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"Jein" zu Patent auf Menschenaffen

Von Eva Stanzl

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Er fühlt, empfindet Schmerz und besitzt Intelligenz - darf also nicht geistiges Eigentum eines Privatkonzerns sein: Tierschützer erheben heute Einspruch gegen ein Patent auf ein Verfahren, mit dem Schimpansen gentechnisch so verändert werden können, dass ihre Zellen der Krebsforschung dienen. Gefordert wird ein Verbot von Patenten auf Tiere.

Doch was genau wird patentiert? Unschärfen kennzeichnen dieses neue Kapitel in der Debatte um "Patente auf Leben". Einerseits ist von 1000 Tier-Patenten die Rede, die das Europäische Patentamt bisher erteilt hat. Andererseits werden nach dem EU-Patentrecht die Tiere selbst gar nicht patentiert, sondern "Erfindungen auf allen Gebieten der Technik, sofern sie neu sind, sich auf eine erfinderische Tätigkeit berufen und gewerblich anwendbar". Dazu zählen Methoden, mit denen Gensequenzen in Lebewesen eingeschleust werden können, die deren Eigenschaften verändern - vorausgesetzt, sie können nicht vererbt werden: Das Gesetz nimmt "Pflanzensorten und Tierrassen" aus. Im Klartext können also individuelle Kühe nicht patentiert werden - wohl aber das Verfahren, das eine veränderte Eigenschaft bringt. Somit wird eine Kuh, die die niemandem gehört, zur Cash Cow wegen ihrer Eigenschaft, Insulin-haltige Milch zu produzieren. Wer nun bedenkt, dass es in den patentrechtlich liberaleren USA bereits Debatten gibt, ob Produzenten von gentechnisch verändertem Mais für Hühnereier Tantiemen verlangen können, weil die Hennen mit dem Mais gefüttert wurden, muss damit rechnen, dass diese ohnehin unübersichtliche Debatte nur noch uneinheitlicher wird.