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In Sachen Barbara Rosenkranz

Von Clemens M. Hutter

Gastkommentare

Die Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz hat sich in einer eidesstattlichen Erklärung von der Nazi-Ideologie distanziert. Zuvor hatte sie Freiheit für "absurde, skurrile und verwerfliche Meinungen" gefordert. Auf diesem Umweg möchte sie jenen den Mund öffnen, die Vergasungen und Holocaust als "unbewiesen" leugnen, das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal als "Rachejustiz" abtun oder - wie einst Jörg Haider - Adolf Hitlers "ordentliche Beschäftigungspolitik" rühmen.


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Diese Form der Meinungsfreiheit entspricht einem Satz Hitlers aus dem Jahr 1932: "Jede Propaganda hat volkstümlich zu sein und ihr geistiges Niveau nach der Aufnahmefähigkeit des Beschränktesten einzustellen." Rechtsextreme Propaganda zielt auf sachlich ahnungslose Menschen. Gewiss weiß man von Holocaust, KZ-Gräueln und dass man in Hitlerdeutschland am besten den Mund hielt. Die Mega-Verbrechen der Nazis sind jedoch keinesfalls nur an den Ergebnissen zu bemessen, sondern ebenso an den Methoden, eine totalitäre Willkürherrschaft herzustellen.

Das begann einen Monat nach Hitlers Machtergreifung mit der "Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat". Sie ermächtigte die Polizei, Menschen ohne richterlichen Befehl auf unbeschränkte Zeit zu verhaften, Häuser zu durchsuchen, Material zu beschlagnahmen, Telefone abzuhören und Briefe zu öffnen.

Dem folgte im März 1933 das "Heimtückegesetz", das willkürlichen Terror - vor allem der SA - gegen jegliche Opposition legalisierte. Vier Tage später folgte das "Ermächtigungsgesetz": Die Regierung hat "das Recht, Gesetze zu erlassen, die von der Verfassung abweichen". Dieses wichtigste aller Nazi-Gesetze beendete damals in Deutschland den Rechtsstaat. Folgerichtig verbot Hitlers Regierung im Juli 1933 alle Parteien außer der NSDAP und erließ diese totalitäre Norm: "Die Grundlage der Auslegung aller Rechtsquellen ist die nationalsozialistische Weltanschauung."

Beizeiten hatten sich die Nazis auch das wirkungsvolle Terrorinstrument geschaffen. Der Reichsführer-SS Heinrich Himmler organisierte bereits 1931 den SS-"Sicherheitsdienst", dessen 240.000 Spitzel als "Tast- und Sinnesorgan am Körper des Volkes kleben". Im April 1934 folgte der "Schutzhafterlass": Die Gestapo kann willkürlich verhaften. Und das Gestapogesetz von 1936 trug der Geheimpolizei auf, "alle staatsgefährdenden Elemente zu erforschen und zu bekämpfen und die dafür nötigen Maßnahmen auch außerhalb der gesetzlichen Grenzen und ohne Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte zu treffen." Diese "Elemente" verschwanden im KZ-Archipel.

Hitlers Anwalt Hans Frank resümierte treffend: "Die Autorität ist desto gesicherter, je unbedingter die Rechtsunsicherheit der Staatsbürger ist."

Meinungsfreiheit also für jene Verharmloser Hitlers und seines Terrorregimes, die eine sachlich ahnungslose Öffentlichkeit bewusst in die Irre führen und ewiggestrige Nostalgiker munitionieren?

Clemens M. Hutter war bis 1995 Ressortchef Ausland bei den "Salzburger Nachrichten".