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Wenn das Konjunkturbelebungsgesetz 2002 demnächst im Parlament abgesegnet wird, sind in Wirtschaftskreisen Enttäuschungen vorprogrammiert. Die mit viel Interesse erwartete steuerliche Begünstigung für die Sanierungskosten von Wohngebäuden, die noch in der Regierungsvorlage zum Gesetz enthalten war, wird sich in der endgültigen Fassung des Gesetzes nicht mehr wiederfinden.
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Der ursprünglich geplante Steuervorteil hätte bedeutet, dass Instandsetzungskosten für Wohngebäude im Jahr der Zahlung von den Hauseigentümern sofort zur Gänze als Ausgabe steuerwirksam absetzbar gewesen wären. Derzeit ist dies nur über einen Zeitraum von zehn Jahren möglich, was dem Anreiz für solche Sanierungen nicht förderlich ist. Die für 2002 und 2003 vorgesehene steuerliche Förderung hätte nicht nur die Hausbesitzer zu baulichen Verbesserungen an ihren Immobilien gereizt, sondern auch der Bauwirtschaft und dem Baunebengewerbe Impulse gegeben.
Dem Vernehmen nach hat das Finanzministerium bei der Verhandlung im Wirtschaftsausschuss auf die Eliminierung der Steuerbegünstigung aus dem Gesetzentwurf bestanden. Das ging offenbar ohne Einwand durch. Im Bericht des Ausschusses findet sich über die Gründe für den Sinneswandel kein Hinweis. Vielleicht hat man den Passus auch bloß irrtümlich weggeschnitten. Konjunkturbelebung sieht freilich anders aus.