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Es sind fast vier Millionen Vorgänge, die alle Jahre wieder die Lohnsteuerstellen der heimischen Finanzämter durchlaufen: so viele Arbeitnehmer-Steuererklärungen werden von Aktiven und Pensionisten eingereicht; die meisten in der Hoffnung, ein bisserl was von der teuren Lohnsteuer zurück zu erhalten, die Arbeitgeber und Pensionszahlstellen einbehalten müssen.
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Die Hochsaison der Ämter läuft von Jänner bis Mai, vorallem mit den sogenannten Antrags-Veranlagungen. Erst danach beginnt die für den Fiskus "einträglichere" Arbeit mit den Pflichtveranlagungen.
Warum man sich freiwillig mit einer Arbeitnehmer-Steuererklärung an sein Finanzamt wenden sollte, kann fünf gute Gründe haben:
1. weil man damit einen Jahresausgleich veranlasst, der unterschiedlich hohe Bezüge und damit unterschiedlich hohe Lohnsteuerabzüge während des Jahres aufrollt, ausgleicht und so Lohnsteuerspitzen in Steuerrückzahlungen verwandeln kann;
2. weil man für das Jahr 2003 noch nachträgliche oder zusätzliche Steuerabsetzposten geltend machen möchte (zum Beispiel Berufsausgaben, Sonderausgaben, außergewöhnli-che Belastungen, besondere Werbungskostenpauschale, ein "vergessenes" Pendlerpauschale, ÖGB- und/oder Kirchenbeiträge, usw.);
3. weil man einen bisher versäumten Alleinverdiener- oder Alleinerzieher-Absetzbetrag nachholen möchte (was gleich-zeitig auch einen erhöhten Sonderausgaben-Abzug ermöglicht);
4. weil man für 2003 einen Unterhaltsabsetzbetrag beantra-gen will;
5. weil die Verdienste im Jahr 2003 so niedrig waren, dass man deshalb vom Finanzamt "Negativsteuer" zurückbkommt - nämlich einen Bonus für die Sozialbeiträge und/oder einen für den Alleinverdiener-Absetzbetrag.
Jeder Antrag wird vom Finanzamt durchgesehen, keiner wird zurückgewiesen. Man braucht auch keine Angst zu haben, dass man sich durch seinen Antrag anstelle des erhofften Steuerguthabens eine Steuernachzahlung einhandelt. Sollte bei einem freiwilligen Arbeitnehmer-Verfahren tatsächlich ein Minus herauskommen (etwa, weil dem Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung ein Fehler unterlaufen ist), dann kann man seinen Antrag per Berufung einfach wieder zurückziehen und als gegenstandslos erklären - und die Sache ist schmerzlos erledigt.
Fristen spielen übrigens bei freiwilligen Anträgen - fast keine Rolle. Für 2003 hat man Zeit bis Ende 2008 - wenn man solange auf sein Steuerguthaben warten will ...
Gründe für Pflichtverfahren
Neben dem freiwilligen Steuerverfahren gibt es allerdings auch eines, das von Gesetzes wegen verlangt wird: die "Pflichtveranlagung", für die die Pflicht-Arbeitnehmer-Steuererklärung abverlangt wird. Auch hier gibt es fünf Gründe, warum die Finanz solche Verfahren abwickelt:
1. weil man im Jahr 2003 gleichzeitig mehrere Bezüge (aus mehreren Dienstverhältnissen) und/oder mehrere getrennt versteuerte Pensionen bezogen hat;
2. weil man von der Krankenkasse Krankengeld oder überschüssige "Pflichtbeiträge" (zurück)erhalten hat oder vom Bundesheer Sold, von der Unfallversicherung eine Unfallrente oder etwa Insolvenz-Ausfallgeld bezogen hat;
3. weil man 2003 zu unrecht (oder zu hohe) Steuerfreibeträge (laut Freibetragsbescheid) ausgenützt hat;
4. weil man 2003 zu unrecht einen Alleinverdiener-/Alleinerzieher-Absetzbetrag beansprucht hat, der aber eigentlich nicht zustand;
5. weil man 2003 neben seinem Dienstverhältnis noch andere Einkünfte (etwa unbesteuerte Nebeneinkünfte aus Provisionen, Honoraren, usw.) erhalten hat, die den Jahresfreibetrag von 730 Euro überstiegen haben. (Hier muss ein "normales" Einkommensteuerverfahren ablaufen, für das man das Formular E 1 braucht).
In den Fällen 2 und 3 holt einen das Finanzamt selbst heran, indem es einem ein Steuerformular zuschickt; in den anderen Fällen muss der Steuerzahler selbst tätig werden, wozu man aber bis 30.9.2004 Zeit hat.
Sowohl für die freiwillige als auch für die Pflicht-Steuererklärung gilt das gleiche Universalformular L 1, das man beim Finanzamt erhält oder sich aus dem Internet unter http://www.bmf.gv.at herunterholen kann. Belege braucht man bei der Einreichung nicht mitsenden; in Zweifelsfällen holt sich das Finanzamt zusätzliche Auskünfte per Rückfrage oder fordert die Belege zur Einsicht an. Wie im Geschäftsleben üblich sollten auch Arbeitnehmer ihre Steuerbelege sieben Jahre aufbewahren.
L 1 via Finanz-Online
Im Zug des sukzessiven Übergangs zum steuerlichen eGovernment will die Finanz auch die Einreichung der L 1 - An-träge per Internet forcieren. Das funktioniert gerade bei diesen Formularen schon recht gut, nämlich über die Internet-Schiene der Finanz, das FinanzOnline; mehr als 300.000 Anträge werden derzeit bereits über diesen elektronischen Weg eingereicht.
Wer seine Erklärung 2003 über diesen Weg ans Finanzamt schicken will, aber noch keinen Zugang zum großen Computer des Fiskus hat, muss sich dort anmelden. Das geschieht unter http://www.bmf.gv.at oder direkt über https://finanzonline.bmf.gv.at. Daraufhin erhält man von dort per Reko-Brief die erforderlichen persönlichen Zugangskennzahlen (Teilnehmer-ID, Benutzer-ID und PIN) übermittelt. Ein bisschen Eingewöhnungszeit ist wohl nötig. Aber dann steht dem spannenden Steuergame am Bildschirm nichts mehr im Wege.