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Bei Gericht wurden 280.000 gefährliche Gegenstände abgenommen - Tendenz steigend. Justiziminister Moser nimmt Sachverständige und Dolmetscher nun von Sicherheitskontrollen aus.
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Wien. Pfeffersprays, Nagelfeilen, Schraubenzieher. Alles ist darunter, wenn Personen vor dem Zugang zu einem österreichischen Gericht gefilzt werden. "Das Meiste davon passiert wegen Unachtsamkeit der Leute", schildert Robert Schrott, Vorsteher am Bezirksgericht Wien-Favoriten, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Bei einem Pfefferspray, den eine Frau in ihrer Handtasche hat, klingt das verständlich. Was aber selbst den Gerichtsvorsteher erstaunt ist ein anderer Umstand, für den er keine wirkliche Erklärung hat: "Es gibt irrsinnig viele Leute, die haben ein Messer eingesteckt."
Nach den Zahlen des Justizministeruims wurden allein im Jahr 2017 bei den Sicherheitskontrollen an Österreichs Gerichten und Staatsanwaltschaften insgesamt nicht weniger als 280.000 gefährliche Gegenstände abgenommen, Darunter waren immerhin 308 Schusswaffen. Dazu kamen fast 58.000 Hieb- und Stichwaffen und mehr als 220.000 sonstige gefährliche Gegeenstände.
Im Oberlandesgerichtsspregel Wien 274 Schusswaffen abgenommen
Die Tendenz war in den vergangenen Jahren ist steigend. 2012 wurden 171.900 gefährliche Gegenstände abgenommen. 2013 waren es 172.910; 2014 dann 178.435, 2015 schließlich 214.7856, 2016 schon 232.380. Die meisten entfielen auch im Jahr 2107 auf den Oberlandesgerichtssprengel Wien mit 138.580 konfiszierten Gegenständen, darunter 274 Schusswaffen.
Einen möglichen Grund, warum die Zahl der bei den Sicherheitsschleusen abgenommenen gefährlichen Gegenstände steigt, sieht der Vorsteher des Bezirksgerichts im zehnten Wiener Gemeindebezirk, in der Zunahme des Parteienverkehrs. Immerhin rund 51.000 Personen gingen in dem Gebäude in der Favoritner Angeligasse im vergangenen Jahr ein und aus - und damit auch durch die Sicherheitsschleusen. "Wir haben einen steigenden Parteienverkehr", erläutert Schrott. Kein Wunder, schließlich geht es beim Bezirksgericht um rechtliche Angelegenheiten, die jeden Menschen betreffen können: Familienrechtsfälle, die Obsorge für Kinder, Wohnrecht und ZIvilrechtsverfahren mit einem Streitwert bis 15.000 Euro.
Neuregelung gilt ab Juli dieses Jahres
Justizminister Josef Moser sorgt nun dafür, dass künftig eine zwei Personengruppen von den Sicherheitskontrollen bei Gericht ausgenommen werden: beeidete Sachverständige und Dolmetscher. Nach einer Novelle des Gerichtsorganisationsgesetzes, die am MIttwoch im Ministerrat beschlossen wurden und Anfang Juli in Kraft treten soll, werden diese künftig beim Zutritt zu Gerichten nicht mehr bezüglich gefährlicher Gegenstände überprüft, wenn sie einen entsprechenden Ausweis als Sachverständige beziehungsweise als Dolmetscher haben. Klagen darüber hatte es von Vertretern dieser Gruppen schon seit längerem gegeben, jetzt kommt für sie die Erleichterung.
"Ich finde das vernünftig", urteilt der Favoritner Bezirksgerichtsvorsteher. Denn diese Personen würden ohnenhin ständig ein und aus gehen. Daher sei das in Ordnung.
Der Justizminister betont allerdings, dass die Gewährleistung von Sicherheit in Gerichten und Staatsanwaltschaften für die moderne Justiz von "essenzieller Bedeutung" sei. Bei der Ausnahme für Sachverständige und Dolmetscher handelt es sich für Moser um einen Beitrag zu "zielgerichteteren" Kontrollen und um einen effizienteren Einsatz des Sicherheitspersonals.
In den vergangenen Jahren wurde das Kontrollsystem deutlich ausgebaut. Inzwischen verfügen alle Gerichte und Staatsanwaltschaften über Zugangskontrollen. Auslöser zur Einrichtung von Sicherheitsschleusen in Gerichten war in den 1990er eine Bluttat in Linz. Nach einer weiteren Bluttat in Hollabrunn wurde dann von der damaligen Ressortchefin Claudia Bandion-Ortner die Überprüfung auch in allen "kleinen" Gerichten angeordnet.
Die Ermordung eines Sozialbeamten in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn im Jänner dieses Jahres hat mittelrweile auch die Debatte und die Pläne für die Einrichtung von Sicherheitskontrollen in diesen Behörden vorangetrieben.
Die Aktenführung wird komplett digitalsiert
Es ist nicht die einzige Neuerung, die Moser mit der Novelle zur Gerichtsorganisation einleitet. Ein zweiter Schwerpunkt zielt darauf ab, dass im Zuge der Digitalsierungsoffensive der Bundesregierung die Justiz mit gutem Beispiel vorangeht. Im Zuge des Projekts "Justiz 3.0" wird die Aktenführung ab Juli vollständig digitalisiert.
Schließlich ist noch eine Vereinfachung im Rechtsverkehr mit dem Bundesverwaltungsgerichtshof vorgesehen. Schriftsätze, die dort in elektronischer Form übermittelt werden, gelten künftig auch dann als rechtzeitig eingebracht. wenn dies am letzten Tag der Einreichfrist nach dem Ende der Amtsstunden passiert.