Das Innenministerium ist mit detaillierten Informationen zu Schubhaft und Rückführungen zurückhaltend. Kritik gibt es an Abschiebungen inmitten der Pandemie, besonders von Minderjährigen - und in den "failed state" Afghanistan.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 3 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Als im Jänner drei Mädchen samt ihren Familien nach Georgien und Armenien abgeschoben wurden, sorgte das nicht nur für innenpolitische Aufregung. Es löste auch gleich eine vorübergehende Koalitionskrise zwischen ÖVP und Grünen aus. Kritiker der Abschiebungen führten vor allem ins Treffen, dass bei den Entscheidungen das Kindeswohl nicht ausreichend berücksichtigt worden sei - obwohl es im Asylverfahren laut österreichischer Verfassung und internationaler Kinderrechtskonvention als vorrangig zu betrachten wäre.
Auch abseits des Kindeswohls gibt es aber regelmäßig Kritik an der heimischen Abschiebe- und Schubhaftpraxis. Aktuell auch daran, dass inmitten einer globalen Pandemie überhaupt Menschen abgeschoben werden. Obwohl etwa die Gesundheitssysteme in den Herkunftsländern der meisten Asyl-Antragssteller kaum gerüstet sind, um der Corona-Krise zu begegnen. Immer wieder kamen daher Forderungen auf, Abschiebungen bis zum Ende der Pandemie weitgehend oder ganz auszusetzen. Tatsächlich wurden in Österreich während des ersten Lockdowns im vergangenen Frühjahr nur wenige Menschen außer Landes gebracht. Mit den Öffnungsschritten Anfang Mai änderte sich diese Praxis aber wieder.
"Wenn es wegen der Pandemie sogar Reisewarnungen und unsichere Verhältnisse in den Herkunftsländern gibt, ist das ein starker Grund, Abschiebungen auszusetzen", sagt Menschenrechtsexperte Manfred Nowak zur "Wiener Zeitung". "Rechtlich würde ich aber nicht so weit gehen, Abschiebungen während einer Pandemie grundsätzlich zu verbieten." Entscheidend sei das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Gehe etwa von einer straffällig gewordenen Person eine Bedrohung aus, sei eine Abschiebung gegebenenfalls argumentierbar. In der politischen Praxis sei es während der Corona-Krise aber ratsam, "mit Abschiebungen extrem vorsichtig zu sein", so Nowak. Die Unterbringung in polizeilicher Schubhaft ist unterdessen laut Gesetz nur erlaubt, wenn auch die Möglichkeit einer Abschiebung zu diesem Zeitpunkt tatsächlich besteht.
"Hungerstreiks kommen immer wieder vor"
Aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos durch das Innenministerium geht hervor, dass 2020 insgesamt 3.971 Personen in Schubhaft angehalten wurden. Zum Vergleich: Im Vor-Pandemiejahr 2019 waren es 4.925. In wie vielen Fällen die Schubhaft tatsächlich mit einer Abschiebung endete, ist allerdings nicht bekannt. Denn: Entsprechende Statistiken "werden nicht geführt, weil dies mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre und dem verfassungsrechtlichen Effizienzgebot" entgegenstehe, heißt es in der Beantwortung der Anfrage durch Innenminister Karl Nehammer (ÖVP).
Expertinnen und Experten kritisieren, dass das Innenministerium von sich aus nur wenige Daten und Statistiken zu Abschiebe-Entscheiden und Schubhaft öffentlich macht - obwohl die technische Infrastruktur dafür besteht. Auch der Rechnungshof empfahl dem Ministerium bereits 2016 nachdrücklich, umfassende Daten zu fremdenpolizeilichen Maßnahmen zu veröffentlichen. "In der Justiz-Haft ist das Führen detaillierter Statistiken selbstverständlich", sagt Jurist Nowak. Mehr Transparenz auch über die polizeiliche Schubhaft sei daher eine lange gehegte Forderung von Menschenrechtsexperten.
Die Schubhaftzentren selbst würden über sehr gute Statistiken verfügen, sagt Nowak. Wann immer er eines besucht habe, etwa als früherer Kommissionsleiter des Menschenrechtsbeirats im Innenministerium (seit 2012 ist das Kontrollgremium der Volksanwaltschaft eingegliedert), habe er sich die aktuellen Zahlen ausheben lassen. Aus ihnen geht etwa auch hervor, wie viele der Schubhäftlinge jeweils im Hungerstreik sind, sich selbst verletzt oder Suizidversuche verübt haben. "Hungerstreiks kommen immer wieder vor", sagt Nowak. "Teils aus Verzweiflung, teils aus gewissem Kalkül." Das Innenministerium ist im Umgang mit solchen Zahlen aber zurückhaltend.
War die Dauer der Schubhaft in Österreich einst unbegrenzt, darf sie heute maximal sechs Monate dauern. Nur in wenigen Ausnahmen sind längere Zeiträume erlaubt. 2020 waren Schubhäftlinge im Schnitt 35,4 Tage in Schubhaft, 2019 waren es 28,38 Tage. Wobei die Statistik nur die insgesamt in Polizeianhaltezentren verbrachte Zeit ausweist. Dazu können prinzipiell auch Verwaltungsverwahrungs- und Verwaltungsstrafhaft gehören. Die im Durchschnitt längste Zeit in polizeilicher Haft verbrachten 2020 Nepalesen mit 167 Tagen, gefolgt von Staatsbürgern aus Simbabwe mit 127 und der Demokratischen Republik Kongo mit 119 Tagen. Einzelne Schubhäftlinge blieben allerdings auch mehr als ein Jahr in Polizeigewahrsam. Mit Stichtag 31. Dezember 2019 war eine Person aus Marokko etwa bereits 391, eine andere aus Ghana 363 Tage in Polizeihaft, wie aus der Beantwortung einer Neos-Anfrage im Vorjahr hervorgeht.
Die meisten polizeilichen Abschiebungen 2020 betrafen aber nicht Asylwerber, sondern slowakische Staatsbürger, gefolgt von ungarischen, serbischen, rumänischen und polnischen. Der Großteil von ihnen wurde abgeschoben, nachdem sie straffällig geworden waren. Die häufigste nicht-europäische Nationalität landete mit Nigeria erst auf Platz sieben. Die große Mehrheit der Abgeschobenen waren jeweils Männer. Bei Dublin-Überstellungen, bei denen Asylbewerber in jenes Land zurückgeführt werden, in dem sie erstmals Boden der Europäischen Union betraten, lag Nigeria bei den Nationalitäten vor Afghanistan und Algerien.
Hohes Folterrisiko in Afghanistan
Ein grundsätzliches Problem sieht Nowak in der Schubhaft von Minderjährigen. Egal ob unbegleitet oder gemeinsam mit ihren Familien widerspräche sie Artikel 37 der UNO-Kinderrechtskonvention. Auch als "letztes Mittel" dürften Kinder demnach nicht in Schubhaft genommen werden. Als Positivbeispiel führt der Experte Irland an, das die "Migrationshaft", wie sie dort heißt, für alle Minderjährigen verboten hat. Nowaks Untersuchungen zufolge wird das Verbot auch eingehalten. Österreich hat die Schubhaft dagegen nur für unter 16-Jährige verboten, nicht aber für 16- oder 17-jährige Minderjährige. Von 2017 bis Mitte 2020 waren insgesamt 77 Minderjährige in Schubhaft, am längsten ein afghanischer Staatsbürger mit 121 Tagen, der Großteil deutlich kürzer. Abgeschoben wurden im gesamten Jahr 2020 67 Minderjährige mit familiärer Begleitung. Mit 24 stammten die meisten davon aus Georgien. Für Familien schuf man als "gelinderes Mittel" Unterkünfte wie jene in der Zinnergasse in Wien-Simmering, aus der auch im Jänner die drei Mädchen abgeschoben wurden. Der Aufenthalt dort dauert in der Regel nicht länger als 24, maximal 48 Stunden.
Auch Nowak sieht zudem die vielfach kritisierten Abschiebungen nach Afghanistan, laut Global Peace Index das unsicherste Land der Welt, skeptisch. Im Vorjahr wurden 49 afghanische Staatsbürger aus Österreich abgeschoben, im Jahr davor 268 und 2018 waren es 187. "Afghanistan ist ein failed state", sagt Nowak. Internationale Streitkräfte kontrollierten nur einen kleinen Teil des Landes, in den meisten Gebieten sei die Lage unübersichtlich und unsicher. "Dort haben Menschen ebenso wie in Syrien und Libyen ein großes Risiko, gefoltert oder umgebracht zu werden", sagt der frühere UNO-Sonderberichterstatter zu Folter. Im Gegensatz etwa zu Nigeria, das ein grundsätzlich funktionierender demokratischer Staat sei - in dem allerdings in nördlichen Landesteilen die Scharia eingeführt wurde und die islamistische Terrorgruppe Boko Haram zahlreiche Gebiete kontrolliert. Dort sei etwa auch Genitalverstümmelung ein Fluchtgrund. Opfer von Menschenhandel, die es gerade unter jungen Nigerianerinnen vielfach gibt, dürften zudem auch nicht in südliche Landesteile abgeschoben werden.
Privatisiertes Schubhaftzentrum Vordernberg
Nowak und der Menschenrechtsbeirat hatten in Österreich übrigens vielfach ein modernes Schubhaftzentrum gefordert, weil man die Polizeianhaltezentren als ungeeignet einstufte. Ein solches gibt es zwar seit 2014 im steirischen Vordernberg. Es wurde aber de facto privatisiert, wie Nowak und die Kommission kritisierten. Den lukrativen Auftrag hatte die international tätige Sicherheitsfirma G4S bekommen. "Sie verdient mit einem völlig unterbelegten Schubhaftzentrum gutes Geld", sagt Nowak. Geld der öffentlichen Hand, versteht sich. "Das hätte man verhindern können, hätte man im Innenministerium auf den Rat der Kommission gehört", sagt der Menschenrechtsexperte, "und Vordernberg wie alle anderen Schubhaftzentren von der Polizei betreiben lassen."