Zweieinhalb Millionen sind es jedes Jahr. Zweieinhalb Millionen Arbeitnehmer und Pensionisten lassen ihren Jahresausgleich beim Finanzamt ausrechnen, die meisten freiwillig und in der Hoffnung, einen Teil ihrer Jahreslohnsteuer vom Fiskus zurückzukriegen. Einige sind auch unfreiwillig dabei, werden vom Finanzamt zur "Pflichtveranlagung" herangeholt. Das dazu nötige Steuerformular L 1 ist kein einfacher Vordruck: Jedes Jahr muss man mehr Zeilen, mehr Rubriken und mehr Kästchen durcharbeiten. Das wird sich für 2002 ändern. Der Steuerausgleich am Bildschirm wird möglich.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 21 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Kein spezielles EDV-Programm, keine besondere Software, keine CDs aus teuren Steuerbüchern: ein PC daheim, ein Modem, ein Internet-Anschluss genügt, und schon kann's losgehen: elektronisch zum großen Finanzcomputer, pfeilschnell zum Arbeitsplatz des Sachbearbeiters im Finanzamt. Die Arbeitnehmerveranlagung per Internet kann beginnen.
Mit PIN zum Online-Einstieg
Man braucht natürlich Zugangskennungen, um mit dem Computersystem des Fiskus zu sprechen. Dazu holt man sich die Homepage des Finanz-Ministeriums auf den Bildschirm (http://www.bmf.gv.at ) und füllt das virtuelle Anmeldeformular aus. Ein paar Tage später kommen die höchstpersönlichen Codes mit blauem Rückscheinbrief ins Haus: Teilnehmer-ID, Benutzer-ID und PIN machen den Weg frei ins elektronische Finanzamt.
Mit dem Einstieg ins System des Finanz-Online beginnt ein Schritt-für-Schritt-Dialog zwischen Bildschirm und User, rund um die einzelnen Angaben im Formular L 1, das übrigens für das Jahr 2002 ein völlig neues Bild erhalten hat. Zeile für Zeile werden nun vom Computer abgefragt und dazu die entsprechenden Antworten abgefordert. Das beginnt mit den persönlichen Daten, mit Fragen nach der Zahl der Arbeitgeber und/oder Pensionsstellen, nach Alleinverdiener- und/oder Unterhaltsabsetzbetrag, nach der Zahl der Kinder und so weiter.
Im Dialog durch das Formular
Für die Eintragungen auf der - zunächst noch fiktiven - Seite 2 des Formulars geht es um die Absetzposten aus dem Bereich der Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen. Welche persönlichen Versicherungen wollen Sie absetzen? Welche beruflichen Arbeitsmittel machen Sie geltend? Hat es außergewöhnliche Belastungen gegeben, zum Beispiel Krankheitskosten, wenn ja, zählen Sie sie auf. Die Fragen sind umfassend und führen den Steuerzahler sanft und freundlich durch das System.
Für die Seite 3 des Formulars werden die möglichen Behinderungen des Antragstellers erfragt, auch jene des Partners (der Partnerin) oder der Kinder im Haushalt. Für alle gibt es Absetzmöglichkeiten in Form von Pauschalien, Prozentsätzen oder auch für die tatsächlich angefallenen Kosten. Auf der Seite 4 geht es zu guter Letzt um den künftigen Freibetragsbescheid, den das Finanzamt schon für das Jahr 2004 gewähren will. Soll man ihn herabstufen oder womöglich entfallen lassen? Der Antragsteller kann sich entscheiden.
Per Mausklick ins Finanzamt
Im Anschluss an den Dialog erscheint das fertig ausgefüllte Steuerformular am Monitor. Jetzt kann man alle darin er-fassten Dialogdaten kontrollieren, allenfalls ändern oder er-gänzen. Alles o.k.? Dann genügt ein Anklicken der Bildfläche "Senden", und das Formular schießt los - geradewegs auf den Arbeitsplatz des zuständigen Referenten im Finanzamt.
Mit einem kleinen Umweg. Denn eine unsichtbare Prüflogistik im Finanzcomputer prüft vorher noch auf stille und effiziente Weise, ob die Angaben im Formular L 1 vollständig und plausibel sind und in einen Bescheid münden können. Danach kann der Sachbearbeiter im Finanzamt schon erkennen, ob er den Bildschirm-Antrag gleich finalisieren kann oder ob er vom Antragsteller per "Vorhalt" noch zusätzliche Auskünfte oder Belege anfordern muss.
Beilagen nicht erwünscht
Denn - auch das ist neu - das Beifügen von Belegen oder Bestätigungen zum Steuerformular ist ja nun nicht mehr möglich, vom Amt zunächst auch gar nicht erwünscht. "Beilagen nicht anschließen, aber aufbewahren!" steht groß auf dem neuen Formular für 2002. Das gilt im übrigen auch für jene Anträge, die nach traditioneller Art in Papierform eingereicht werden: "Bewahren Sie Ihre Belege aber sieben Jahre auf, da sie über Aufforderung dem Finanzamt vorge-legt werden müssen!"
Drei Tage Erledigungsdauer maximal, verspricht die Finanz für die Herausgabe des Steuerbescheids und für die Über-weisung eines sich dabei ergebenen Steuerguthabens. Frei-lich unter zwei Voraussetzungen: a) dass alle Eintragungen vollständig und plausibel sind und b) dass alle nötigen Lohn-zettel vorliegen.
Die Lohnzettel sind tatsächlich die Schwachstelle, denn die Arbeitgeber haben im Regelfall bis Ende Februar Zeit, um diese Vordrucke an die Finanz zu übermitteln. Vorher muss die Behörde abwarten - nicht immer mit Verständnis der Antragsteller.
Start am 20. Jänner
Das System Finanz Online wird derzeit ausgiebig getestet, und die Tests versprechen einen feinen Service für die PC-Freaks unter den Arbeitnehmern und Pensionisten. Ab 20. Jänner 2003 sollen die ersten Zugangskennungen für den Systemeinstieg beantragt werden können, ab Mitte Februar soll's mit dem Echtbetrieb losgehen. Dann gibt es für die Arbeitnehmerveranlagung per Mausklick keine Amtsstunden mehr und für die Antragsteller keine Amtswege. Dann gibt es den Jahresausgleich rund um die Uhr.