OGH-Präsidentin Irmgard Griss macht sich Sorgen über die Verfassungsreform, das Reservoir an guten Richtern, über die Glaubwürdigkeit der Staatsgewalt und unverständliche Sätze in Urteilen
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Wie unabhängig ist die Justiz in Österreich wirklich?
Die Rechtsprechung ist völlig unabhängig. Die Richter sind unbeeinflusst, nicht ängstlich und schauen nicht darauf, ob eine Entscheidung jemandem Höhergestellten gefällt. In finanzieller Hinsicht aber sind die Gerichte abhängig vom Justizministerium. Auch der OGH ist nur eine nachgeordnete Dienststelle des Ministeriums. Ich setze mich dafür ein, dass wir größeren Spielraum bekommen. Der Verwaltungsgerichtshof und der Verfassungsgerichtshof zum Beispiel haben ihr eigenes Budget. Das ist auch in anderen Staaten selbstverständlich.
Erfolgt über die finanzielle Abhängigkeit auch politischer Einfluss?
Nein. Etwas anderes ist aber die Besetzung von Richterplanstellen. Dafür werden von den Personalsenaten der Gerichte zwar Vorschläge erarbeitet. Aber daraus wählt dann die Bundesministerin für Justiz aus.
Dadurch gibt es also die Möglichkeit politischer Steuerung...
Rein theoretisch gibt es diese Möglichkeit. Da könnte man nach bestimmten Vorlieben Leute aussuchen. Ich glaube aber, wenn das geschieht, dann nur in einem geringen Ausmaß. Die parteipolitische Orientierung von Richtern ist ja nur in Ausnahmefällen bekannt.
Seit Jahrzehnten wird viel über die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft debattiert. Über diese politische Einflussmöglichkeit bei der Bestellung von Richtern wird seltsamerweise viel weniger geredet.
Die ist ja sehr beschränkt, weil ein Vorschlag eines Personalsenats vorliegen muss. Insoweit wirken Richter an der Auswahl mit. So einen Vorschlag gibt es nicht bei den Vizepräsidenten und beim Präsidenten des OGH, die werden direkt bestellt, bei allen anderen Funktionen schon. Die Ministerin kann niemanden bestellen, der nicht auf dem Vorschlag steht. Von der Standesvertretung wird ein Richterrat verlangt, also eine größere Unabhängigkeit der Justiz von der Verwaltung - vor allem in Budgetfragen, aber auch bei Besetzungen.
Sind Sie für die Weisungsfreiheit der Staatsanwälte?
Man kann sich hier zwei Modelle vorstellen. Eines ist so wie bisher: Die Ministerin hat die Weisungsbefugnis, und es besteht eine Berichtspflicht über die Akten. Die zweite Möglichkeit wäre, dass die Staatsanwälte unabhängig sind. Sie hätten niemandem zu berichten, außer vielleicht dem Oberstaatsanwalt oder der Generalprokuratur. Das wäre aber eine ungewöhnliche Konstruktion. Der Staat hat ja ein Interesse, dass Verbrechen verfolgt werden.
Es gab durchaus schon Fälle, wo der Staat das Interesse nicht hatte: zum Beispiel, als man die Kurdenmörder ausreisen hat lassen. Das war zwar rechtswidrig, entsprach aber offenbar der Staatsräson.
Solche Ausnahmefälle gibt es. Das kann auch legitim sein, wenn die Interessen des Staates höher zu werten sind. Aber der Staat hat zum Beispiel kein legitimes Interesse zu verhindern, dass Korruptionsfälle angeklagt werden.
Was erscheint Ihnen für die Staatsanwälte nun sinnvoll?
Ich glaube, dass es eine gewisse Kontrolle geben soll. Die Frage ist natürlich: Wer übt sie aus?
Haben Sie eine Präferenz?
Darüber müsste ich noch nachdenken.
Eine weitere Kontroll-Debatte gibt es jetzt rund um den Justizanwalt, der von der Expertengruppe zur Staatsreform vorgeschlagen wurde. Sind Sie dafür?
Wir haben im OGH einen Vorschlag für eine Justizanwaltschaft ausgearbeitet. Drei oder vier Richter sollen in ganz Österreich Anlaufstellen für Beschwerden werden. Die Gerichte bekommen damit für alle jene ein Gesicht, die sich nicht mit einer Entscheidung oder dem Verhalten eines Richters abfinden können. Diese Institution sollte unabhängig von der Verwaltung sein - auch bei der Bestellung, die durch den Außensenat des OGH vorgesehen wäre.
Hingegen sieht der Plan der Verfassungs-Experten die Wahl durch das Parlament auf Grund eines Vorschlags der OGH-Vollversammlung vor. Das ist mit unserer Tradition aber schwer vereinbar. Das schafft eine Nähe zwischen zwei Staatsgewalten, die eigentlich getrennt sind: auf der einen Seite die Gerichtsbarkeit, auf der anderen die Gesetzgebung.
Sonst sind die Vorschläge gleich?
Ein wesentlicher Unterschied besteht auch darin, dass sich nach unseren Vorstellungen der Bürger direkt an den Justizanwalt wenden kann. Der Vorschlag der Expertengruppe sieht einen Apparat mit einem Justizanwalt an der Spitze vor - offenbar mit Referenten oder Sachbearbeitern, die sich mit den Beschwerden auseinander setzen und die Berichtsaufträge geben. Ich halte das nicht für gut. Wir haben ja bei solchen Beschwerden das Problem, dass sie sich in Wahrheit oft gegen den Inhalt von Entscheidungen richten. Jede Erledigung von Beschwerden ist eine Gratwanderung zwischen der Vermeidung eines Eingriffs in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung und dem Abstellen von Mängeln. Am besten können das Richter. Was wir in erster Linie brauchen, sind Dolmetscher - Menschen, die vermitteln können, was eigentlich vorgegangen ist.
Und warum kann der Plan der Verfassungsbastler Khol und Kostelka diese Dolmetscherfunktion nicht erfüllen?
Weil die Ausführung den Sachbearbeitern überlassen wäre.
Von der Richtervereinigung wird ja auch ein Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz befürchtet.
Die Richtervereinigung stößt sich an dem Passus, dass der Justizanwalt dem Richter Empfehlungen geben kann.
Das stand nicht im OGH-Vorschlag?
Nein. Bei uns kann die Justizanwaltschaft bei strukturellen Mängeln Empfehlungen an die Justizverwaltung geben. Wenn es viele Beschwerden über die Länge der Verfahren gibt und man sieht, dass da einfach zu wenige Richter sind. Oder wenn die Gutachten so lange dauern, weil es nur einen Sachverständigen gibt. Die Justizverwaltung sollte sich dann darum kümmern, dass es hier mehr Sachverständige gibt.
Aber es gibt auch Fehlverhalten von Richtern selbst, wie Verzögerungen oder den Umgang mit den Parteien, wo die Verwaltung, also das Ministerium, sicher unschuldig ist. Ist da nicht auch ein Versagen der Disziplinarverantwortlichen zu konstatieren?
Es hat sich viel gebessert, gerade bei den Disziplinarverfahren. Wenn notwendig, werden immer wieder Verfahren eingeleitet.
Ihr Vorgänger Johann Rzeszut - selbst Strafrichter - hat gesagt, dass die Zivilrichter im Gegensatz zu den Strafrichtern zu mild bei den Disziplinarverfahren seien. Sie selbst kommen hingegen aus der Ziviljustiz.
Ich habe nicht die Erfahrung gemacht, dass so ein großer Unterschied besteht. Aber eine Lösung ist oft sehr schwierig. Wenn in einem Unternehmen jemand nicht mehr in der Lage ist, seine Funktion auszuüben, dann kann man ihn anderswo hinversetzen. Richter können hingegen nicht gegen ihren Willen versetzt werden. Sie wollen oft auch nicht wahrhaben, dass ein Problem besteht, was Maßnahmen menschlich schwer macht, obwohl klar ist, dass man Mildtätigkeit nicht auf Kosten der Bevölkerung üben kann. Wenn ein Richter dienstunfähig ist, gibt es ein Dienstgerichtsverfahren, das zur Entlassung führt. Das sind aber ganz wenige Fälle. Die große Mehrheit der Richter macht ihre Arbeit ganz hervorragend. Nur ist das keinen Bericht wert.
Aber die Vorwürfe, dass die Verfahren so lange dauern, dass Urteile sprachlich so unverständlich sind, werden ja nicht wirklich weniger. Warum ist es so schwierig, hier etwas zu ändern?
Ich glaube schon, dass sich das Bewusstsein ändert. Wir am OGH arbeiten daran, dass unsere Entscheidungen besser verständlich werden. Derzeit gibt es keine wirklich zufriedenstellende Endkontrolle unserer Entscheidungen. Bevor diese hinausgehen, schaut sie niemand mehr durch, der nichts mit der Sache zu tun hat. Es macht kein gutes Bild, wenn in Entscheidungen des OGH grammatikalische Fehler oder unverständliche Sätze zu finden sind. Am Schweizer Bundesgericht haben sie einen Urteilsredaktor, der noch einmal jede Entscheidung durchgeht.
Thema Verfahrensdauer: Kann man die durch eine Änderung der Prozessordnung beschleunigen?
Ansetzen kann man nur bei der Ausbildung der Richter.
Das heißt, der Richter braucht keine bessere Zivilprozessordnung, sondern er muss sie richtig einsetzen?
Natürlich. Der erste Schritt ist, dass sich der Richter mit den Problemen wirklich vor der ersten Verhandlung auseinandersetzt. Man muss sich überlegen, worüber wird eigentlich gestritten. Was kann man ausklammern? Und dann gelingt es meist, den Prozessstoff einzugrenzen und die leeren Kilometer, zu denen das Vorbringen in den Schriftsätzen oft führen kann, beiseite zu lassen. Und dann muss man das Verfahren zügig durchführen, einmal einen oder zwei Tage durchverhandeln und nicht einen halben Tag und in drei Monaten wieder zwei Stunden. Das ist völlig ineffizient, weil man sich da immer wieder aufs Neue einlesen muss. Aber das ist eben bei uns so üblich.
Wie bringt man die Richter dazu?
In der Ausbildung versucht man das zu vermitteln.
Aber das Bild des gemütlichen Richterberufs ist schon sehr weit verbreitet. Es ist auch schwierig, nach 15 Uhr jemanden bei Gericht zu erreichen.
Jemand, der seine Arbeit ernst nimmt, der hat genug zu tun. Die richterliche Arbeit besteht auch zu einem großen Teil im Analysieren von Problemen und im Nachdenken. Das kann man nicht immer, und vor allem nicht nur im Gericht. Es gibt auch eine wirksame Leistungskontrolle. Die Leistungsausweise sind transparent. Im Register sieht man, wann die Klage eingebracht wurde, was geschieht, welche Verhandlungen es gibt, und wann es das Urteil gibt.
Schaut sich das jemand an?
Natürlich. Der Vorsteher oder der Präsident des Gerichts. Und wenn es überjährige - also mehr als zwölf Monate alte - Akten gibt, wird mit den Richtern gesprochen und sie müssen berichten. Letztlich gibt es dann ein Disziplinar- oder Dienstgerichtsverfahren.
Die Justiz wird quantitativ immer weiblicher. Ist das eine gute Entwicklung?
Es ist insoweit eine gute Entwicklung, als die Frauen repräsentiert sein müssen. Ich bin der Meinung, man braucht Richterinnen, aber man braucht genauso Richter. Niemandem ist gedient, wenn ein Beruf weiblich ist. In dem Moment, wo die Zahl der Frauen überhand nimmt, sinkt das Sozialprestige. Das ist nicht nur bei uns so. Das ist in den anderen europäischen Staaten genauso. Es bewerben sich viel mehr Frauen als Richter denn Männer. Die Entwicklung ist nicht erfreulich. Es ist auch deshalb notwendig, dass Männer vertreten sind, weil wir in der Entscheidungsfindung beide Sichtweisen brauchen.
Wie motiviert man die Männer wieder, Richter zu werden?
Man muss vermitteln, was für ein schöner und verantwortungsvoller Beruf das ist. Man kann bei der Aufnahme etwas steuern, indem man bestimmt, worauf Gewicht gelegt wird. Und es muss auch ein positives Richterbild in der Gesellschaft geben.
Gibt es das nicht?
Diese vielen Diskussionen werfen einen Schatten auf den Beruf. Das Beispiel, dass Richter um drei Uhr nach Hause gehen, kommt in Leserbriefen schon sehr oft vor.
Liegt die Verweiblichung wirklich am Sozialprestige oder doch daran, dass man den Richterberuf halbtägig ausüben und gut mit familiären Pflichten vereinbaren kann?
Ich gebe zu, dass es gerade für Frauen attraktiv ist, wenn es eine gewisse Flexibilität gibt. Das heißt aber nur, dass sie auch zu anderen Zeiten, nicht aber, dass sie weniger arbeiten. Diese Freiheit und Unabhängigkeit ist kein Privileg, sondern bringt Verantwortung mit sich und erfordert Selbstdisziplin.
Die Justiz war in den letzten Monaten rund um das Stichwort Bawag viel in den Medien. Da glauben auch viele, dass Helmut Elsner nur deshalb in Untersuchungshaft musste, weil es die Boulevard-Medien verlangt haben. Haben Sie als oberste Richterin Lehren daraus gezogen?
Ich habe das Gefühl, dass der Bawag-Prozess gut abgewickelt wird. Auch die Befürchtung von Herrn Elsner, er hätte wegen der Vorverurteilungen in den Medien kein faires Verfahren, kann man als Beobachter des Verfahrens nicht bestätigen.
Wie schon in anderen Verfahren sind beim Bawag-Prozess in Zeitschriften Anklageschriften zu einem Zeitpunkt gestanden, zu dem sie nicht einmal der Anwalt des Angeklagten in Händen hatte. Gibt es hier nicht Handlungsbedarf, oder ist die Welt einfach schlecht?
Das ist natürlich unzulässig. Das darf nicht hinausgegeben werden. Sanktionen gegen eine Verletzung der Amtsverschwiegenheit sind vorgesehen, doch ist es schwer, den Schuldigen zu finden. Das ist ein großes Problem. Aber die Verlockungen, die die Medien hier bieten, sind halt groß. Eigentlich sind auch die Medien aufgerufen, ihr Verhalten zu ändern.
Rund um den Bawag-Prozess hat es auch eine Parallelität von Voruntersuchungen und Parlamentsausschüssen gegeben. Hat Sie das besorgt gemacht?
Ich habe es als keine gute Entwicklung gesehen, wenn ein Strafverfahren läuft, und parallel dazu Strafakten oder Ergebnisse in einem Parlamentsausschuss verwendet werden. Das sind zwei ganz verschiedene Bereiche. Der Untersuchungsausschuss soll die politische Verantwortung klären, hat aber vor allem versucht, die strafrechtliche Verantwortung verschiedener Leute zu klären.
Die Gefahr ist sehr groß, dass ein Untersuchungsausschuss in einer solchen Situation zu einer Art Ersatzgericht wird. Damit verliert die Staatsgewalt im Ganzen an Glaubwürdigkeit. Denn der Untersuchungsausschuss hat nicht die Zwangsmittel eines Gerichts. Er muss die Gerichte ersuchen, wenn ein Zeuge nichts sagen will, und zeigt damit seine Machtlosigkeit.
Das macht kein gutes Bild, wenn man mit einem großen Anspruch an die Sache herangeht, und sich dann herausstellt, dass man das eigentlich gar nicht kann.
Sie haben Ihr Amt als OGH-Präsidentin sehr engagiert und tatfreudig angetreten. Was haben Sie in den ersten acht Monaten konkret erreicht?
Ein besonderes Anliegen von mir ist, die Einlaufbearbeitung im Evidenzbüro zu verbessern. Dort suchen Richter Entscheidungen zu den verschiedenen Rechtsproblemen, um dann den aufbereiteten Akt dem Referenten zu schicken. Mein Ziel ist es, dass pro Senat ein Richter im Evidenzbüro als Ansprechperson zur Verfügung steht. Wir haben zwar zwei zusätzliche Planstellen erhalten; es fehlen uns aber immer noch drei.
Außerdem will ich, dass wir dort nicht nur junge Richter haben, sondern auch solche mit Erfahrung. Diese sollen vielleicht zwei Jahre bei uns arbeiten und dann wieder an ihr Gericht zurückgehen. Dabei könnten wir uns auch die Leute genau anschauen, für den Fall, dass sie sich später einmal bei uns bewerben. Das ist aber sehr schwierig. Aus den Bundesländern sind nicht viele bereit, nach Wien zu gehen.
Weil es befristet ist . . .
Natürlich. Es ist uns bisher nicht gelungen, jemanden zu finden, der schon ein paar Jahre judiziert hat; wir haben aber ausgezeichnete, wenn auch ganz junge Richterinnen und Richter für die Arbeit im Evidenzbüro gewonnen. Ganz allgemein gilt für die Besetzung der Stellen am OGH, dass wir in Wien in Konkurrenz zu den anderen Zentralbehörden und dem Verwaltungsgerichtshof stehen. Das Reservoir an guten Richtern, aus dem der OGH hier schöpfen kann, ist nicht groß. Es wäre notwendig, dass wir auch Richter aus Tirol, Vorarlberg, Salzburg oder der Steiermark und Kärnten bekommen. Das scheitert aber auch daran, dass die Zusatzkosten, die jemand hat, der in einem Bundesland wohnt und in Wien arbeitet, nicht abgegolten werden.
Zur Person
http://www.wienerzeitung.at/Images/2007/9/22/948_008_195114_2209Egriss2.jpg Irmgard Griss ist seit 1. Jänner Präsidentin des Obersten Gerichtshofes (OGH) und damit in Österreichs Geschichte die erste Frau an der Spitze der Justiz. Griss wurde 1946 in der Steiermark geboren und wollte ursprünglich Lehrerin werden. Da ihr für diesen Beruf allerdings das nötige Gesangstalent fehlte, entschied sich die Steirerin für das Jusstudium und arbeitete als Assistentin an der Juridischen Fakultät in Graz.
Mit einem Stipendium in der Tasche begab sich die Juristin in die USA und erwarb 1975 einen Master of Laws an der Harvard Law School. Zurück in Österreich arbeitete sie in einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei und absolvierte die Anwaltsprüfung. Griss, deren Mann Rechtsanwalt in Graz ist, entschied sich allerdings gegen eine Karriere als Rechtsanwältin. Statt von Klientenwünschen und der ständigen Sorge um die wirtschaftliche Existenz abhängig zu sein, wollte die Steirerin lieber ganz unabhängig und ihr "eigener Herr" sein. Sie schlug deshalb die Richterlaufbahn ein und wurde 2006 von der damaligen Justizministerin Karin Gastinger dem Bundespräsidenten Heinz Fischer als Nachfolgerin von Johann Rzeszut für die Leitung des OGHs vorgeschlagen. Mit ihrer Ernennung zur Präsidentin wird das Höchstgericht zum ersten Mal seit zwei Jahrzehnten wieder von einer Zivilrichterin und keinem Strafrichter geführt.
Griss lebt unter der Woche in Wien, wo sie sich eine Wohnung gekauft hat. Am Wochenende fährt sie zu ihrem Mann nach Graz. In ihrer Freizeit geht die Mutter zweier erwachsener Söhne gerne laufen. Bei diesem Hobby findet sie oft Lösungen für Probleme.