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Mit dem Jahreswechsel beginnt wieder der Run auf die möglichst frühzeitige Antragstellung für den "Jahresausgleich" der Dienstnehmer und Pensionisten. Dieser Jahresausgleich - die "Arbeitnehmer-Steuerveranlagung" - ermöglicht nicht nur Lohnsteuerspitzen des Vorjahres auszugleichen, sondern auch Absetzbeträge und Absetzposten verschiedenster Art nachträglich zu beanspruchen, falls sie bisher nicht ausgenützt wurden.
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Die Frage: "Soll ich eine Steuererklärung abgeben, obwohl ich während des Jahres 2002 mit meinem niedrigen Einkommen ohnehin keine Steuer tragen musste" ist mit JA zu beantworten. Das hängt mit der Negativsteuer zusammen, die gerade jenen Personen eine Steuerrefundierung ermöglicht, die selbst ohne Steuerbelastung blieben.
Neues Antragsformular
Die Negativsteuer gibt es für Arbeitnehmer (10% der Sozialversicherungsbeiträge, maximals 110 Euro jährlich) und für Alleinverdiener oder Alleinerzieher (für den nicht wirksam gewordenen Absetzbetrag) bis zu 364 Euro. Für Alleinverdiener/Alleinerzieher unter den Arbeitnehmern kann es auf diese Weise sogar eine kombinierte Negativsteuer bis zu 474 Euro geben.
Für die Arbeitnehmer-Steuererklärung 2002 braucht man das neue, nur für dieses Jahr geltende Formular L 1/2002. Dazu gibt es heuer allerdings kein besonderes Erläuterungsblatt, sondern ein ausführliches "Steuerbuch" des Finanzministeriums, das anfangs 2003 erscheinen soll.
Neu ist die Möglichkeit, die Arbeitnehmer-Steuererklärung 2002 auch mittels PC und Modem im Internet auszuarbeiten. (Die "Wiener Zeitung" hat darüber berichtet). Dazu braucht man einen Zugangscode für das Finanz-Online-System (Näheres dazu unter http://www.bmf.gv.at ), den man ab 20. Jänner beantragen kann. Im Februar kann's dann mit dem Jahresausgleich per Mausklick richtig losgehen.