Beamte sollen bei der Erstellung von Gutachten mitwirken. | Institutsbeauftragung soll Qualität der Gutachten sichern. | Wien.Die Novelle zum Universitätsgesetz stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Sachverständigen dar. Diese Befürchtung äußert der Hauptverband der Gerichtssachverständigen in einer aktuellen Stellungnahme.
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Das Universitätsrechts-Änderungsgesetz (UG-Novelle) sieht vor, dass Arbeitnehmer und Beamten eines gerichtsmedizinischen Instituts im Rahmen ihrer Dienstpflichten an der Erstellung von Gutachten mitzuwirken haben. Für den Hauptverband der Gerichtssachverständigen ist das mit der Objektivität, der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichtssachverständigen nicht vereinbar.
Keine Weisungsfreiheit
"Wer der Sachverständigentätigkeit als Ausfluss einer Dienstpflicht nachgeht, kann nicht weisungsfrei sein", heißt es in der Stellungnahme, die der "Wiener Zeitung" vorliegt. "Schon die Eingliederung in den Dienstbetrieb und die gegenüber dem Dienstgeber bestehende Verpflichtung, Gutachten zu erstatten, eröffnen zahllose, auch unsachliche Einflussmöglichkeiten, mögen diese auch nicht als Weisungen bezeichnet werden." Außerdem befürchtet der Hauptverband, dass die Dienstpflicht den Betroffenen die Möglichkeit nimmt, Gutachtensaufträge etwa wegen Befangenheit abzulehnen.
Anderer Ansicht ist Kathrin Yen, Leiterin des Ludwig Boltzmann Instituts für Klinisch-Forensische Bildgebung an der Medizinischen Uni Graz. "Es widerspricht nicht der Dienstpflicht, Gutachtensaufträge wegen Befangenheit abzulehnen", sagt sie zur "Wiener Zeitung". Yen schließt sich der Kritik des Hauptverbands der Gerichtssachverständigen an der UG-Novelle nicht an. "Aufträge wurden an gerichtsmedizinischen Instituten in der gelebten Praxis immer schon delegiert", erzählt sie.
Hintergrund der UG-Novelle ist die Strafprozessnovelle (StPO), nach der Richter und Staatsanwälte künftig ein gerichtsmedizinisches Institut mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen können. Deshalb muss die Gutachtenserstellung auch als Dienstpflicht für Institutsmitarbeiter eingeführt werden.
Wie die "Wiener Zeitung" berichtete, sind die Gerichtssachverständigen mit dieser Neuregelung großteils unzufrieden. Auch die Richtervereinigung übt heftige Kritik an der StPO-Novelle. "Die Richter wollen wissen, welcher Sachverständige das Gutachten macht", erklärt Manfred Herrnhofer, Vizepräsident der Richtervereinigung.
Dass nun gesetzlich auch festgeschrieben werden soll, dass Beamte am Institut bei der Gutachtenserstellung "mitwirken" sollen, passt Herrnhofer gar nicht. "Was heißt mitwirken? Wenn der Beamte das Gutachten macht und der Sachverständige nur unterschreibt, geht das zu weit", sagt er. Hingegen hätte er "kein Problem", wenn die Institutsmitarbeiter "einfache Hilfsdienste" erledigen würden.
Yen versteht die Kritik an der Institutsbeauftragung und der Dienstpflicht nicht. Sie ist überzeugt, dass die Neuregelungen wesentliche Voraussetzungen für die Qualitätssicherung der Gutachten sind. Institute könnten nämlich Qualitätsstandards von ihren Mitarbeitern einfordern.