Sozialexperte Mazal enthüllt Kern als Helfer und erteilt EUGH-Chef Lenaerts einen kräftigen Seitenhieb.
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Wien. Der frühere Bundeskanzler Christian Kern ist zumindest ein bisschen mit daran Schuld, dass die jetzige ÖVP-FPÖ-Bundesregierung die Kürzung der Familienbeihilfe, die von Österreich für Kinder ins Ausland gezahlt, mit Beginn des heurigen Jahres eingeführt wurde. Denn in der Zeit Kerns als Bundeskanzler zwischen Mai 2016 und Dezember 2017 erfolgte aus dem Büro des von der SPÖ gestellten Kanzlers der Auftrag an den Sozial- und Arbeitsrechtsexperten an der Universität Wien, Wolfgang Mazal, ein Gutachten zur Indexierung der Familienbeihilfe zu stellen. Auf dessen Gutachten stützt sich die jetzige türkis-blaue Koalition beim Beschluss, dass Familienbeihilfen an ausländische Arbeitnehmer, die in Österreich beschäftigt sind, für Kinder in ihrer Heimat je nach Kaufkraft im Heimatland berechnet werden. Mit dieser Enthüllung über Kern als Auftraggeber der Studie zur Indexierung ließ Mazal am Dienstagabend bei einem "Dialog" in der EU-Vertretung in Wien aufhorchen.
Seit Anfang 2019 wird die vor allem von östlichen EU-Nachbarstaaten und zuletzt vor allem vom EU-Vorsitzland Rumänien heftig kritisierte Anpassung der Familienbeihilfe an die Kaufkraft im jeweiligen Heimatland der Kinder angewendet. Das bedeutet, dass beispielsweise für Kinder in Bulgarien mit rund 55 Euro im Monat auf die Hälfte gegenüber der Auszahlung an österreichische Kinder gekürzt wurde. Insgesamt sind 125.000 Kinder von der Kürzung durch die Neuregelung betroffen. Höhere Beihilfe müssen zwar in Länder mit höherer Kaufkraft als in Österreich bezahlt werden, aber das betrifft nach Angaben des Familienministeriums, nur rund 400 Kinder, unter anderem in der Schweiz und in Schweden.
Zum zweiten Mal ließ der Wiener Sozialexperte bei diesem Gespräch mit einem kräftigen Seitenhieb auf den Präsidenten des Europäischen Gerichthofs (EUGH), Koen Lenaerts, die Zuhörer aufhorchen. Der Belgier hatte ziemlich genau vor einem Jahr im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" betont, der Gleichheitsgrundsatz gelte für alle Arbeitnehmer in der EU uneingeschränkt. Der EUGH-Chef hat damit eindeutig gegen die damals bereits bekannten und von Mazal gestützten Pläne zur Indexierung der Familienbeihilfe im Ausland Stellung bezogen. Diese Position hat der EUGH-Chef nach dem Beschluss der Indexierung für Familienbeihilfen an Kinder in ihrer Heimatstadt bekräftigt. "Das hat mich sehr enttäuscht", schrieb Mazal dem EUGH-Chef gleichsam ins Stammbuch, dass sich dieser in einer Streitfrage bereits europaweit so "hinausgehängt" habe. In Österreich sei es gute Tradition, dass dies der Präsident eines Höchstgerichts nicht so mache. Mazal äußert sogar Zweifel, ob die Richter am Europäischen Gerichts im Falle der angedrohten Anfechtung der österreichischen Regelung nun unbefangen entscheiden könnten. Die EU-Kommission prüft, wie berichtet, derzeit eine Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Kürzung der Zahlungen der Familienbeihilfen ins Ausland.
Seine Position, dass die Anpassung der Familienbeihilfe an die Kaufkraft im Land, in dem die Kinder des in Österreich beschäftigten ausländischen Arbeitnehmers, zulässig ist, hat Mazal naturgemäß verteidigt. "Aber vielleicht sieht’s der EUGH anders", räumte er ein. Seine Argumentation baut darauf auf, dass die Finanzierung der Familienbeihilfen in Österreich anders erfolge als in anderen EU-Staaten. Dort gebe es Systeme, wo die Beihilfen durch Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer finanziert würden. Das bedeutet, es handelt sich nicht um eine Versicherungsleistung. "Die österreichische Familienbeihilfe ist eben nicht beitragsinduziert", dozierte der Arbeits- und Sozialrechtsfachmann. Er sprach von einer "Sondersteuer", die Dienstgeber zahlen müssten. In Österreich zahlen die Arbeitgeber Beitrage in den Familienlastenausgleichsfonds (Flaf) ein, aus diesem Topf werden dann unter anderem die Familienbeihilfe bezahlt. Es handle sich daher um eine Familienleistung und nicht wie in anderen Ländern um eine Sozialversicherungsleistung.
Man solle daher nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, argumentierte Mazal. Es gehe bei der Zahlung der Familienleistung um die Frage: "Muss man den Betrag exportieren oder den Wert?" Österreich zahlt seit heuer den Wert, nicht mehr die gleiche Summe wie für österreichische Kinder. Er sei der Überzeugung, dass dies "mit Wortlaut und Geist" der entsprechenden EU-Regelung vereinbar sei, betonte Mazal im dicht besetzten Saal in der Wiener EU-Vertretung. Nachsatz: "Ich halte es für klar vertretbar."
Die Bundesregierung hat die in den meisten Fällen erfolgende Kürzung der Familienbeihilfen ins Ausland gegen Kritik aus östlichen EU-Staaten und von Seiten der EU-Kommission in den vergangenen Monaten verteidigt. Für Gutachter Mazal handelt es sich um eine klar argumentierbare Sache. Aber, so räumte er mit Blick auf eine etwaige EUGH-Entscheidung ein: "Gewonnen ist das nicht."
Mazal verteidigte die ÖVP-FPÖ-Regierung auch im Zusammenhang mit der Pensionsreform. Es gebe im jetzigen Regierungsprogramm auch dazu Punkte, etwa zur Neugestaltung des Pensionssplittings oder zur Anhebung des tatsächlichen Pensionsalters. Dieses liegt im Gegensatz zum gesetzlichen Pensionsalter für Männer im ASVG-System sowie für männliche und weibliche Beamte mit 65 Jahren im Durchschnitt nur bei knapp über 60 Jahren. Das Pensionssplitting ist seit 2005 freiwillig zwischen Vätern und Müttern für die Erziehungszeiten möglich, wird aber kaum in Anspruch genommen. Er verstehe auch, dass Politiker den Begriff Pensionsreform mittlerweile gar nicht mehr in den Mund nehmen, meinte der Sozialexperte, "aber ich bedauere es". Der Begriff sei nach den Pensionsreformen in der Amtszeit von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel in der schwarz-blau-orangen Koalition von 2000 bis Anfang 2007 "ruiniert" worden. Mazal spielte damit auf die heftigen Proteste und sogar Streiks des ÖGB gegen die damaligen Maßnahmen zur Reduktion der Pensionen und Einschränkungen der Frühpensionen an. Das sei jedenfalls kein Beispiel für Solidarität in der Gesellschaft und zwischen den Generationen gewesen, beklagte er.