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Die Kommission setzt sich für die Einführung von Tarif-Obergrenzen für die Benützung von Handys im Ausland (Auslands-Roaming) ein. Die Branche wehrt sich heftig dagegen. | Wer im Ausland über sein Handy einen Anruf tätigt oder annimmt, muss ein fremdes Netz benützen. Dafür verrechnet der ausländische Netzbetreiber der heimischen Mobilfunkgesellschaft einen Großhandelspreis, während letztere ihrem Kunden einen Endkundenpreis für das Telefonieren im Ausland in Rechnung stellt.
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Das durchschnittliche Endkundenentgelt für einen solchen Roaming-Anruf ist mit 1,15 Euro pro Minute mehr als fünf mal so hoch wie die tatsächlichen Kosten der Abwicklung dieses Großkundendienstes. Die Auslandsroamingentgelte sind auch ungefähr vier mal höher als die Inlandstarife. So kostet einen italienischen Kunden beispielsweise ein Ortsgespräch etwa 0,10 Euro, überquert aber ein französischer Kunde die Grenze nach Italien, dann muss er für das gleiche Ortsgespräch 0,50 bis 1,18 Euro/Minute bezahlen. Von den hohen Roaming-Gebühren sind derzeit mindestens 147 Millionen EU-Bürger - 110 Millionen Geschäftskunden und 37 Millionen Touristen - betroffen. Die Kommission schätzt, dass der Auslands-Roaming-Markt EU-weit rund 8,5 Milliarden Euro oder 5,7 Prozent zum Gesamtumsatz der Mobiltelefonie beiträgt.
Die Europäische Kommission arbeitet bereits seit mehreren Jahren an der Senkung der Mobilfunk-Roamingentgelte. Sie hat dazu nicht nur Verbraucherwarnungen ausgesprochen und zur Selbstregulierung aufgefordert, sondern auch wettbewerbsrechtliche Ermittlungen eingeleitet sowie den nationalen Regulierungsbehörden die Befugnis erteilt, auf staatlicher Ebene entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wegen des grenzüberschreitenden Charakters des Roamings waren die Erfolge dieser Initiativen bislang aber begrenzt.
Daher legte die Kommission am 12. Juli einen auf Artikel 95 EGV (Erreichen des Binnenmarktes) gestützten Vorschlag für eine Verordnung vor, durch die die Kosten der Mobilfunknutzungen im Ausland um bis zu 70 Prozent gesenkt werden sollen. Das würde für die Verbraucher eine Ersparnis von fünf Milliarden Euro bedeuten.
Heimatmarktkonzept
Die Kommission will damit sicherstellen, dass die Entgelte, die Verbrauchern für Roaming-Dienste innerhalb der Europäischen Union berechnet werden, nicht unvertretbar höher sind als die Entgelte, die dieselben Nutzer innerhalb ihres Heimatlandes bezahlen (Europäisches Heimatmarktkonzept). Dafür sollen zunächst Obergrenzen für die zwischen den Betreibern verrechneten Großhandelspreise festgesetzt werden, wobei diese nicht in Euro fixiert, sondern in Relation zu einem Referenzwert ausgedrückt werden: Sie dürfen nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz über dem Durchschnitt liegen, der für eine inländische Gesprächszustellung in ein anderes Netz verrechnet wird. Die Betreiber sollten dann einem solchen Großhandelspreis einen Endkundenzuschlag von bis zu 30 Prozent (ohne Umsatzsteuer) aufschlagen dürfen.
Folgen für Österreich
Für Österreicher würde das neue Preissystem folgende Verbilligungen bringen: Während beispielsweise ein lokales Gespräch mit einem österreichischen Handy in Frankreich oder von Frankreich nach Österreich im Schnitt rund 1,5 Euro/Minute und die Entgegennahme eines Anrufs (Passiv-Roaming) in Frankreich immerhin noch immer 65 Cent/Minute kosten würde, würden sich die Tarife nach der Verordnung folgendermaßen darstellen: Ein Lokalgespräch im Ausland würde höchstens 40 Cent, ein Anruf nach Österreich maximal 59 Cent und die Annahme eines Anrufs 20 Cent kosten.
Die Branche ist in heller Aufregung und droht bereits mit einer Erhöhung der Inlands-Tarife zum Ausgleich für die abgesenkten Roaming-Gebühren.