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Investieren statt Steuern zahlen

Von Monika Seywald und Gottfried Maria Sulz

Wirtschaft
Neue Maschinen sind teuer. Bis Jahresende besteht noch die Möglichkeit, sie vorzeitig abzuschreiben. Foto: bbox

Unternehmen sollten noch heuer investieren. | Vorzeitige Abschreibung von 30 Prozent. | Wien.Heimische Unternehmen können noch heuer durch sinnvolle Investitionen Steuern sparen. Vor zwei Jahren wurde die vorzeitige Abschreibung als Konjunkturbelebungsmaßnahme geschaffen. Bis Jahresende ist diese Abschreibung noch möglich.


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Bei Investitionen in bestimmte bewegliche Güter kann heuer noch eine vorzeitige Absetzung für Abnutzung (AfA) von 30 Prozent beansprucht werden. Diese gilt nur für betriebliche Einkunftsarten, alle außerbetrieblichen Einkunftsarten (etwa Vermietung und Verpachtung) sind leider ausgeschlossen. Die vorzeitige AfA beinhaltet die lineare AfA, sodass bei längeren Nutzungsdauern die steuerliche Auswirkung günstiger ist.

Gebäude und Herstellungsaufwendungen auf Gebäude sind von der Regelung ebenso ausgenommen wie bestimmte Pkw und Kombis, Luftfahrzeuge, geringwertige oder gebrauchte Wirtschaftsgüter, Wirtschaftsgüter, die von verbundenen Unternehmen erworben werden und Wirtschaftsgüter, mit deren Anschaffung oder Herstellung vor dem 1. Jänner 2009 begonnen worden ist.

Für selbständig bewertbare Gebäudeinvestitionen ist diese vorzeitige Abschreibung hingegen möglich. Vorzeitig abschreibbar sind somit beispielsweise Einbaumöbel, Holzdecken und Wandverkleidungen, die der Raumeinrichtung dienen, außerhalb des Verputzes verlegte Elektroinstallationen und Einbauküchen.

Weiters können Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte seit heuer unter bestimmten Voraussetzungen einen Betrag von 13 Prozent ihres steuerlichen Gewinnes (ausgenommen Veräußerungsgewinn) steuerfrei stellen. Sowohl Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch Bilanzierer können diesen Freibetrag nutzen, wenn sie in bestimmte abnutzbare Wirtschaftsgüter und/oder bestimmte Wertpapiere investieren. Es gilt eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und/oder eine Behaltefrist von mindestens vier Jahren. Auch können seit heuer Investitionen in Gebäude bei rechtzeitiger Fertigstellung im Wirtschaftsjahr 2010 beim Gewinnfreibetrag berücksichtigt werden, sofern mit der tatsächlichen Bauausführung erst nach dem 31. 12. 2008 begonnen wurde.

Gewinnfreibetrag bis maximal 100.000 Euro

Bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro kann der Freibetrag ohne Investitionen geltend gemacht werden, auch zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale. Für den investitionsabhängigen Gewinnfreibetrag (zwischen 30.000 und 100.000 Euro) ist das nicht möglich. Insgesamt dürfen maximal 100.000 Euro pro Steuerpflichtigem steuerfrei gestellt werden. Es kann sich somit eine Einkommensteuerersparnis von bis zu 50.000 Euro ergeben.

Nicht begünstigte Anlagegüter beim 13-prozentigen Gewinnfreibetrag sind insbesondere Pkw, Luftfahrzeuge, geringwertige und gebrauchte Wirtschaftsgüter und solche Anlagengüter, für die ein Forschungsfreibetrag beziehungsweise eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wurde, sowie Wirtschaftsgüter, die von verbundenen Unternehmen erworben werden.

Wird die vierjährige Behaltefrist nicht eingehalten, oder werden die Güter innerhalb der Behaltefrist in eine Betriebsstätte außerhalb Österreichs verbracht, kommt es zur Nachversteuerung des Gewinnfreibetrages, ohne dass irgendein "Strafzuschlag" anfällt.

Ein praktisches Beispiel: Ein Arzt erzielt mit seiner Ordination einen Gewinn von 500.000 Euro. Wenn er bestimmte Wertpapiere in Höhe von 61.100 Euro (13 Prozent von 470.000; für einen Gewinn von 30.000 Euro benötigt er keine Investitionen) kauft, muss er nur 435.000 Euro versteuern. 65.000 Euro (13 Prozent von 500.000 Euro) bleiben einkommensteuerfrei, dies führt zu einer Steuerersparnis von 32.500 Euro.

Beispiel 2: Ein Tischler erzielt einen Gewinn von 100.000 Euro. Wenn er 9100 Euro (13 Prozent von 70.000) für die Anschaffung einer neuen Maschine mit 5-jähriger Nutzungsdauer verwendet, muss er nur 87.000 Euro versteuern. Die Steuerersparnis beträgt somit 6500 Euro (4550 Euro aus dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag und 1950 Euro aus dem Grundfreibetrag); durch die (vorzeitige) Abschreibung der Maschine erzielt er über die Jahre nochmals eine Steuerersparnis von 4550 Euro.

Conclusio: Die Steuerersparnis aus der jährlichen (und vorzeitigen) Abschreibung der Maschine, kombiniert mit dem Gewinnfreibetrag beträgt im Beispielsfall 9100 Euro, was genau den Anschaffungskosten entspricht. Die Maschine kann damit vollkommen aus der Steuerersparnis finanziert werden und kostet den Tischler keinen Cent.

Monika Seywald und Gottfried Maria Sulz sind Steuerexperten und Partner von TPA Horwath.