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Ingo Rezman: "Die Leute spielen auf Zeit"

Von Matthias G. Bernold

Wirtschaft

Ingo Rezman, Chef der Hepatitis-C-Liga (HLÖ), kämpft: Acht Jahre nach der Leber-Transplantation ist die Gelbsucht bei ihm erneut voll ausgebrochen. Im knapp sechs Jahre währenden Schadenersatz-Prozess, den er nach seiner Hepatitis-Infektion beim Blutplasma-Spenden u. a. gegen das Rote Kreuz führt, ist momentan - wieder einmal - der OGH am Zug.


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Die Liste der Medikamente, die Ingo Rezman Tag für Tag einnimmt, füllt einen A4-Bogen. Insgesamt sind es 24 Tabletten. Zwei mal wöchentlich spritzt er sich Interferon. "Unvorstellbar brutale Nebenwirkungen" hinterlasse die Kombinationstherapie. Rezman berichtet der "Wiener Zeitung", er habe inzwischen ein Blutbild "wie ein Leukämie-Kranker im Endstadium".

Dem Gründer der Hepatitis Liga und ehrenamtlichen Leiter des Hepatitis-C-Fonds droht bei jedem Kontakt mit der Außenwelt eine lebensbedrohliche Infektion, weil sein Immunsystem so geschwächt ist. Wie auch 30 andere Blutplasmaspender hatte sich Rezman in den 70er Jahren in einer Salzburger Plasmapherese-Stelle mit dem Virus infiziert. Jahrzehnte später gelangte Hepatitis-C zum Ausbruch. 1994 musste die Leber transplantiert werden - Rezmans Berufsunfähigkeitspension der PVA beträgt 105 Euro monatlich.

Während viele Hepatitis-Prozesse in anderen Bundesländern mit Gerichtsentscheidungen oder Vergleichen endeten, zieht sich das Salzburger Verfahren in die Länge. Schuld nach Meinung Rezmans: Der beklagte Arzt Johann Georg Holzer, der das Salzburger Plasmapherese-Zentrum im Dienste des Roten Kreuzes leitete. Dessen neuer Anwalt ziehe alle juristischen Register. Rezman: "Diese Leute spielen auf Zeit, bis wir alle gestorben sind." Allein im Jahr 2002 starben neun Infizierte. Derzeit liegt die Außerordentliche Revision Holzers beim OGH.

Unterdessen freut sich der Wiener Rechtsanwalt Hans Otto Schmidt über einen kleinen Erfolg in einem anderen Hepatitis-C-Prozess: Im Verfahren gegen den Aventis-Konzern wurde auf Wien als Gerichtsstand entschieden, ausgehend von den Klagsbehauptungen wird von einer deliktischen Haftung ausgegangen.