)
Es muss fallen: Das in Österreich geltende Verbot der Eizellenspende sollte bisher "ungewöhnliche Familienformen" verhindern, in denen Kinder zusätzlich zu der Mutter, die sie ausgetragen hat, auch eine biologische Mutter haben. Auch Risiken beim medizinischen Eingriff sprachen scheinbar für das Verbot. Fünf Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menscherechte haben nun beide Argumente abgeschmettert. Zu Recht.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 15 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Denn die medizinischen Risiken gelten als nicht höher als bei der gängigen künstlichen Befruchtung im Reagenzglas. Weiters sind ungewöhnliche, oft auch problematische Familienkonstellationen auch ohne Eizellenspende gelebte Realität - etwa bei Adoptionen, vor allem aus dem Ausland. Und die maßgebliche Frage, ob ein Kind im späteren Leben Identitätsprobleme bekommen könnte, weil es nicht eine, sondern zwei Mütter hat, beantworten Verbote schon gar nicht.
Wenn in Österreich etwa eine Frau, die keinen Partner hat, ein Kind bekommen will, müssen heimische Reproduktionsmediziner sie an liberalere Länder verweisen. Zu "Cryos" nach Dänemark etwa, laut eigenen Angaben mit mindestens 250 ständig verfügbaren, "hochwertigen" Samenspendern eine der größten Samenbanken weltweit. Hier ist keine Rede von der Fragen nach der Identität des Kindes, dessen biologischer Vater anonym bleibt. Im Vordergrund steht der
- berechtigte - Kinderwunsch der Frauen, für den viele alles tun würden.
Denn bisher ist die Samenspende bei der künstlichen Befruchtung im Reagenzglas (IVF) in Österreich verboten (auch das fechten die EU-Richter an). Und wer sich in Österreich einer künstlichen Befruchtung unterziehen will, muss zumindest in einer Lebensgemeinschaft leben und diese notariell beglaubigen lassen - Alleinstehende dürfen also laut Gesetz hier nicht behandelt werden.
Alles, was medizinisch möglich ist, wird gemacht. Daran führt kein Weg vorbei. Befruchtungstourismus in Länder mit liberaleren Gesetzen, die Gefahr des Handels mit Ungeborenen, das Recht auf Familie: Der österreichische Gesetzgeber kommt an neuen ethischen und rechtlichen Fragen nicht vorbei. Das zeigt auch die Präimplantationsdiagnostik bei der künstlichen Befruchtung am Embryo, die hierzulande ebenfalls verboten ist - aber durchgeführt wird.
Mediziner haben einen Weg gefunden, das Gesetz zu umgehen, indem sie die Tests an einem Abfallprodukt der Eizelle durchführen, von dem im Gesetz keine Rede ist. Und sie sind mit einer wachsenden Anzahl von Paaren konfrontiert, die bereits vor der Schwangerschaft nicht nur Krankheiten ausschließen, sondern auch das Geschlecht ihres potenziellen Kindes bestimmen wollen.
Die einzige politisch verantwortliche Lösung ist, sich diesen Themen zu stellen. Die gesetzlichen Augen zu verschließen, löst sie nicht. Es delegiert die politische Verantwortung an andere.
Eizellenspende muss legal werden
+++ Kommentar - Adoptieren von Ungeborenen