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Impfpflicht g’scheit statt Impfpflicht light

Von Daniel Bischof

Leitartikel
Daniel Bischof ist Innenpolitik-Redakteur bei der "Wiener Zeitung".

Sollte der VfGH auch nur Teile der Impfpflicht aufheben, wäre das ein Fiasko für Türkis-Grün.


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Es war von Anfang an verhext. Seit Pandemiebeginn versicherten Politiker von ÖVP und Grünen, dass eine Impfpflicht sicher nicht kommen werde. Bis es im November 2021 hieß, sie komme doch. Kaum war der Gesetzesentwurf fertig, rauschte Omikron an. Die hochinfektiöse Variante könnte die Impfpflicht, die auf die Delta-Variante konzipiert war, zumindest vorläufig obsolet machen. Nämlich dann, wenn es zu einer Durchseuchung und Immunisierung der Bevölkerung kommt.

Neben den Omikron-Sorgen hapert es am Handwerk: Die technische Umsetzung ist wohl frühestens im April möglich und wird die Behörden personell an die Belastungsgrenzen bringen.

Aufgrund der Widrigkeiten wird der Ruf nach einer Verschiebung des Vorhabens lauter. Türkis-Grün aber hält eisern an dem Vorhaben fest. Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) will dem Gesetz nur noch den notwendigen "Feinschliff" geben. Angedacht wird auch eine "Impfpflicht light": Polizisten sollen auf den Straßen kontrollieren, ob Personen geimpft sind, Geldbußen könnten im Bereich von 60 Euro liegen.

Warum die Bundesregierung so vorgeht, verwundert. Die Impfpflicht wird früher oder später beim Verfassungsgerichtshof landen. Sollte das Höchstgericht auch nur Teile davon aufheben, wäre das ein Fiasko für Türkis-Grün, ein Triumph für die FPÖ. Sollte hier etwas schiefgehen, wäre der Kredit in der Pandemiebekämpfung endgültig verspielt.

Umso wichtiger ist es für Türkis-Grün, das Gesetz rechtlich abzusichern. Bedenken wie jene bei der Impfpflicht für Jugendliche müssen ausgeräumt werden. Statt eine halbherzige Light-Version zu erlassen, wäre es sinnvoller, das Vorhaben ganz zu verschieben. Oder man schafft nur die gesetzliche Basis, straft aber nicht, solange die technische Infrastruktur fehlt und die zahlreichen Unklarheiten um Omikron nicht vollends ausgeräumt sind.

Denn ob nun ab April oder ab Juli gestraft wird, macht auch keinen entscheidenden Unterschied mehr. Wichtig ist der Blick auf den nächsten Herbst und Winter - und was bis dahin noch passiert, weiß niemand.

Bisher war die rechtliche Umsetzung der Maßnahmen bereits einer der Schwachpunkte der türkis-grünen Pandemiebekämpfung. Unklare Regeln und fehlende Begründungen für die Maßnahmen bereiteten ihr vor dem Verfassungsgerichtshof enorme Probleme. Regeln wurden zwar groß angekündigt und erlassen, kontrolliert wurden sie dann aber kaum. Mit einer Hauruck-Aktion bei der Impfpflicht droht Türkis-Grün Ähnliches.