Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt führt wohl derzeit jene Verfahren, die in der Öffentlichkeit das meiste Kopfschütteln ernten. Etwas jenes, in dem ein paar Tierschützer nach dem sogenannten "Mafia-Paragrafen" angeklagt wurden. Auch nicht viel Verständnis hat man dafür geerntet, zu versuchen, nach Anzeigen der FPÖ beim ORF redaktionelles Material zu beschlagnahmen, das nie gesendet wurde.
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Der Oberste Gerichtshof hat dieses Ansinnen nun zurückgewiesen - und zwar in einer Deutlichkeit, die seinesgleichen sucht: Das Redaktionsgeheimnis schütze "alle Mitteilungen an Journalisten. Da gibt es keine Abwägungen. Das Redaktionsgeheimnis ist absolut", so Senatsvorsitzender Eckart Ratz in der Urteilsbegründung. Diese Klarstellung ist es Sieg für die Pressefreiheit ersten Ranges. Sie wird auch künftig kritische Berichterstattung in Medien nicht nur fördern, sondern in manchen heiklen Fällen vielleicht sogar erst ermöglichen. Für diese erfreuliche Präzisierung muss man der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft also fast dankbar sein. Ob es auch zu einer höchstgerichtlichen Präzisierung kommt, wie der "Mafia-Paragraf" zu handhaben ist, wird sich erst weisen.
Schade ist, dass der ORF just am selben Tag die Einstellung der umstrittenen aber innovativen Satiresendung "Welt Ahoi" bekanntgab. Mit der inneren Meinungsfreiheit ist es im ORF offenbar noch nicht so weit.
Siehe auch:'Sieg für die Pressefreiheit'