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In Zeiten nationaler Krisen gelten die EU-Grundrechte nur für manche

Von Martyna Czarnowska

Analysen

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Es ist ja nicht so, dass die Rumänen keinen Kummer gewohnt wären. Neben den wirtschaftlichen und sozialen Problemen, die ihnen im eigenen Land zu schaffen machen, stoßen sie auch im Ausland auf etliche Hürden. Obwohl seit 2007 EU-Bürger, können sie nicht genauso frei reisen wie andere Unionsmitglieder, weil ihr Land noch nicht dem Schengen-Raum beigetreten ist, wo Reisen in weiten Teilen der EU ohne Kontrollen möglich ist. Und in zehn EU-Ländern - darunter in Österreich - dürfen sie ohne Erlaubnis offiziell nicht arbeiten. Die Übergangsfristen könnten bis Ende 2013 aufrecht erhalten werden.

Dass aber nun ein elftes Land hinzukommt, wo der Zugang zum Arbeitsmarkt für Rumänen bis Ende des kommenden Jahres eingeschränkt wird, dürfte besonders bitter für das junge EU-Mitglied sein. Denn zum einen ist dieser Staat, Spanien, nach Italien das Land, in dem die meisten Rumänen arbeiten: Mehr als 800.000 leben dort. Zum anderen schränkt Madrid wieder ein Recht ein, das bereits gewährt wurde. Denn seit 2009 war der spanische Arbeitsmarkt nach einer zweijährigen Übergangsfrist offen. Es bedurfte triftiger Gründe, um von der EU-Kommission die Erlaubnis für die Errichtung neuerlicher Hürden zu erhalten. Noch dazu ist diese sogenannte Schutzklausel bisher nicht in Anspruch genommen worden.

Spanien hatte tatsächlich ausreichende Argumente. Anders als Länder wie Österreich, wo vor allem politische - und populistische - Motive eine Rolle beim Pochen auf Übergangsfristen gespielt haben, führte es wirtschaftliche Begründungen ins Feld. Bei einer Arbeitslosenquote von mehr als 20 Prozent - und einer noch höheren unter Rumänen - könne das Land nicht noch zusätzliche Arbeitskräfte einwandern lassen, hieß es aus Madrid.

Auch aus politischer Sicht ist diese Maßnahme nachvollziehbar: Keine Partei wird, möchte sie bei den anstehenden Wahlen so viele Stimmen wie möglich erhalten, den spanischen Bürgern erklären, dass nicht sie Vorrang bei der Suche nach einem Job haben. Ob die Spanier dann die Arbeiten übernehmen, die meist von den ausländischen Kräften erledigt werden, ist freilich offen.

Doch zeigt der Schritt, zu dem sich Madrid genötigt sah, einmal mehr, wie flexibel die einzelnen EU-Länder bei der Gewährung der Rechte sind, denen sie sich selbst verpflichtet haben. Das größere Ganze rückt in den Hintergrund, wenn nationale Interessen vermeintlich auf dem Spiel stehen. Die Freizügigkeit aller EU-Bürger, das Recht auf freie Wahl des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes ist kein Thema für Politiker, die Wahlen in einem Land zu schlagen haben, wo es an Wohnungen und Jobs für die eigenen Landsleute mangelt. Und die europäische Solidarität, die etwa bei den Finanzhilfen für Griechenland beschworen wird, scheint bei den jüngsten EU-Mitgliedern noch schwieriger aufzubringen sein.