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Ist Kfz-Leasing im Ausland bald steuerfrei?

Von Erich Wolf

Europaarchiv

Vorsteuerabzug für Unternehmer in Deutschland möglich. | EU-Kommission fordert Stellungnahme von Österreich.


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Wien. Autoleasing im Ausland könnte für Unternehmer bald höchst lukrativ sein. Denn der Eigenverbrauchssteuer, mit der bisher ein Pkw-Leasing im Ausland belastet wurde, droht das Aus. Die Europäische Kommission überlegt sich, Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klagen. Sie ist der Auffassung, dass die derzeitige Eigenverbrauchsbesteuerung in Österreich gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt.

Mit dieser Meinung steht die Kommission nicht alleine da. Bereits 2003 hatte der EuGH in seiner Rechtssache "Cookies World" gegen die Finanzlandesdirektion Tirol die österreichische Eigenverbrauchsbesteuerung als gemeinschaftswidrig erkannt.

Österreich versuchte als Reaktion auf das Urteil, den Steuerausfall von geschätzten 400 Millionen Euro mit einer Gesetzesänderung zu verhindern. Aus Fachkreisen hieß es allerdings seit damals immer wieder, dass auch die Gesetzesreparatur EU-rechtswidrig sei.

Angst vor europäischen Steuerlücken

Wieso gibt es in Österreich diese Regelung, die auf so viel Widerstand stößt?

Bekanntlich ist hierzulande ein Vorsteuerabzug für die gezahlte Umsatzsteuer beim Kauf oder bei der Miete eines Autos ebenso unzulässig wie ein Steuerabzug für den Reparaturaufwand oder das Tanken.

Andere Staaten wie zum Beispiel Deutschland gewähren allerdings einen Vorsteuerabzug. Ein österreichischer Unternehmer, der seinen Pkw in Deutschland least, kann daher nach deutschem Recht ein Rückerstattungsverfahren beantragen.

In Österreich fürchtete man, dass heimische Unternehmen die europäische Steuerlücke beim Kfz-Leasing ausnützen würden und führte deshalb die Eigenverbrauchssteuer auf aus dem EU-Raum geleaste Fahrzeuge ein. Damit wird der Vorteil aus dem deutschen Vorsteuerabzug mit der österreichischen Eigenverbrauchsbesteuerung wieder zunichte gemacht.

Tipps für die Steuererklärung

Angesichts der drohenden EU-Klage sollten Unternehmer, die einen Pkw-Leasingvertrag in Deutschland abgeschlossen und einen Rückerstattungsantrag für die deutsche Umsatzsteuer gestellt haben, in der österreichischen Steuererklärung die Eigenverbrauchsbesteuerung nun nicht mehr vornehmen. Dabei sollten sie sich auf höherrangiges EU-Recht berufen.

Um in den Genuss des Steuervorteils zu gelangen, müssen derzeit noch Rechtsmittel (Berufungen beim Betriebsstättenfinanzamt) ergriffen werden. Das zahlt sich aber aus. Denn nach Berechnungen von Steuerberatern beträgt der jährliche Vorteil 425 Euro bis 850 Euro für einen Pkw bis zu 40.000 Euro. Die Informationen zum Rückerstattungsverfahren in Deutschland findet man unter www.bzst.bund.de.

Für die Antragsstellung hat man jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres Zeit. Erich Wolf ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.