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Stiftung verwaltet Kühlschrankpickerl- Gelder seit 1993. | AK will Roadmap für Verwendung der 39 Mio. Euro: "Geld der Konsumenten." | Wien. Mit 2,5 Millionen Euro finanziert das Umweltforum Haushalt (UFH) momentan eine Prämie, die das Umsteigen auf einen neuen Kühlschrank mit der höchsten Effizienzklasse mit bis zu 100 Euro belohnt.
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Ein Betrag, der nur auf den ersten Blick hoch erscheint. Denn die Gelder dafür kommen aus der UFH-Privatstiftung, die die Kühlschrankpickerl-Gelder verwaltet- jene Gebühren, die Kunden von 1993 bis 2005 beim Kauf eines Kühlschranks vorab für dessen Entsorgung bezahlen mussten. Da diese seit 2005 aber gratis erfolgen muss, haben Besitzer des Pickerls Anspruch auf ihr Geld. Und dennoch: Ende 2008 umfasste das Vermögen der Stiftung 39 Millionen Euro.
Ein Betrag, der nicht nur Fragen nach einem Verwendungszweck, sondern auch nach der Handhabung am Ende der 30-jährigen Laufzeit aufwirft. Rein rechtlich muss das Geld bis 2035 aufbewahrt werden. "Wenn dann jemand mit einem Pickerl kommt, müssen wir imstande sein, ihm das Geld auszuzahlen", erklärt Karl Tröstl, der beim UFH für die Rückzahlung der Pickerl-Gelder zuständig ist.
Wahrscheinlicher ist dagegen, dass bei weitem nicht alle Pickerl zurückgegeben werden. Bis heute, rechnet Tröstl vor, seien rund 800.000 Plaketten zurückgegeben und ausbezahlt worden - eine Quote von nur 21 Prozent, Tendenz schwach steigend. Derzeit werden 20 Anträge pro Tag bearbeitet, vor der Trennungsprämie waren es noch 15. Für die Ausbezahlung wurden seither rund 13 Millionen aus der Stiftung genommen, erklärt Tröstl, eine halbe Million davon für die Bearbeitung und Abwicklung. Und noch immer lagern fast 40 Mio. Euro in der Stiftung.
Stiftung muss sich 2035 selbst auflösen wollen
Geld, das den Konsumenten gehört und zusteht, betont Werner Hochreiter, Umweltexperte der Arbeiterkammer (AK), im Gespräch mit der Wiener Zeitung und fordert von der Politik eine Roadmap für die sinnvolle Verwendung des Geldes. "Es geht nicht darum, das Geld mit einem Schlag abzuschöpfen. Aber die Frage ist: Wenn bis jetzt nur 20 Prozent des Geldes abgerufen wurden, wie wahrscheinlich ist es, dass weitere 10 Prozent abgerufen werden?" Förderaktionen wie die Trennungsprämie sind für Hochreiter lediglich ein Anfang. Ziel müsse es sein, dem Konsumenten das gesamte Geld zurückzugeben. Verhandlungen mit UFH und Umweltministerium laufen bereits.
Spätestens 2035, nach Ablauf der 30-jährigen Frist, die mit dem Ende des Pickerls begonnen hatte, sei das Geld frei, betont Helmut Kolba, Geschäftsführer der UFH Gesellschaften: "Sollte sich dann herausstellen, dass trotz Bemühungen, das Geld den Konsumenten zurückzugeben, noch etwas in der Stiftung ist, ist die Republik der Letztbegünstigte und muss es für Umweltprojekte ausgeben."
Hochreiter zweifelt jedoch stark daran. Denn seit einer Änderung der Struktur im Jänner 2005 ist das Vermögen unbefristet in der Stiftung veranlagt. Um an das Geld zu kommen, müssten also die Eigentümer selbst die Stiftung auflösen wollen. Hochreiter: "Ich sehr keinen Grund, warum eine Auflösung im Interesse der Eigentümer wäre." Dementsprechend unwesentlich sei es auch, wer Letztbegünstiger des Stiftungsvermögens ist. "Es liegt im Belieben des UFH selbst, das Geld herzugeben", erklärt Hochreiter. Kolba relativiert: "Es macht ehrlicherweise keinen Sinn, das Geld der Konsumenten zu behalten. Das liegt nicht in unserem Interesse."
Für die AK ist eine Privatstiftung, die öffentliches Geld verwaltet, grundsätzlich ein Problem: "Die ganze Idee des Kühlschrankpickerls ist völlig nach hinten losgegangen", sagt Hochreiter. Dass ein derart langfristiges Pfand - die offizielle Nutzungsdauer eines Geräts ist 12 Jahre, in der Praxis werden Kühlschränke jedoch oft bis zu 20 Jahre eingesetzt - für den Konsumenten nicht handhabbar ist, hätte man schon davor absehen müssen.
Pickerl liegen in Laden und wurden vergessen
Wo die restlichen 80 Prozent der Plaketten lagern, ist jedoch für alle ein Rätsel. "Viele alte Geräte stehen mit der Plakette wohl im Keller", vermutet Tröstl. Hochreiter schätzt, dass die Pickerl in Laden liegen und vergessen wurden. Er erinnert jedoch daran, dass man für einen Antrag nur die Nummer ablesen und einschicken müsse - das Gerät müsse nicht gleichzeitig entsorgt werden. Die AK bietet die Formulare auf ihrer Homepage an: "In zehn Jahren erinnert sich sonst keiner mehr, dass da Millionen lagern."