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Scheinrechnungen sind nicht steuerlich absetzbar.
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Wien. "Wo wor mei Leistung?" Dieser Satz von Walter Meischberger, der in einem abgehörten Telefonat im Zusammenhang mit dem Verkauf der Bundeswohnungen Buwog gefallen sein soll, ist mittlerweile zum geflügelten Wort geworden. Die Frage nach der Leistung ist es auch, die mit Blick auf die ersten Erkenntnisse des Korruptionsuntersuchungsausschusses eine weitere nach sich zieht: Wurden die Zahlungen, die von der Telekom über Lobbying-Agenturen (in erster Linie Peter Hocheggers Firmen) an diverse Parteien (vor allem Richtung BZÖ) geflossen sein sollen, eigentlich von der Steuer abgesetzt?
Dies ist relativ wahrscheinlich, wären sonst doch jene Rechnungen, die durch die Arbeit des U-Ausschusses nun Stück für Stück an die Öffentlichkeit geraten, überflüssig gewesen. Und das wiederum könnte die Finanz auf den Plan rufen.
Im Einkommensteuergesetz gibt es nämlich eine Reihe von Abzugsverboten - sprich Gründen dafür, dass Ausgaben nicht steuerlich abgesetzt werden dürfen. Zwei davon könnten auf die im U-Ausschuss publik gewordenen Zahlungsflüsse zutreffen: Einerseits sind "Geld- und Sachzuwendungen, deren Gewährung oder Annahme mit gerichtlicher Strafe bedroht ist", nicht abzugsfähig. Das klingt nach einer ohnehin logischen Bestimmung, ist es aber nicht: So waren bis zum Jahr 1999 Schmiergelder beim Export steuerlich abzugsfähig, weil ohne sie in gewissen Ländern die Anbahnung von Geschäften unmöglich ist. Das Steuerrecht ist hier offenbar strenger als das Strafrecht: Aufgrund der lockeren Anti-Korruptionsregeln im Strafgesetzbuch - wie berichtet - aber die Chancen relativ groß, dass keine der bisher bekannt gewordenen Malversationen als mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung zu werten ist. Oder, in den Worten des Lobbyisten Hochegger: "Strafrechtlich gesehen nicht schuldig, aber nach einem moralischen Maßstab nicht richtig."
Keine Betriebsausgabe
Nach einem steuerrechtlichen Maßstab nicht richtig könnte aber der Umstand sein, dass vielen der in Rechnung gestellten Summen eben keine Leistungen gegenüber stehen dürften. So erklärte Telekom-Chef Hannes Ametsreiter vergangene Woche, dass das Unternehmen überall dort Geld zurückfordern werde, wo "Zahlungen keiner Leistung gegenüberstehen". Insgesamt will die Telekom, wie berichtet, 20 Millionen Euro zurückfordern. Auch hat der BZÖ-nahe Werber Kurt Schmied im U-Ausschuss ausgesagt, dass er 720.000 Euro von der Telekom aufgrund zweier Scheinrechnungen erhalten habe. Wenn aber keine Leistung hinter einer Rechnung stand, dann ist der Betrag, der gezahlt wurde, "betrieblich nicht veranlasst", also keine betriebliche Ausgabe und damit nicht abzugsfähig, wie Steuerrechtsexperte Werner Doralt zur "Wiener Zeitung" sagt. Selbst wenn es sich um Repräsentationsausgaben, also Geschenke an Geschäftspartner oder Amtsträger, die der Beziehungspflege dienen, gehandelt haben sollte, wären diese nicht abzugsfähig, so Doralt.
Sollte also tatsächlich keine Leistung vorliegen, stellt sich, frei nach Meischberger, die Frage: "Wo wor die Steuerleistung?"
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