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Neuer Freibetrag für Gewinne und Investitionsanreize. | Was liegen bleibt, wird voll versteuert. | Wien. Rosige Aussichten für Unternehmer: Sollte das Steuerreformgesetz 2009, das sich gerade in der Begutachtungsphase befindet, so in Kraft treten wie im Entwurf vorgesehen, winken der Wirtschaft einige Steuervorteile. So ist etwa eine Erhöhung des Freibetrags für investierte Gewinne vorgesehen.
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Nach der derzeitigen Rechtslage werden investierte Gewinne eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners mit einer zehnprozentigen Entlastung der Einkommensbesteuerung belohnt. Die Obergrenze für den Freibetrag für investierte Gewinne beträgt 100.000 Euro. Für Investitionen über dieser Grenze und Gewinne von mehr als einer Million Euro stehen keine Freibeträge mehr zu.
Nach dem Gesetzesentwurf sollen die Grenzen zwar gleich bleiben, der Freibetrag wird jedoch von zehn auf 13 Prozent erhöht. Der Gewinnfreibetrag steht allen einkommensteuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von deren Rechtsform zu. Kapitalgesellschaften profitieren indirekt, da ihre Gesellschafter-Geschäftsführer einen Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen können.
Der Fiskus hat auch an kleinere Unternehmen gedacht, die keine Investitionen vorzuweisen haben.
Bei Gewinnen von bis zu 30.000 Euro im Jahr steht ein Grund-Freibetrag auch dann zu, wenn keine Investition getätigt wurde. Ab dieser Gewinnschwelle muss investiert werden, um den maximalen Freibetrag auszuschöpfen.
Wenn ein Unternehmer also einen Gewinn von 50.000 Euro erwirtschaftet, steht ihm für 30.000 Euro ein 13-prozentiger Grund-Freibetrag von 3900 Euro zu. Für den restlichen Gewinn von 20.000 Euro muss er in zusätzliches Vermögen investieren, um den gesamten Freibetrag auszuschöpfen.
Aus für Begünstigung bei Nicht-Entnahmen
Das Steuerreformpaket bringt allerdings auch Nachteile für Unternehmen. Zur Finanzierung des neuen Gewinnfreibetrags und der Investitionsanreize soll nämlich die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne abgeschafft werden.
Nach derzeitigem Recht werden Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, steuerlich nur mit der Hälfte des Steuersatzes besteuert. Das Ende dieses Steuervorteils könnte sich als kontraproduktiv erweisen, da es dem ebenfalls im Reformpaket vorgesehenen Ziel der Eigenkapitalstärkung zuwider läuft. Schließlich verlangt der Gesetzgeber bei Banken eine immer höhere Eigenkapitalquote. Auch Kreditinstitute verlangen bei der Kreditvergabe von ihren Unternehmenskunden immer mehr Eigenkapital.
In dieser Situation ist Unternehmen allerdings zu raten, Investitionen zu tätigen, für die sie Steuerzuckerl bekommen, anstatt das Geld zu horten.
Erich Wolf ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.