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Als großes Vorhaben bezeichnete FPÖ-Justizsprecher Harald Ofner die Justiz-Enquete-Kommission, die heute unter seinem Vorsitz ihre Beratungen aufnehmen wird. In drei Teilbereichen sollen 1. die Verhältnismäßigkeit der Strafdrohungen im gerichtlichen Strafrecht, 2. der Anwendungsbereich der Diversion und 3. die Verhältnismäßigkeit verwaltungsstrafrechtlicher Strafdrohungen und die Ausgewogenheit von gerichtlichen und verwaltungsstrefrechtlichen Strafdrohungen zueinander diskutiert werden.
Politischer Schwerpunkt wird der Problemkreis Diversion sein, der aber erst im kommenden Jahr behandelt werden wird. "An der Diversion rüttelt heute niemand mehr. Ich glaube, sie bewährt sich", stellte Ofner klar. Allerdings sei zu diskutieren, ob der außergerichtliche Tatausgleich für alle Delikte mit einer Höchststrafdrohung von fünf Jahren bleiben soll. Er selbst sei dafür, Straftaten bis zu einem Rahmen von fünf Jahren in der Diversion zu belassen: "Ich bin kein Hardliner." Im Gegenzug sollten aber bestimmte Delikte wie etwa der sogenannte Mafiaparagraph oder Kinderpornographie aus der Diversion genommen werden. Eine andere Möglichkeit wäre, die Diversion auf Delikte mit Höchststrafen bis zu drei Jahren zu beschränken. Die Ergebnisse der Enquete-Kommission könnten als Arbeitsanstöße für das Justizministerium dienen.
Was die geplante Herabsetzung der Strafmündigkeit von 19 auf 18 Jahre betrifft, regte der Rechnungshof gestern an, in diesem Zusammenhang, die Abschaffung der Jugendgerichte zu überlegen, falls dann zu wenig Auslastung gegeben sei. Jugendgerichtshofpräsident Udo Jesionek konterte, dass es sich nicht um eine Frage der Auslastung handle, sondern es darum gehe, spezifisch auf Jugendliche einzugehen.