Das BZÖ fordert eine verpflichtende Volksabstimmung, wenn mehr als 400.000 Menschen ein Volksbegehren unterzeichnen.
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Das bescheidene Ergebnis des Bildungsvolksbegehrens zeigt, dass das Instrument Volksbegehren eine Modernisierung braucht. Das BZÖ schlägt deshalb eine Totalreform dieses so wichtigen direktdemokratischen Instrumentes durch die Einführung eines "Internet-Volksbegehrens" vor.
Konkret sollen die Österreicher die Möglichkeit bekommen, auch im Internet Volksbegehren zu starten und zu unterstützen. Ein solches "Internet-Volksbegehren" soll nach unseren Vorstellungen ab 100.000 Unterstützern verpflichtend im Parlament behandelt werden, ab 400.000 Unterzeichnern muss es eine verpflichtende Volksabstimmung geben.
400.000 deshalb, weil dies rund doppelt so viele Stimmen sind, wie für den Einzug in den Nationalrat benötigt werden, und damit eine Schwelle eingezogen wird, die Missbrauch verhindert. Auch Demokratie braucht ab und zu einen Modernisierungsschub, deshalb Volksbegehren 2.0.
Ich bin davon überzeugt, dass beispielsweise bei dieser vom BZÖ vorgeschlagenen Regelung das Bildungsvolksbegehren mehr als die jetzigen 383.000 Unterschriften erreicht hätte und es zu einer Volksabstimmung gekommen wäre.
Moderne Bürgerbeteiligung
In Zeiten der Politikverdrossenheit, gerade bei der jungen Generation, braucht es mehr Mitsprache und direkte Demokratie. Das "Internet-Volksbegehren" ist modern, schnell und kostengünstig. Die direkte Demokratie muss gestärkt, aber auch weiterentwickelt und den Möglichkeiten des Internet-Zeitalters angepasst werden. Eine moderne Demokratie braucht moderne Bürgerbeteiligung.
Konkret soll das "Internet-Volksbegehren" über die Homepage des Parlaments abgewickelt werden, wo es bereits jetzt seit ungefähr einem Jahr die Möglichkeit gibt, online Petitionen und Bürgerinitiativen zu unterstützen.
England als Vorbild
Das BZÖ nimmt sich das englische Modell zum Vorbild, wo bereits jetzt Volksbegehren beziehungsweise Petitionen online über die Homepage des englischen Parlaments beantragt und unterstützt werden können und ab 100.000 Unterschriften dort verpflichtend diskutiert werden müssen. In England gibt es klare Kriterien dafür, welche Volksbegehren zugelassen werden: Beispielsweise werden verhetzende oder diskriminierende Forderungen selbstverständlich ausgefiltert. In Österreich soll dies eine unabhängige Expertenkommission prüfen und wie in England sollen auch in Österreich die abgewiesenen Begehren veröffentlicht werden, um für maximale Transparenz zu sorgen.
Aktiv und passiv teilnahmeberechtigt sind alle bei Nationalratswahlen wahlberechtigten Österreicherinnen und Österreicher. Wer selber über keinen Internetzugang verfügt, soll seine Unterstützung auch bei öffentlichen Stellen abgeben können. Missbrauch ist durch klare Kriterien auszuschließen, beispielsweise könnte die Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises als Identifikationsnachweis neben Namen und Wohnort verlangt werden.