EU-Kommission für befristete legale Zuwanderung. | Strafen für Unternehmer, die illegal beschäftigen. | Brüssel. Allein in den letzten vier Tagen sind 800 Immigranten auf den Kanaren gelandet. 2006 waren es zu Jahresende mehr als 30.000; rund 6000 weitere haben die Reise nach spanischen Angaben nicht überlebt. Vier bis acht Millionen Menschen halten sich nach Kommissionsangaben illegal in der EU auf.
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Justiz- und Innenkommissar Franco Frattini will das Problem jetzt an mehreren Fronten angehen. Die legale Zuwanderung in die EU soll gemeinsam mit den Herkunftsländern gelenkt und gefördert werden. Unternehmen, die illegal in die Union eingewanderte Menschen beschäftigen, sollen per EU-Gesetz bestraft werden. Diese beiden Vorschläge will Frattini morgen, Mittwoch, vorstellen.
Denn der Bedarf an Arbeitskräften von außerhalb der EU steige, hieß es in Kommissionskreisen - vor allem in Branchen mit saisonalen Schwankungen wie der Bau- und Landwirtschaft sowie dem Tourismus. Daher sei ein Schema geplant, in dem die Mitgliedsstaaten ihre freien Jobs mit dem Arbeitskräfteangebot in den Ländern außerhalb der EU abgleichen können. Die benötigten Zuwanderer bekämen befristete Aufenthaltsgenehmigungen für die Dauer ihres Arbeitsvertrags und müssten dann in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Der Vorgang ist wiederholbar, ein unbefristetes Visum steht aber nicht zur Debatte.
In der vollen Ausbaustufe sind Arbeitsämtern ähnliche EU-Migrationszentren in allen 13 westafrikanischen Staaten geplant. Das erste wird derzeit in Mali aufgebaut und soll in etwa sechs Monaten in Betrieb gehen. Problematisch an Frattinis Vorschlag ist die nationale Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für die legale Zuwanderung. Die wollen die meisten Mitgliedsstaaten nicht aufgeben.
Den Vorschlag für die EU-weite Bestrafung von Unternehmen, die Schwarzarbeiter beschäftigen, hat der Kommissar im letzten Moment abgeschwächt. Ertappte Firmen sollen demnach fünf Jahre lang weder EU-Fördergelder noch öffentliche Aufträge erhalten, wenn dies "angemessen" erscheint, wie es in der letztgültigen Version heißt. Bei entsprechender Schwere des Falls müssten auch eventuell erhaltene Subventionen zurück-, unrechtmäßig eingesparte Gehälter, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden. Für Subunternehmer würde der Auftraggeber haften. Wiederholungstätern winkten strafrechtliche Konsequenzen.
Um die Trefferquote zu erhöhen, sollen Schwarzarbeiter, die mit den Behörden zusammenarbeiten, befristete Aufenthaltsgenehmigungen erhalten. Zusätzlich will Frattini die Kontrollen auf zehn Prozent der Betriebe ausweiten.