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Leihgaben an Museen sind immun. | Österreich spielt eine Vorreiterrolle: Ausländische Leihgaben an Österreichische Museen können laut Gesetz nicht beschlagnahmt werden. Solange es allerdings keine internationalen Regelungen gibt, ist diese Vorreiterrolle nahezu wirkungslos.
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Bei der Beschlagnahme von Kunstwerken handelt es sich bis jetzt überwiegend um Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten geraubt oder abgepresst wurden. Betroffen von den Beschlagnahmen sind vor allem Museen jener Länder, die unter der Diktatur der Nationalsozialisten standen. In diesen Ländern tauchen immer wieder Kunstwerke ungeklärter Provenienz in Staats- oder Stadtbesitz auf.
Auf das neue österreichische Gesetz bezogen: Die NS-Opfer, zumeist Emigranten oder deren Nachkommen, veranlassen nicht die Beschlagnahme eines in Österreich ausgestellten Kunstwerkes aus dem Besitz eines US-Museums, sondern die Beschlagnahme eines in einem US-Museum zu sehenden Kunstwerkes aus dem Besitz eines österreichischen Museums. Hier greift das Gesetz naturgemäß nicht.
Solange also keine internationalen oder zumindest bilateralen Abkommen die Immunität von Museumsleihgaben regeln, kann es außerhalb Österreichs weiterhin zu Beschlagnahmen kommen. Dass unter diesen beschlagnahmten Kunstwerken auch solche aus österreichischem Besitz sein können, ist durch das Gesetz keineswegs unterbunden.