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Sorger: "Wir haben eine Notsituation." | ÖGB fordert mehr AMS-Mittel für die Kurzarbeit. | Wien. Nach einem Banken- und zwei Konjunkturpaketen soll der Staat nun auch ein Beschäftigungspaket schnüren. Laut Industriellenvereinigung (IV) drängen heimische Großbetriebe angesichts des aktuellen Wirtschaftsabschwungs darauf, ihre Kosten zu reduzieren. Damit sie Mitarbeiter nicht geradewegs kündigen, fordern die Unternehmen Staatshilfe und Lohnverzicht, bis die Konjunktur wieder anzieht.
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"Wir sind in einer Notsituation", erklärte IV-Präsident Veit Sorger am Mittwoch vor Journalisten. Er habe noch nie einen derartigen Auftragseinbruch erlebt, wie er derzeit der heimischen Industrie zu schaffen macht. Dennoch würden die Unternehmen versuchen, ihre Kernmitarbeiter zu halten. Geht es nach Sorger sollten die betroffenen Arbeitnehmer auf 25 Prozent ihres Nettolohns verzichten. Die Betriebe würden Gehaltszahlungen auf 25 bis 30 Prozent reduzieren, der Staat solle für den Rest aufkommen. Der IV-Chef denkt hier an einen Entfall von Steuern und Lohnnebenkosten sowie an direkte Zuschüsse durch das Arbeitsmarktservice (AMS).
Kammer will Mitsprache
Die Staatshilfe soll nicht auf einzelne Sektoren beschränkt sein. In Frage kämen Unternehmen, die an einer vorübergehenden Auftragsschwäche leiden würden. Die Überbrückungsmaßnahmen wären, so Sorger, auf eine gewisse Zeitspanne zu limitieren. Währenddessen sollten die betroffenen Mitarbeiter Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren. Wie viele Betroffene es geben könnte, will Sorger nicht beziffern.
Harald Kaszanits von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) begrüßt jede Idee, die hilft, Kündigungen zu vermeiden. Man müsse das IV-Modell genau prüfen - etwa auch, um Mitnahmeeffekte auszuschließen.
Sauer stößt Kaszanits aber auf, dass die Industrie sich individuelle Lösungen für einzelne Großbetriebe wünscht. Alle Unternehmen - auch Klein- und Mittelbetriebe - müssten die gleichen Bedingungen haben, meint Kaszanits. WKO und IV sollten solche Modelle gemeinsam mit der Bundesregierung verhandeln - nicht jeder Betrieb für sich.
Bernhard Müller, Experte für EU-Beihilfenrecht bei der Anwaltskanzlei Dorda Brugger Jordis, weist im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" auf die zahlreichen rechtlichen Probleme hin, die derartige Staatshilfen mit sich bringen. Gerade, wenn die Regierung einzelne Unternehmen herausgreift und unterstützt, sei die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen groß. Selbst wenn sämtliche österreichische Betriebe solche Hilfen bekämen, müsste immer noch der Einfluss auf andere EU-Mitgliedsstaaten im Auge behalten werden.
Verbotene Beihilfe?
Die EU-Kommission hätte in beiden Fällen wohl ein entscheidendes Wörtchen mitzureden. Man werde, so Müller, auch in Krisenzeiten das europäische Beihilfenrecht nicht vollständig über den Haufen werfen können.
WKO-Experte Kaszanits hofft dennoch, dass die EU in den kommenden Wochen befristete beihilferechtliche Ausnahmen schafft. Lohnsubventionen müssten aber in allen Mitgliedsstaaten gleich sein, damit dadurch kein Standortwettbewerb angeheizt wird.
Klare Ablehnung zum IV-Modell kommt indes von der Gewerkschaft. ÖGB-Wirtschaftssprecher Erich Foglar betont, dass Lohnverzicht keine Arbeitsplätze erhalten könne. Mit der bestehenden Möglichkeit zur Kurzarbeit, die derzeit etwa Betriebe aus der Autobranche nutzen, verfüge man über ein "brauchbares und bewährtes Modell, um Krisen zu überbrücken".
Der Vorteil der Kurzarbeit sei eine gewisse Beschäftigungsgarantie. Foglar fordert, dem AMS mehr Mittel für dessen Kurzarbeitsbeihilfen zur Verfügung zu stellen. Die Banken sollten "von der Kreditbremse steigen", damit die Wirtschaft wieder in Schwung kommt.
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