)
"Die Pensionisten könnten noch einen Wirbel machen, da gibt es relativ viele Betroffene. Aber im übrigen ist die Steuerreform 2001 eigentlich gelaufen." Der Herr Abgeordnete lässt die 150 Seiten starke vorläufige Letztfassung des künftigen Budgetbegleitgesetzes 2001 durch die Finger laufen. Bei der Einkommensteuer gibt es nur wenig Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage. Im Familienlastenausgleich gibt es einen Knüller - eine neue Nebenverdienstgrenze bei Kindern.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 24 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Der für Unternehmen wichtige Ablauf des Investitionsfreibetrages (IFB) ist nun doch vom 15. auf den 31. Dezember 2000 verlegt worden. Mit der ungewöhnlichen Vorziehung auf die Monatsmitte wollte man ursprünglich die kostspieligen UMTS-Lizenzen austricksen. Nachdem aber das Ministerium festgestellt hatte, dass es sich bei diesen Kosten um keine IFB-geeigneten Wirtschaftsgüter handelte, stand der Verschiebung des IFB-Ausklangs auf den praxisnäheren Jahresultimo nichts mehr im Wege.
Die wenigen anderen Änderungen gegenüber der Regie-rungsvorlage durch den Budgetausschuss betreffen Er-leichterungen bei der Besteuerung von Pensionsbezügen und von Todesfallsabfindungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung. So sollen Pensionen, die nach langandauernden Bescheidverfahren kumuliert nachgezahlt werden, von der unangenehmen Progressionsbesteuerung im Zeitpunkt der Auszahlung verschont werden. Sie sollen vielmehr gesplittet jeweils jenem Zeitraum steuerlich zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
Erleichterungen gibt es auch für Abfindungen gemäß § 269 ASVG und für gleichartige Zahlungen durch die Vorsorgeeinrichtungen der Kammern der Selbstständigen. Solche Abfertigungen werden im Falle des Todes eines Versicherten an seine anspruchsberechtigten Hinterbliebenen geleistet und sollen künftig nach dem gleichen monatlichen Steuervervielfacher-System besteuert werden können, wie die "normalen" gesetzlichen Abfertigungen auch.
Erhöhung der Pendlerpauschale verschoben
Enttäuschung bedeutet für viele Arbeitnehmer der Rückzie-her beim großen Pendlerpauschale, das ursprünglich für die Jahre 2000 und 2001 um je 10% erhöht werden sollte. Aus Gründen der praktischen Umsetzung hat das Finanzministerium die Erhöhung für heuer zurückgenommen und dafür die Erhöhung (nur) für das Jahr 2001 auf 20% ausgeweitet.
Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Einschränkung des Pensionistenabsetzbetrages wurde im Budgetausschuss nicht geändert. Demnach bleibt es ab 2001 dabei, dass dieser Absetzbetrag (ein jährlicher Steuerbonus von 5.500 Schilling) bei Jahreseinkommen ab 230.000 Schilling sukzessive vermindert ("eingeschliffen") wird und ab 300.000 Schilling völlig entfällt.
Selbstständige Erwachsenenbildner
Aufatmen können Vortragende und Lehrer in den Instituten der Erwachsenenbildung. Sie werden nun doch nicht in den Kreis der Lohnsteuerpflichtigen einbezogen. Als fiskalische Rute im Fenster bleibt aber die Meldepflicht durch die auszahlenden Institute.
Auch die Möglichkeit, dass Hausverwalter oder Aufsichts-ratsmitglieder dem Kreis der Dienstnehmer zugeordnet wer-den könnten, wurde aus dem Gesetzentwurf zuletzt wieder herausgestrichen.
Verdienstchancen für Beihilfenbezieher
Der Knüller aus dem Familienlastenausgleichsgesetz: Die für den Familienbeihilfen-Bezug schädliche Nebenverdienst-grenze bei Kindern über 18 (derzeit außerhalb der gesetzlichen Ferien höchstens 3.977 Schilling monatlich) wird ab 2001 in eine Jahresverdienstgrenze umgewandelt und auf 120.000 Schilling ausgeweitet. Die Maßnahme, die viele Eltern aufatmen lässt, soll eine Art kleine Entschädigung für die geplante Einführung von Studiengebühren darstellen. Die Umstellung auf einen Jahresbetrag soll gleichzeitig eine bessere Gestaltung der Einkommenssituation der Studierenden ermöglichen.