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Importierte Gewalt verhindern

Von Walter Rosenkranz

Gastkommentare

Das Modell der Koalitionsregierung für die Sicherungshaft ist mit der EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar.


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Die Sicherheit der Österreicher und Österreicherinnen hat für diese Bundesregierung oberste Priorität. Aufgrund der zahlreichen dramatischen Vorfälle in den vergangenen Wochen und möglicher weiterer Bedrohungen bestand somit ein dringender Handlungsbedarf. Daher verständigte sich die Bundesregierung in der vergangenen Woche darauf, eine Sicherungshaft einzuführen, um die Sicherheitslücke zwischen den bestehenden Haftmöglichkeiten zu schließen.

Die Aufnahmerichtline der Europäischen Union ermöglicht es Österreich, die notwendigen Maßnahmen zu setzen, um weitere Fälle wie den schrecklichen Fall in Dornbirn in Vorarlberg zukünftig verhindern zu können - eine Schubhaft wäre in diesem Fall nämlich nicht möglich gewesen, da der Zweck dieser rein in der Sicherung einer bevorstehenden Außerlandesbringung liegt und dies bei einem laufenden Asylverfahren nicht gegeben ist. Die Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber wäre daher ein notwendiger und wesentlicher Schritt für mehr Sicherheit.

Derzeit schöpft Österreich die rechtlichen Möglichkeiten der EU-Aufnahmerichtlinie noch gar nicht vollständig aus. In 15 europäischen Ländern hingegen werden diese rechtlichen Mittel bereits genutzt. FPÖ und ÖVP haben sich bei einem Sicherheitsgipfel auf konkrete Rahmenbedingungen für eine Sicherungshaft mit richterlicher Genehmigung für gefährliche Asylwerber geeinigt und haben diesen Vorschlag auch der Opposition als Verhandlungsangebot übermittelt. Diese Sicherungshaft wird nicht nur im Einklang mit den österreichischen Gesetzen, sondern auch der Menschenrechtskonvention sowie dem Europarecht stehen.

Das Modell zur Sicherungshaft sieht vor, dass die Festnahme über eine Anordnung des Bundesamtes für Asyl und Fremdenwesen erfolgen muss. Neben der Erstbeurteilung über die Rechtmäßigkeit durch einen Richter des Bundesverwaltungsgerichts innerhalb von 48 Stunden muss auch innerhalb von zwei Wochen eine endgültige Einschätzung über die Rechtmäßigkeit sowie über eine allfällige Fortführung der Haft erfolgen. Weiters ist jeden Monat eine amtswegige Überprüfung vorgesehen und die Sicherungshaft soll maximal sechs Monate dauern, eine längere Dauer ist "nur bei besonderen Gründen" vorgesehen. Auch SPÖ und Neos sind nun zu einem Verhandlungsgespräch bezüglich der gesetzlichen Regelung für die Sicherungshaft eingeladen, denn gerade nach diesem schrecklichen Mord von Dornbirn, können wir Parlamentarier nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Es muss ganz klar verhindert werden, dass jemand, der Schutz in unserem Land sucht, eine Gefahr für die heimische Bevölkerung darstellt.

Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine Sicherungshaft ist daher ein wichtiger und notwendiger Schritt, um der Zunahme der importierten Gewalt in Österreich entschieden entgegenzutreten. Wir alle sind es der österreichischen Bevölkerung nämlich schuldig, für größtmögliche Sicherheit im Land zu sorgen.

Walter Rosenkranz ist Klubobmann der FPÖ.

Jeden Dienstag lesen Sie an dieser Stelle den Kommentar eines Vertreters einer Parlamentspartei.