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In Niederösterreich "verschwinden" 100.000 Wähler

Von Karl Ettinger

Politik

Nur wer einen Hauptwohnsitz hat, darf am 29. Jänner 2023 mitstimmen. Die Gemeinden sehen eine große Erleichterung.


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Nicht ganz 300 Einwohner sind es, die in der Marktgemeinde Ardagger an der Donau im niederösterreichischen Mostviertel einen Zweitwohnsitz haben. Wer dort seinen Hauptwohnsitz hat, ist von den insgesamt rund 3.600 Einwohnern der Gemeinde bei der Landtagswahl am 29. Jänner kommenden Jahres auch wahlberechtigt. Denn seit Juni dieses Jahres gilt: nur wer in Niederösterreich in einer der 573 Gemeinden seinen Hauptwohnsitz hat, darf auch wählen. Bei der bevorstehenden Landtagswahl, für die der Termin jetzt auch von der Landesregierung beschlossen worden ist, kommt diese Regelung nun erstmals landesweit zum Tragen.

In Niederösterreich "verschwinden" damit am 29. Jänner 2023 rund 100.000 Wähler. Bei der letzten Landtagswahl am 28. Jänner 2018, bei der die ÖVP mit Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner knapp die absolute Mehrheit und 29 der 56 Mandate im Landtag geholt hat, waren immerhin 1,386.356 Personen wahlberechtigt. Zwei Drittel der Stimmen, nämlich 922.807, wurden tatsächlich abgeben. Bei der Neuwahl schrumpft die Zahl der Stimmberechtigten von knapp 1,4 Millionen nach weitgehend übereinstimmenden Einschätzungen von ÖVP und SPÖ auf rund 1,3 Millionen Wahlberechtigte. Der niederösterreichische ÖVP-Gemeindebund geht von minus 95.000 aus, der SPÖ-Landtagsklub erwartet einen Rückgang von 120.000. ÖVP und SPÖ haben den Paukenschlag mit der lange Jahre umstrittenen Einschränkung des Wahlrechts auf Personen mit Hauptwohnsitz heuer im Frühjahr beschlossen.

Die Gemeinden in Niederösterreich erhoffen sich dadurch vor allem finanzielle Klarheit. Denn für die Kommunen ist es nachteilig, wenn beispielsweise Wiener nur einen Zweitwohnsitz im Wein-, Wald- oder Mostviertel haben. Für die Zuteilung der Mittel aus dem Finanzausgleich ist nämlich der Hauptwohnsitz ausschlaggebend. Die Einschränkung des Wahlrechts auf Personen mit Hauptwohnsitz ist beschleunigt worden, weil Bürgermeister in Niederösterreich befürchtet haben, dass so mancher Bürger mit der Einführung des praktisch flächendeckenden Parkpickerls in Wien seinen Hauptwohnsitz in die Bundeshauptstadt verlegen wird.

Die Finanzfrage ist für so manche Gemeinde freilich wesentlich entscheidender als beispielsweise für Ardagger. So gibt es im Alpenvorland im Mostviertel Gemeinden, in denen rund ein Drittel der Einwohner einen zweiten Wohnsitz haben. Dieser wird vielfach für die Erholung und Freizeit genützt.

Entlastung für die Gemeideämter

Der Präsident des niederösterreichischen Gemeindebundes, Johannes Pressl (ÖVP), verweist im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" darauf, dass die Neuregelung mit der Verknüpfung des Wahlrechts an den Hauptwohnsitz für die Kommunen administrativ vor der Landtagswahl eine Entlastung bringt: "Für die Ämter ist das ein eklatanter Vorteil." Der Aufwand für die Wählerevidenzen werde dadurch auf ein Minimum reduziert. Ausschlaggebend für die Zuordnung Haupt- oder Nebenwohnsitz war in der Vergangenheit die Frage, wo jemand seinen Lebensmittelpunkt hat. Das ist je nach Gemeinde ganz unterschiedlich gehandhabt worden. "Es entsteht dadurch auch mehr Rechtssicherheit", hebt Pressl, der selbst Bürgermeister in Ardagger ist, hervor. Denn es seien damit weniger Einsprüche bei strittigen Fällen wegen des Wohnsitzes zu erwarten. Das sei in erster Linie bei Gemeinderatswahlen ein Vorteil, gelte aber auch für die Landtagswahl.

Entscheidend, ob jemand am 29. Jänner 2023 wahlberechtigt ist, ist der Stichtag. Dieser wurde mit dem Beschluss der Landesregierung für den Wahltermin nunmehr auf 18. November 2022 festgelegt. Wer davor seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat, ist wahlberechtigt. Der erfahrene Gemeindebundpräsident rechnet nicht damit, dass es in den nicht einmal zwei Wochen bis zum Stichtag noch große Veränderungen bezüglich Haupt- oder Nebenwohnsitz geben werde.

Ob die Tatsache, dass es rund 100.000 Wahlberechtigte weniger bei der Landtagswahl im Jänner gibt, Auswirkungen auf das Wahlergebnis hat? "Ich glaube, dass das auf die politische Konstellation keinen Einfluss hat", ist der Gemeindebundchef überzeugt. In der Vergangenheit war oft ins Treffen geführt worden, die ÖVP würde durch die Zulassung aller Bewohner mit Zweitwohnsitzen im Bundesland profitieren.

Alle Spitzenkandidaten wie 2018

Ausgangsposition ist, dass die ÖVP die absolute Mehrheit seit Jänner 2018 hält. Erklärtes Ziel der anderen Landtagsparteien SPÖ, FPÖ, Grüne und Neos ist es, diese absolute ÖVP-Mehrheit zu brechen. Nach allen Umfragen ist die Chance dafür sehr groß, denn die Partei von Landeshauptfrau Mikl-Leitner muss mit kräftigen Einbußen rechnen. Die SPÖ kam 2018 auf 24 Prozent der Stimmen, die FPÖ auf 14,8 Prozent, die Grünen auf 6,4 Prozent, die Neos auf 5,2 Prozent.

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Bemerkenswert ist, dass alle Spitzenkandidaten der Landtagswahl 2018 am 29. Jänner 2023 wieder ins Rennen um die Gunst der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher gehen werden. Für die ÖVP Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, für die SPÖ Vizelandeshauptmann und Parteichef Franz Schnabl, für die FPÖ Landesobmann Udo Landbauer, für die Grünen Helga Krismer und für die Neos Indra Collini.