PodcastÖsterreich und neun andere Länder gehen voran. | Anwendbares Recht soll klar geregelt sein. | Brüssel. Mehr als eine Million Ehen werden pro Jahr in der EU geschieden, und bei rund 140.000 davon sind die Scheidenden unterschiedlicher Nationalität oder leben in verschiedenen Ländern. Um denen horrende Gerichtskosten zu ersparen und den schwächeren Partner zu schützen, will die EU-Kommission jetzt klare Regeln über das anwendbare Recht einführen. "Auf internationale Ehepaare kommen manchmal unerwartete rechtliche Probleme zu, die eine Scheidung zu einer finanziellen Katastrophe machen können", erklärte Justizkommissarin Viviane Reding gestern, Mittwoch.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 15 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Der Antrag für ihren Vorstoß kommt von zehn Mitgliedstaaten, darunter Österreich. Es handelt sich erstmals in der Geschichte der EU um eine Maßnahme der so genannten verstärkten Zusammenarbeit. Die erlaubt einer Gruppe von mindestens neun EU-Ländern als letzten Ausweg, ohne die anderen Mitglieder voran zu gehen, wenn eine kleine Anzahl von Ländern ein Projekt blockiert.
Scheidung per Post
Weil die Ehescheidungsregeln in den Staaten der Union völlig unterschiedlich sind, war bisher auch eine Einigung unmöglich. Auf der einen Seite blockierte vor allem Schweden, das ein besonders liberales Scheidungsrecht hat und wie sechs weitere Länder ausschließlich die eigene Regelung anwendet: Nach sechs Monaten Trennung kann die Ehe in manchen Fällen sogar per Post geschieden werden. Sollten schwedische Gerichte das Recht anderer EU-Länder anwenden müssen, so wäre das ein Rückschritt für scheidungswillige schwedische Frauen, war stets das Argument. Auf der anderen Seite legte sich Malta quer, dessen Rechtsordnung Scheidungen überhaupt nicht vorsieht.
Sie hoffe, dass der "Zug langsam anfährt und weitere Staaten aufspringen", erklärte Reding. Dem Pilotprojekt der zehn Länder dürfen alle anderen beitreten, wenn sie wollen. Für den Start benötigen die Pioniere eine qualifizierte Mehrheit der 27 Mitglieder und die Zustimmung des EU-Parlaments. Schweden hatte sich bereits wohlwollend geäußert - wenn es selber nicht betroffen ist.
Einheitliches Verfahren
Funktioniert die verstärkte Zusammenarbeit, bedeutet das für internationale Ehepaare mit Scheidungsabsichten und Bezug zu Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Slowenien, Spanien oder Ungarn klare Regeln: Die Ehepaare können sich aussuchen, nach welchem Recht sie sich scheiden lassen. Einer der Partner muss einen Bezug wie Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz im gewählten Land haben.
Gibt es keine Einigung, wird nach einem einheitlichen Verfahren das anzuwendende Recht ermittelt. Zusätzlich gilt, dass immer das Recht jenes Landes angewendet wird, in dem der - finanziell - schwächere Partner in der Ehegemeinschaft lebt oder gelebt hat.
)
)
)
)