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Ist "Bürgerkrieg in Syrien" Bürgerkrieg in Syrien?

Von Nadja Kwapil

Politik

Den Begriff gibt es völkerrechtlich eigentlich gar nicht.


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Damaskus. "Bürgerkrieg in Syrien" - in vielen Zeitungen ist dieser Ausdruck fixer Bestandteil der Berichterstattung geworden. "Bürgerkrieg in Syrien: Assads Armee setzt Homs unter schweren Beschuss", titelte die "Zeit Online". "Bürgerkrieg in Syrien: Russischer Außenminister lobt Assad", schrieb wiederum "Stern.de".

Spätestens seit Dezember letzten Jahres, als die sonst eher zurückhaltende UNO die Auseinandersetzungen in Syrien erstmals als Bürgerkrieg eingestuft hat, scheint man sich einig zu sein: In Syrien herrscht ein Bürgerkrieg.

Den ständigen Gewaltakten in Syrien einen Namen zu geben ist wichtig. Denn auch oder gerade in Kriegszeiten gibt es Regeln, vor allem Menschenrechte, die zu beachten sind. Allerdings wird das Wort "Krieg" oder "Bürgerkrieg" nur umgangsprachlich verwendet: "Das Wort ,Bürgerkrieg ist eigentlich kein Begriff des Völkerrechts", sagt Völkerrechtler Stefan Wittich von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Wien. Überhaupt sei der Begriff "Krieg" im 20. Jahrhundert aus dem Völkerrecht grundsätzlich verbannt worden. Allein für das Neutralitätsrecht sei er noch relevant. Ansonsten wurde die Bezeichnung als "zu formalisiert" abgelehnt. So musste man einst beispielsweise einen klaren Kriegsführungswillen nachweisen, um juristisch von einem "Krieg" sprechen zu können, mit allen rechtlichen Konsequenzen.

Heute ist das nicht mehr nötig, das moderne Völkerrecht kennt nur noch den "bewaffneten Konflikt". Hier ist wiederum zwischen "international bewaffneten Konflikten" zwischen Staaten und "nicht-international bewaffneten Konflikten" zu unterscheiden. Diese Abgrenzung ist bedeutsam, denn für die "nicht-international bewaffneten Konflikte" gelten nicht alle Regeln des Völkervertragsrechts; das trifft auch auf Syrien zu, denn innerhalb Syriens bekämpfen Regierung und Opposition einander mit Waffengewalt. "Es gilt in diesem Fall des nicht-international bewaffneten Konfliktes folglich nur das kleine Genfer Recht, ein Teil der Genfer Konventionen", so Wittich. Wesentliche Kernbestimmungen der Genfer Konventionen, die Personen schützen, sind demnach auch auf den Fall Syrien anwendbar. Zudem gelte das ungeschriebene Völkergewohnheitsrecht, so Wittich, das durch allgemeine Übung entsteht, getragen von der Überzeugung der rechtlichen Verbindlichkeit der Norm. Und dazu zählt auch das humanitäre Völkerrecht. Zudem ergänzen die in internationalen Verträgen verankerten Menschenrechte diese Schutzvorrichtungen.

Diese geltenden Rechtsgrundlagen sind auch der Grund, warum sich fremde Staaten in Syrien durch beschlossene Resolutionen oder Sanktionen einmischen dürfen. Das humanitäre Völkerrecht ist schließlich ein wesentlicher Bestandteil des Völkerrechts. Es bezieht sich gerade auf Konflikte dieser Art und enthält auch Beschränkungen der Kriegsmethoden und -mittel.

Auch der internationale Straftatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit könnte im Fall Syrien zur Anwendung kommen, meint Wittich. Um allerdings Syrien wegen derartiger Verbrechen vor Gericht zu bringen, müsste die UNO dem Internationalen Strafgerichtshof ein Mandat geben. Das sei nach dem russischen und chinesischen Veto im UN-Sicherheitsrat aber derzeit unwahrscheinlich.