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Industrie klagt auf Schadenersatz

Von Brigitte Pechar

Politik

600 Mill. bis zu 1 Mrd. Euro beträgt der volkswirtschaftliche Schaden für einen flächendeckenden Streik laut Wirtschaftskammer Österreich. Allerdings ist das die Schadenssumme für den Fall, dass tatsächlich alles stillsteht und flächendeckend gestreikt wird. Sowohl die WKÖ als auch die Industriellenvereinigung (IV) prüfen die Möglichkeit von Schadenersatzklagen. IV-Generalsekretär Lorenz Fritz sorgt jedenfalls vor: "Wir werden Einzelfälle dokumentieren."


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"Ein Tag Streik bringt einen Standort nicht um", erklärte Fritz im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Und ein "normaler" Streik, also ein rein arbeitsrechtlicher, würde von den Betrieben auch akzeptiert.

Die IV bewerte den heutigen Streik aber nicht als Lohnstreik, sondern als politischen. Daher erhebe sich die Frage, "Geht man zur Tagesordnung über oder nicht?", und "die Mitglieder der IV wollen nicht zur Tagesordnung übergehen", betonte Fritz. Da niemand in Österreich bisher Erfahrungen mit Schadenersatzklagen aufgrund eines Streiks habe, wolle er das Rechtsgutachten und andererseits die heutigen Aktionen abwarten, ehe eine Klage eingebracht werde.

Vorbereitet sei man aber: "Sie dürfen davon ausgehen, dass wir uns Einzelfälle aussuchen, wo wir relativ gute Chancen sehen", erklärte der IV-Generalsekretär. Denn man könne ja nicht den ÖGB klagen, sondern müsse eine Schadenersatzklage an einzelnen Personen festmachen. Und da würden die Unternehmen sicherlich nicht gegen ihre eigenen Betriebsräte oder Belegschaftsvertreter vorgehen - "mit denen musss das Management schließlich weiter arbeiten". Vielmehr will sich die IV auf Fälle konzentrieren, wo ganze Industrieviertel - wie etwa im Süden Wiens geplant - durch Blockaden von außen behindert werden.

Eine exakte Einschätzung des Schadens sei sehr schwer möglich, führte Fritz aus. Denn "von einem flächendeckenden Streik kann keine Rede sein". Und in einigen Betrieben würde man Schaden abwenden, indem der Arbeitsausfall später eingearbeitet wird.