Im Vorjahr gingen im Bundesdienst 69 Prozent vorzeitig in den Ruhestand. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter stieg zuletzt allerdings auf 62,1 Jahre.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 4 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Ab Anfang 2020 steht der Weg in die Hacklerfrühpension ohne Abschläge wieder offen. Arbeitnehmer, Gewerbetreibende und Bauern können mit 62 Jahren nach 45 Dienstjahren ohne Kürzungen in Pension gehen. Ermöglicht wurde das durch einen Parlamentsbeschluss kurz vor der Nationalratswahl. Experten übten scharfe Kritik, weil dies den Bestrebungen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters entgegensteht.
Für Beamte gilt diese günstigere Regelung allerdings nicht. Die SPÖ fand im Parlament dafür bisher keine Mehrheit. Den Beamten ist es jedoch weiterhin möglich, die Langzeitbeamtenregelung, die sogenannte Hacklerpension, anzutreten. Sie kann mit 62 Jahren nach 42 Dienstjahren in Anspruch genommen werden. Allerdings müssen die Beamten dabei Abschläge in Kauf nehmen.
Diese Möglichkeit wurde in der Vergangenheit auch tatsächlich häufig genützt - trotz Pensionskürzungen von bis zu 15 Prozent. Das zeigen Zahlen des Beamtenministeriums und der Monitoring-Bericht 2019 zu den Beamtenpensionen.
Anteil an Hacklerpensionen bleibt gleich hoch
Demnach haben 2018 im Bundesdienst insgesamt 3377 Beamte den Ruhestand angetreten. Vertragsbedienstete werden dabei nicht eingerechnet. Insgesamt gingen 69 Prozent vorzeitig in Pension. 35 Prozent, ein gutes Drittel, machten von der Langzeitbeamtenregelung, also der Hacklerfrühpension, Gebrauch.
Damit war der Anteil der Hacklerpensionen im Vorjahr praktisch gleich hoch wie 2017. Damals haben von2998 Beamten rund 34 Prozent die Langzeitbeamtenregelung in Anspruch genommen.
17 Prozent der Beamten gingen 2018 nach dem gesetzlichen Pensionsalter von 65 Jahren in den Ruhestand. Weitere 14 Prozent haben wegen Dienstunfähigkeit, also krankheitsbedingt, den Ruhestand angetreten. Gleichzeitig ist im vergangenen Jahr das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Beamten im Bundesdienst leicht gestiegen, um 0,2 Jahre auf nunmehr 62,1 Jahre. Grund dafür sind Verschärfungen, die in den vergangenen Jahren beim Antritt des vorzeitigen Ruhestandes eingeführt wurden.
So wurde bereits von der damaligen SPÖ-ÖVP-Koalition das Zugangsalter zur Hacklerpension 2014 von 60 auf 62 Jahre hinaufgesetzt. Laut Bericht ist die Steigerung des Antrittsalters im Schnitt vor allem darauf zurückzuführen, dass Lehrer im Vorjahr später in Pension gegangen sind, nämlich mit 63,4 Jahren.
Der Monitoring-Bericht 2019 zu den Beamtenpensionen verweist darauf, dass die Folgen der Verschärfungen beim durchschnittlichen Antrittsalter "weiter erkennbar" seien. 2014 lag das Pensionsantrittsalter der Beamten im Bundesdienst im Schnitt noch bei 60,9 Jahren. Zum Vergleich: In der gesetzlichen Pensionsversicherung liegt es im Schnitt bei knapp mehr als 60 Jahren.
Ansturm auf die Pensionim Jahr 2013
Die Verschärfung 2014 hatte damals noch zwei weitere Folgen. 2014 und 2015 wurde der Andrang der Beamten auf den Ruhestand deutlich gebremst. Der Anteil aller vorzeitigen Pensionierungen ging in diesen beiden Jahren deutlich auf rund 50 Prozent zurück.
Vor den strengeren Regeln hatte es noch einen regelrechten Ansturm auf den Ruhestand gegeben. Gut 4000 Beamte wechselten im Jahr 2013 in den Ruhestand, davon nützten rund 2500 die damals noch günstigere Hacklerpension.
2003 war der Andrang nach einem Sozialplan mit knapp 7000 Pensionierungen noch stärker gewesen. Zugleich sackte das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Beamten 2003 auf 58,3 Jahre und 2004 auf 57,9 Jahre ab.