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In Kafkas Dachkammer

Von Gerhard Strejcek

Reflexionen

Anmerkungen zum Verfassungsgerichtshof - und einige persönliche Erinnerungen an jene Zeit, als dieser seinen Sitz noch am Wiener Judenplatz hatte.


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Spätestens seit dem 1. Juli 2016 ist der Verfassungsgerichtshof auch "rechtsfernen Bevölkerungsschichten" [© Rudolf Müller, Mitglied des VfGH] bekannt, denn an diesem Tag hob das Höchstgericht den zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl auf, die der jetzt amtierende, grüne Kandidat Alexander van der Bellen mit lediglich einunddreißigtausend Stimmen Überhang gewonnen hatte (VfGH 1.7.2016, W I 6/2016).

Der VfGH-Präsident, Professor und Sektionschef außer Dienst, Gerhart Holzinger begrüßte die mit Hochspannung wartenden Journalisten und leitete mit den solemnen Worten, dass "Wahlen das Fundament unserer Demokratie" seien, das nachfolgend verkündete Erkenntnis ein, das die Republik rund 15 Millionen Euro kosten sollte - eine geringe Summe für einen funktionierenden Rechtsstaat, aber viel Geld für ein paar lässliche Fehler, die häufig in einem Verfahren passieren und die vermutlich keinen Schaden angerichtet hatten.

Recht und Volk

Mehr als der Spruch blieb die knappe und treffende Formulierung in Erinnerung, die genau genommen aber so nicht in der Verfassung vorgesehen ist, denn Erkenntnisse aller österreichischen Gerichte, so auch des VfGH, werden im Namen der Republik verkündet, was wenig Raum für Einleitungen lässt. Aber diesmal passte die Einstimmung, die fast an eine Präambel einer demokratischen Verfassung erinnerte.

Alle mussten zuvor aufstehen, wie in der Kirche - das galt auch für den Herrn (Innen-)Minister -, und auch diese Bekundung des Respekts untermalte das feierliche und staatstragende Element einer Urteilsverkündung auf der Freyung, die ja einst für Hilfesuchende Freiheit und Asyl bedeutete und auf der ein Marktplatz eingerichtet war - und auch heute, zum Beispiel zu Weihnachtszeiten, noch gerne eingerichtet wird.

Die Freyung ist, historisch betrachtet, weniger ein Ort der Rechtsprechung als des Handels und der Betriebsamkeit, wofür auch der Austria-Brunnen ein Symbol ist, der die schiffbaren Flüsse der Monarchie symbolisiert. In der Gründerzeit und in der Ersten Republik standen die Bankiers dort im Vordergrund, wie die Rothschild-Säle in der Schoeller-Bank gegenüber vom VfGH in der Renngasse zeigen, wo Prunk und Gediegenheit herrschen. Dasselbe galt für die niederösterreichische Eskompte-Anstalt, in der u.a. die Schnitzler-Freundin Hedwig Kempny tätig war, und genauso für die legendäre "Bodencredit", welche die CA Ende der Zwanzigerjahre in den Abgrund zog.

Hinter der Richterbank des VfGH, der seit einem Dutzend Jahren ebenfalls in einem ehemaligen Bankgebäude auf der Freyung untergebracht ist, wo einst über Milliarden von Kronen und Schillinge verhandelt wurde, steht der Satz "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus", der dem Artikel 1 der Bundesverfassung aus 1920 entstammt und der vermutlich von Hans Kelsen formuliert wurde. Zweifellos sollte auch das Recht in der Justiz vom Volk ausgehen, aber anders als bei Strafgerichten, wo die Beteiligung durch Schöffen und Geschworene gesichert ist, was als wichtiges demokratisches Element keinesfalls wegrationalisiert werden sollte, gibt es am Verfassungsgerichtshof außer gelegentlichen Zuhörern bei den Verhandlungen kein "Volk".

Anders als in den meisten anderen Justizbereichen amtieren am VfGH auch nur wenige Berufsrichterinnen und -richter, von denen etwa die derzeitige Vizepräsidentin, Brigitte Bierlein, als ehemalige Richterin und Staatsanwältin (an der Generalprokuratur) ein eher seltenes Beispiel ist. Aber sowohl der amtierende Präsident Holzinger, der die logistische Großleistung des Umzugs in seiner Ära, die Ende des heurigen Jahres enden wird, für sich verzeichnen darf, als auch die meisten Referenten entstammen der Verwaltung oder den Universitäten, sind also keine gelernten Richter, was nichts an der Akribie und Förmlichkeit der Verfahrensführung auf der Freyung ändert.

Manche Autoren kritisieren VfGH-Erkenntnisse mit Beiworten wie "verfehlt" oder sie bezeichnen ein Erkenntnis gar als "Fehlurteil". Mir wird Derartiges nie aus der Feder fließen - und das hat zwei Gründe. Zum einen glaube ich, dass das Heruntermachen richterlicher Erkenntnis, die mühsam und stets bedachtsam-ausgleichend zu schöpfen ist, die Legitimität der Justiz schwächt. Wer als Staatsrechtler Verantwortungsbewusstsein hat, geht mit den Höchstgerichten und ihren Urteilen, Beschlüssen oder Erkenntnissen sachte und behutsam um.

Der zweite Grund ist ein persönlicher, denn ich fühle mich, obwohl ich nur zwei Jahre lang wissenschaftlicher Mitarbeiter des VfGH war, mit dieser Institu-tion und ihrem Personal (vom Portier bis zum Personalchef) menschlich verbunden, was auf vielen persönlichen Begegnungen, Besuchen und Erlebnissen beruht und solcherart unauslöschlich ist.

Sicherheitsbeauftragter

Meine Erinnerungen beziehen sich auf den alten Sitz des VfGH am Judenplatz und meine Tätigkeit in der Jordangasse, wo ich 1991/92 als wissenschaftlicher Mitarbeiter des VfGH saß. Mit 29 Jahren erklomm ich aus meiner subjektiven Sichtweise bereits den Olymp meiner Justizlaufbahn, obwohl die rechtsprechende Gewalt, verglichen mit den anderen Staatsfunktionen, nur eine Nebenrolle in meinem Leben spielen sollte. Doch damals war die Welt noch in Ordnung und es gab weder gewaltsames Gendern noch Quoten, mit denen die deutsche Sprache und die Justiz systematisch ruiniert werden.

Der damalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs bestellte auf Grund einer Verfügung des Bundeskanzleramts meinen Kollegen Hermann Salzburger und mich zu Sicherheitsbeauftragten des Höchstgerichts. Der VfGH war damals, wie schon gesagt, gegenüber vom Lessingdenkmal am Judenplatz situiert, wohingegen in der Ersten Republik das Höchstgericht im Parlament im Trakt unweit des Palais Epstein tagte. Daher hatte es Hans Kelsen von seiner Wohnung in der Wickenburggasse nicht weit zum VfGH, dem er bis 1930 angehörte, ehe dort eine "Umpolitisierung" stattfand und ihm Ludwig Adamovich se- nior, ein Christlichsozialer, folgte.

Dessen namensgleicher Sohn, der in Nachfolge seines Vaters sowie der Professoren Antoniolli und Melichar als dritter Präsident der Zweiten Republik den VfGH leitete, vertraute vor mehr als einem Vierteljahrhundert uns beiden die, wie es uns schien, intimsten Geheimnisse der ehemaligen böhmischen Hof- und Staatskanzlei an. Mit stolzgeschwellter Brust und einem riesigen Schlüsselbund verließen wir das Präsidium und machten uns auf den Weg zu unserem ersten Sicherheitsrundgang. Es spricht für unser Pflichtbewusstsein, dass wir nicht sofort neue Visitenkarten bestellten, auf denen das wichtige, vordem allerdings in der Öffentlichkeit gänzlich unbekannte Amt aufschien, aber wir hatten das dumpfe Gefühl, dass dies vielleicht vom Präsidenten missverstanden werden könnte . . .

Ein Gebäude, in dem noch der Geist des Absolutismus weht, hat viele Eigenheiten. Bald kannten wir verschwiegene Treppenaufgänge und einen Ausgang zur Wipplingerstraße, den außer uns niemand verwendete, da er in einem Durchgang und somit im Nirwana mündete. Hermann Salzburger war, was sein Name nicht vermuten ließ, Innsbrucker und bekleidete gemeinsam mit mir die Funktion eines wissenschaftlichen Mitarbeiters am VfGH. Der für uns zuständige Referent war gebürtiger Oberösterreicher und Beamter aus Tirol, der zum Mitglied des Höchstgerichts ernannt worden war. "Verfassungsrichter" ist übrigens eine moderne Bezeichnung, die damals verpönt war, man nannte sich mit understatement lediglich "Mitglied" oder "Ersatzmitglied".

Während der Präsident im Palais wie ein Fürst residierte, was ihm natürlich zustand, saß der Vizepräsident, ein Berufsrichter, der auch am Obersten Gerichtshof ein hohes Amt ausübte, in einer kleinen Saunakammer im Dachgeschoß der Jordangasse, genau ein Stockwerk über uns. Somit erfüllte sich die Prophezeiung Franz Kafkas, der im "Prozess" einen Strafrichter in einer kleinen Dachkammer agieren ließ.

Wenn es eine Erfahrung gibt, die im Justizbereich jeder und jede macht, dann ist es jene, dass Kafka im "Prozess" nicht übertrieben hat. Die Richter-Porträts von Malern gibt es ebenso wie jene von Rektoren im Ferstel-Palast am Universitätsring. Ein Porträtist, der bei Kafka noch dazu ganz ähnlich hieß wie der erste VfGH-Präsident (Vittorelli), kann aber nichts über den Fortgang eines Verfahrens erfahren oder den Amtsträger aushorchen. Denn es galt und gilt das Amtsgeheimnis, weshalb auch wir Schriftführer schwiegen wie das Kafka-Grab am Prager Friedhof in Straschnitz.

Legendäre Arbeitsmoral

In den beiden Zimmern, die mit einer kleinen Dachterrasse aufwarteten, stapelten sich die Akten, denn niemand brachte in einer Session so viele Fälle voran, wie der Herr Vizepräsident. Er selbst, der die rote Abendsonne am Dach des Gebäudes genoss, begegnete uns häufig, denn seine Arbeitsmoral war legendär. Seine sarkastischen Spitzen wurden von allen gerühmt und noch heute erkenne ich an diesen Formulierungen, welche Erkenntnisse der Siebziger- und Achtzigerjahre der Vizepräsident als Referent vorbereitet hatte.

In der amtlichen Sammlung ist etwa nachlesbar, dass jede Partei, die mehr als zwei Sätze zur Schilderung desselben Sachverhalts oder Beschwerdegrundes brauchte, sich "weitwendig" ausdrückt. Ich bin mir sicher, diesen Begriff in keinem Werk der Weltliteratur gelesen zu haben, nicht einmal in einer Übersetzung von Dostojewskis "Schuld und Sühne", das ja richtigerweise "Schuld und Strafe" heißen müsste. Aber dennoch trifft das Attribut das Gemeinte punktgenau. Darin liegt richterliche Schärfe und Formulierungsgabe, die von Außenstehenden oft unterschätzt wird.

Und daher trifft die Grundaussage der Skulptur von Rachel Whitehead, welche dem Mizrachihaus, der Synagoge und den Leiden der Juden in Wien gewidmet ist, auch auf die Judikatur am Judenplatz zu, die dort heute noch vom Verwaltungsgerichtshof fortgeführt wird, nachdem der VfGH schon lange ausgezogen ist.

Gerhard Strejcek, geboren 1963 in Wien, ist Außerordentlicher Universitätsprofessor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.