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ISA spielt in Insolvenzverfahren mit

Von Rosa Eder

Wirtschaft

Das Justizministerium hat nun mittels Verordnung dem Verein Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer (ISA) von Arbeiterkammer (AK) und ÖGB die Stellung eines bevorrechteten | Gläubigerschutzverbandes zuerkannt. Die Verordnung tritt mit 1. April 1999 in Kraft.


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Ab diesem Zeitpunkt kann der Verband Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber von einer Insolvenz betroffen sind, offiziell vor Gericht vertreten. Bis jetzt arbeitete der Verband noch provisorisch am

Aufbau einer Infrastruktur, sagte Josef Wallner, Insolvenzexperte in der Arbeiterkammer (AK) und Chef des ISA im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".

Der nicht gewinnorientierte ISA vertritt ausschließlich die Interessen von Arbeitnehmern und hat es sich zum Ziel gesetzt, bei der Insolvenzentwicklung mitzuwirken, um "so viel wie möglich zu retten,

soweit dies wirtschaftlich möglich ist", betonte Wallner.

Von der Arbeit des ISA würden zwei Seiten profitieren: Einerseits die Arbeitnehmer · "von denen wir natürlich kein Honorar nehmen" · , andererseits die Behörden, wie z.B. die Gerichte, denen durch

Sammelverfahren einige Aufwendungen erspart werden. Im ersten Halbjahr 1998 waren rund 12.000 Arbeitsplätze durch Insolvenzen gefährdet.

Bis jetzt waren nur der Kreditschutzverband von 1870 (KSV) und der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) berechtigt, Gläubiger in Insolvenzverfahren vor Gericht zu vertreten. Die

Wirtschaftsauskunftei Dun & Bradstreet (D&B) bemüht sich schon seit einigen Jahren um die Zulassung als Gläubigerschutzverband. Nach einem negativen Bescheid des Justizministeriums im Jahr 1996 legte

D&B Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein und brachte auch bei der EU-Kommission in Brüssel Beschwerde ein.