Zum Hauptinhalt springen

Innenministerium verteidigt Direktvergaben

Von Wolfgang Zaunbauer

Politik

Mikl-Leitner sieht Empfehlungen des Rechnungshofs "großteils umgesetzt".


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 12 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Wien. Hätte sich das Innenministerium (BMI) nicht über die geltenden Vergaberegeln hinweggesetzt, wäre der Schaden für die Republik um ein Vielfaches größer gewesen - so zumindest sieht man das im Ressort von Ministerin Johanna Mikl-Leitner. Derart wird etwa die vom Rechnungshof kritisierte Vergabe der digitalen Amtssignatur verteidigt.

Diese wurde im Jahr 2010 noch unter Maria Fekter ohne Ausschreibung vergeben. Im Innenministerium ging man von einem Auftragsvolumen von 99.999,99 Euro aus. Hintergrund: Laut Schwellenwerteverordnung können seit 2009 Aufträge bis zu 100.000 Euro ohne Ausschreibung vergeben werden.

Eigentlich liegt der Schwellenwert bei 40.000 Euro, aufgrund der Krise und um den Ministerien rasches Agieren zu ermöglichen, wurde er seinerzeit auf 100.000 Euro erhöht und seither jährlich verlängert. Ohne Verlängerung würde der Wert (aufgrund einer mittlerweile erfolgten Gesetzesänderung) auf 50.000 Euro zurückfallen. Eine dauerhafte Erhöhung ist laut EU-Recht nicht möglich.

Millionenverluste drohten

Wären die Kosten des Auftrags unter 100.000 Euro geblieben, wäre das Ganze auch kein Problem, allerdings betrugen die Kosten letztlich 420.000 Euro. Die Schätzung von Kosten unter dem Schwellenwert basiere auf Berechnungen von Mitarbeitern, so das Innenministerium. Dass diese um das Vierfache überschritten wurden, macht dem Ministerium kein Kopfzerbrechen. Vielmehr wird die freihändige Vergabe als einzig richtiger Schritt bezeichnet.

"Es geht um die Zustellung hunderttausender Strafverfügungen", die ohne digitale Amtssignatur nicht ordnungsgemäß hätten zugestellt werden können, so Innenministerin Mikl-Leitner am Dienstag. Eine ordnungsgemäße Ausschreibung durch die Bundesbeschaffung GmbH hätte laut Ministerin zu lange gedauert - "zwei bis drei Jahre", in denen keine Einnahmen aus Strafmandaten eingegangen wären. Laut Ministerium wären der Republik dadurch Einnahmen "im zwei-, wenn nicht sogar dreistelligen Millionenbereich" entgangen. Daher habe man lieber Schaden von der Republik abgehalten und dafür die vielleicht nicht ganz ordnungsgemäße Vergabe in Kauf genommen, heißt es aus Mikl-Leitners Kabinett.

Ansonsten betont die Ministerin bezüglich der recht umfassenden Rechnungshofkritik an ihrem Ressort, dass man den "Großteil der Empfehlungen umgesetzt" habe. So habe sie die Aufsicht über die Innenrevision selbst übernommen. Bisher oblag das dem selben Sektionschef, der auch für die Vergaben zuständig war.

Gegen "Berufsverbot"

Bezüglich der Berateraufträge an ÖVP-nahe Unternehmen kann sich Mikl-Leitner zwar eine "Abkühlungsphase" vorstellen (also dass ehemalige Partei- oder Ministeriumsmitarbeiter eine gewisse Zeit lang keine Aufträge eines Ministeriums übernehmen dürfen), es dürfe aber kein "Berufsverbot" geben. ÖVP-Chef Michael Spindelegger sieht keine schiefe Optik: Die Beraterverträge seien "rechtskonforme Vergaben" gewesen. Sonst dürfe ja "niemand mehr, der in irgendeiner Weise ein Naheverhältnis zur ÖVP hat und jetzt in der Privatwirtschaft arbeitet, einen Vertrag annehmen".