Heinisch-Hosek will zwei Monate längere Bezugsdauer für Alleinerzieher. | Marek will am Kindergeld-Vorschlag nicht mehr rütteln. | Wien. Es schien ja schon beschlossene Sache zu sein. Doch plötzlich ist alles wieder anders. Die Rede ist von der Kindergeld-Reform, die schon als ausverhandelt galt. Bei der letzten Gesprächsrunde am Mittwochabend konnten sich Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Familienstaatssekretärin Christine Marek aber nicht auf die Regelung für Alleinerzieherinnen einigen.
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Heinisch-Hosek wünscht sich, dass Alleinerzieherinnen bei allen vier Bezugsvarianten eine um zwei Monate längere Bezugsdauer in Anspruch nehmen können, als für einen Elternteil vorgesehen. Der Grund: Sie befürchtet, dass Alleinerzieherinnen - zu 98 Prozent Frauen - durch die Reform doppelt benachteiligt werden. Einerseits, weil sie nicht die gesamte Bezugsdauer ausnutzen können - zwischen zwei und sechs Monate sind für den Partner reserviert. Andererseits soll der Kindergeldzuschuss für Niedrigverdiener fallen.
Dieser wird laut Marek durch die geplante Mindestsicherung ersetzt. Außerdem seien nur 20 Prozent der Zuschuss-Bezieher Alleinerziehende gewesen.
Das sieht Heinisch-Hosek anders: Da die Mindestsicherung an die Bereitschaft zu arbeiten geknüpft sein wird, stelle diese für alleinerziehende Mütter keinen Ersatz für den Zuschuss dar. "Ich möchte nicht, dass sich eine Frau das Kind auf den Rücken binden muss, weil sie arbeitsfähig sein muss", sagte sie. Sie fordert, dass der Zuschuss sozial treffsicherer gemacht wird. Das dadurch eingesparte Geld könne für die Ausweitung des Bezugs für Alleinerzieherinnen aufgewendet werden. Die Kosten für diese Maßnahme schätzt die Ministerin auf 16 Millionen Euro jährlich.
Marek hält dies aber für nicht finanzierbar: Der Zuschuss kann noch bis Ende 2010 für die gesamte Dauer des Kindergeldbezugs beantragt werden - Kosten dafür fallen also noch bis 2012 an. Die im Budget vorgesehenen 25 Millionen Euro seien zudem durch das Paket ausgeschöpft.
Marek möchte den um zwei Monate längeren Kindergeld-Bezug nur besonderen Härtefällen zukommen lassen, also wenn etwa der Partner stirbt oder ins Gefängnis kommt. Sie glaubt, dass durch eine Ausweitung für alle Alleinerzieherinnen das Ziel gefährdet wäre, die Väterbeteiligung zu erhöhen. Außerdem sei dadurch dem "Missbrauch Tür und Tor geöffnet". Heinisch-Hosek kontert, dass man die längere Bezugsdauer an den Unterhaltsbescheid knüpfen könnte. Marek wiederum meint, dass viele Eltern gar nicht verheiratet waren und daher kein Bescheid vorliege.
Heinisch-Hosek betonte, dass die Einführung des einkommensabhängigen Kindergelds per 1. Jänner 2010 durch die jüngsten Differenzen nicht gefährdet sei. Weder sie selbst noch Marek wollten das Paket scheitern lassen. Das sieht Marek ähnlich, sie will jedoch nicht von dem ausverhandelten Paket abrücken. "Wir sind der SPÖ schon sehr weit entgegengekommen", sagt sie zur "Wiener Zeitung". Und: "Unser endgültiger Kompromissvorschlag liegt seit Mittwoch auf dem Tisch, irgendwann muss es auch gut sein."
Unterstützung für Heinisch-Hosek kam von FPÖ und Grünen. Einen Verzicht auf die Neuregelung forderte dagegen BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner, die stattdessen die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld streichen möchte.