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IV: Quotenregelung streichen

Von Christine Zeiner

Wirtschaft

Industriellenvereinigung für neue "Kolaric-Kampagne". | Wien. "Allmählich gehen uns die Facharbeiter aus", sagt Veit Sorger. Der Präsident der Industriellenvereinigung (IV) tritt deshalb dafür ein, die bestehende Quotenregelung aufzuheben. Derzeit veröffentlicht das Wirtschaftsministerium jährlich die Bundeshöchstzahl sowie Landeshöchstzahlen für ausländische Arbeitskräfte. Ist ein Landeskontingent ausgeschöpft, kann nicht auf jenes anderer Bundesländer zugegriffen werden.


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Auch darin sieht die IV ein Problem, das sie "Standortgefährdung" nennt. Denn Niederösterreich etwa sei ein "emerging market", ein aufstrebender Markt - und Unternehmer hätten teilweise Schwierigkeiten, gut ausgebildete Arbeitskräfte zu bekommen. Den Vorwurf, Unternehmen würden manchmal schlicht zu wenig Lehrlinge ausbilden, weist die IV zurück - und spielt gleichzeitig den Ball zurück: Würde der Kündigungsschutz für Lehrlinge gelockert, würden auch mehrere jener eingestellt, die "man sich einmal anschauen möchte". Der Lehrlingsbeauftragte der Regierung, Egon Blum, hält den Schutz allerdings für wichtig: Jugendliche sollen nicht "gleich nach jedem Blödsinn auf der Straße landen".

Laut Helmut Hofer, IHS-Arbeitsmarktexperte, muss die Lehre attraktiver werden. "Es gibt einen solch starken Wettbewerb, dass wir beides brauchen: Gute Ausbildung und Schlüsselarbeitskräfte." Die Quote ganz abzuschaffen, berge die Gefahr, dass Billigarbeitskräfte auf den Arbeitsmarkt strömen. Sinnvoll sei es, den Markt für qualifizierte Kräfte aus jenen EU-Staaten, für die derzeit eine Übergangsregelung gilt, schrittweise zu öffnen.

Um die "besten Köpfe" ins Land zu holen, braucht es laut IV ein "Maßnahmenpaket für verstärkte Integration": "Derzeit haben wir dafür einfach nicht das Klima", sagt IV-Generalsekretär Markus Beyrer. Er spielt damit auf teilweise vorhandene Ablehnung von Zuwanderern in der Bevölkerung an. Er könne sich noch gut an die Kolaric-Kampagne gegen Ausländerfeindlichkeit in den 70-er Jahren erinnern, meint Beyrer, der sich Ähnliches für heute vorstellen könnte. Experte Hofer: "Denn bei einer Anti-Ausländer-Stimmung bleiben gut qualifizierte Arbeitskräfte aus".

++ Stichwort: Schlüsselarbeitskraft

Ein Ausländer gilt als Schlüsselkraft, wenn er eine am inländischen Arbeitsmarkt nachgefragte Ausbildung oder spezielle Kenntnisse mit entsprechender Berufserfahrung besitzt und eine monatliche Bruttoentlohnung von mindestens 60 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage gemäß ASVG (für 2006: 2250 Euro) zuzüglich Sonderzahlung bezieht. Seit 2006 gilt die Zulassung für 18 Monate. In dieser Zeit darf die Schlüsselkraft nur für den Arbeitgeber tätig sein, der den Antrag eingebracht hat.