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Ist Datenschutz nur ein Problem der "Oldies"?

Von Reinhard Binder

Wirtschaft

Sorgloser Umgang mit Privatsphäre. | Heimisches Recht oft nicht anwendbar. | Wien. Datenschützern muss das Grauen kommen: Immer mehr Bürger, vor allem jüngere, nutzen das Internet zur Präsentation privater Details. "StudiVZ" oder "Facebook" heißen die Kontaktplattformen, wo sich Millionen Nutzer wie auf einer Bühne präsentieren - mit Partyfotos, Tagebuch und allem, was sie für herzeigbar halten. Da stellt sich die Frage: Ist der StudiVZ-Generation der Datenschutz egal?


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Genau das scheint bei vielen jungen Menschen der Fall zu sein. "Diese Generation hat ein stärkeres Vertrauen in das Internet", sagt Rechtsanwalt Gerhard Leissler von der Kanzlei Schönherr im Rahmen einer Datenschutz-Diskussion am Juridicum. Leissler hält so manche Bedenken der Datenschützer für weniger problematisch; er sieht darin vielmehr ein "Oldie-Problem".

Die wenigsten Unternehmen haben Interesse an den persönlichen Daten des einzelnen Nutzers. "Die Verarbeitung ist viel zu kostenintensiv", erklärt Leissler. Die Daten werden meist nur anonymisiert verarbeitet, um neue Produkte zu entwickeln oder zielgruppengerechte Werbung zu schalten.

Unternehmen sind im EU-Raum verpflichtet, auf Antrag persönliche Daten zu löschen. Das Problem ist für Leissler ein anderes. Es liegt in der rasanten Weiterverbreitung von Informationen im Netz.

Ein Dritter, der im Internet veröffentlichte Daten auf seine Homepage stellt, kann unmöglich wissen, ob und welche Informationen wieder gelöscht wurden. Da ihm kein Verschulden vorgeworfen werden kann, gibt es in dem Fall auch kein Rechtsmittel.

Infoquelle für den Chef

Trotzdem warnt Leissler davor, mit Informationen aus dem Privatleben allzu sorglos umzugehen. Das größte Problem bei sozialen Netzwerken ist für den Rechtsanwalt, dass man nicht weiß, wer aller darauf zugreift. So kann sich auch der derzeitige oder ein potenzieller Arbeitgeber ohne weiteres die Profile ansehen. Ein Foto vom letzten Trinkgelage kann für eine Bewerbung sehr wohl unangenehme Folgen haben. "Das Schlimme ist, dass der Bewerber dann oft gar nicht weiß, warum seine Bewerbung ausgefiltert wurde", sagt Leissler.

Welches Recht wirkt?

Waltraud Kotschy von der Datenschutzkommission möchte vor allem das Problembewusstsein schärfen. Viele würden ihre Seiten nicht als öffentlichen Raum sehen. Wer seine Daten jedoch einmal im Internet veröffentlicht, hat laut Gesetz kein schutzwürdiges Interesse an Geheimhaltung. Trotzdem sind Datenschutzverletzungen im Internet noch kaum Gegenstand von Beschwerden, berichtet Kotschy. "Das größte Problem ist immer die Frage, welches Recht zur Anwendung kommen soll."

Die Plattform "Facebook" hat ihren Sitz im US-Bundesstaat Delaware. Damit gilt für den Nutzer das österreichische Datenschutzrecht nicht, es besteht weder Anspruch auf Berichtigung oder Löschung von Daten noch Auskunftsrecht. Nur eine globale Rechtsvereinheitlichung wäre laut Kotschy eine Lösung. Doch dazu fehlen Europa verbündete Staaten in Asien und Amerika.