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Der Generaldirektor eines städtischen Unternehmens verdient 24.000 Euro pro Monat und beansprucht mehr als ein Jahr lang zwei Sozialwohnungen mit einer Gesamtmonatsmiete von 370 Euro. Erst als der Stadtrechnungshof zu prüfen beginnt, wird er aufgefordert, auszuziehen und eine Nachzahlung von 10.500 Euro zu leisten, damit unterm Strich wenigstens eine "marktübliche" Miete heraus kommt:
Selbst wenn heute die zuständige Stadträtin beweisen könnte, dass hier stets über alles völlig transparent informiert worden sei, ist die Optik fatal. Denn auch in Zeiten außerhalb eines Transparenzgesetzes hätte der Generaldirektor nie in einer geförderten Personalwohnung - auf Kosten des Steuerzahlers - wohnen dürfen. Vielmehr noch hätte es ihm erst gar nicht angeboten werden dürfen.
Da täuscht auch nicht die Argumentation des KAV darüber hinweg, dass Udo Janßen am Ende den "marktüblichen" Mietpreis bezahlt hat. Und noch weniger die Argumentation Janßens, er habe frühzeitig darauf hingewiesen, dass er keine Besserstellung wolle. Denn bis zum "Erwischtwerden" handelte es sich nicht um den marktüblichen Preis. Und dass sich ein Generaldirektor mit der Verantwortung über 30.000 Mitarbeiter gegen eine Besserstellung nicht wehren kann, glaubt keiner.