlegen, dass der entsprechende Entwurf berits am Donnerstag fertiggestellt sein wird. Die Ärztekammer bringt noch einen neuen Wunsch ein.
Die Österreichische Ärztekammer fordert die Bundesregierung auf, sobald wie möglich die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Covid-19-Schutzimpfung – entsprechend der Vorgaben und Fristen für die Auffrischungen – als unbedingte Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung in Österreich gilt. Ein entsprechender Antrag wurde vom Vorstand der Ärztekammer angenommen.
Bei Weigerung Streichung von Ärzteliste
Die gesetzlichen Grundlagen sollten spätestens mit dem Start der Impfpflicht in Österreich, also mit dem 1. Februar 2022, geschaffen sein. Das Zuwiderhandeln und das Verweigern der vorgeschriebenen Corona- Schutzimpfungen wäre dann gleichbedeutend mit der Streichung aus der Ärzteliste. Auch dafür sollte die Politik die nötigen Voraussetzungen schaffen.
Man wolle als Ärzteschaft die Verantwortung für die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung voll und ganz übernehmen, solidarisch vorangehen und auch anderen Berufsgruppen zeigen, dass es in der aktuellen Corona-Krise keinen Ausweg mehr gibt, als jenen der Impfung. Das stellte die Ärztekammer in einer Aussendung fest.
SPÖ-Pensionistenchef für Termin 1. Jänner
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hatte sich schon am Montag öffentlich nicht auf Details in der "ZiB 2" festlegen wollen und mehrfach wiederholt, es handle sich um einen Prozess. Dabei gibt es vor dem Ende der Beratungen nicht nur von der Ärztekammer noch Forderungen. Eine kommt vom SPÖ-Pensionistenverband mit seinem Präsidenten Peter Kostelka. Für diesen kommt die Einführung der Impfpflicht ab Februar zu spät, diese solle bereits ab 1. Jänner 2022 eingeführt werden, hat er auch bei Beratungen über die Impfpflicht klargemacht.
Für Kostelka liegen - im Gegensatz zur Bundesregierung - "alle Fakten auf dem Tisch". Die Begutachtung des entsprechenden Gesetzesentwurfes könne daher seiner Ansicht nach "straff" durchgeführt werden, damit sei ein Gesetzesbeschluss vor Weihnachten noch möglich. Tatsächlich kommt der Nationalrat nach der Sondersitzung mit der Vorstellung des neuen Bundeskanzlers Karl Nehammer (ÖVP) und der neuen ÖVP-Regierungsmitglieder am Donnerstag ab 14 Uhr in der kommenden Wochen zu den letzten regulären Sitzungen vor Weihnachten zusammen. Die Begutachtung wäre damit extrem kurz.
Der SPÖ-Pensionistenchef begründet den Druck aufs Tempo auch mit der Unsicherheit um die neue Omikron-Virusvariante. Die ältere Generation habe bisher sämtliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung mitgetragen und sei auch Vorbild bei der Impfquote. (ett)